Ausweiskontrolle eines dunkelhäutigen Deutschen durch die Bundespolizei war widerrechtlich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 28. Oktober 2012 berichteten wir auf unserer Homepage über eine Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz, wo die Widerrechtlichkeit der Ausweiskontrolle bei einem dunkelhäutigen Deutschen durch die Bundespolizei geprüft werden soll. Wir haben auch zur Teilnahme bei dieser Gerichtsverhandlung aufgerufen: http://ak-gewerkschafter.com/2012/10/28/koblenz-gerichtsverhandlung-uber-racial-profiling/

Nunmehr steht fest, dass die Polizei einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren darf. Wie der nachstehende Link (Lebendiges – Koblenz) beim Anklicken ausweist, war die durchgeführte Kontrolle ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Die Beteiligten haben sich zwar nach der Entschuldigung durch die Bundespolizei verglichen, der Makel dieses Tun und Handelns bleibt jedoch bestehen. Lest bitte den kompletten Text nach dem Klick auf den Link; denn diese Sache geht uns alle an! http://lebendiges-koblenz.de/modules.php?name=News&file=article&sid=739

Für den AK Manni Engelhardt – Koordinator-

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