Auch Claqueure können die Situation um das verwerfliche Handeln des Personalratsvorsitzenden bei der Handwerkskammer Aachen nicht besser machen! Dieser Personalratsvorsitzende darf im Interesse der Belegschaft und der Handwerkskammer nie mehr wiedergewählt werden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) bleiben wir bekanntermaßen an den Personalratsskandalen im Bereich der Stadt Aachen und der Städteregion scharf dran, wie Ihr es unschwer durch das Anklicken der nachstehenden Links aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=marc+topp !

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=personalrats+desaster !

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=personalrat+handwerkskammer !

Der Gesamtkomplex ist auch in der Kategorie „AACHEN“ auf unserer Homepage archiviert, die Ihr ebenfalls durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/category/aachen/ !

Den jüngsten Beitrag zur Personalrats-Affäre bei der Handwerkskammer Aachen hatten wir mit Beitrag vom 09.01.2019 auf unsere Homepage gepostet.

Diesen Beitrag könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/2019/01/09/ak-resolution-an-die-gewerkschaft-ver-di-der-noch-amtierende-personalratsvorsitzende-bei-der-handwerkskammer-aachen-darf-zur-kommenden-personalratswahl-keinen-platz-auf-einer-offiziellen-ver-di-liste/

Unsere Wahrnehmung bei der Verhandlung am 06.12.18 vor dem Verwaltungsgericht (http://www.ak-gewerkschafter.de/2018/12/06/die-moralische-verwerflichkeit-bleibt-bestehen-daran-aendert-auch-der-beschluss-des-verwaltungsgerichts-aachen-vom-heutigen-tage-nichts-der-personalrat-der-handwerkskammer-hat-zwar-den-mutigen-und-b/) deckt sich weitestgehend auch mit der Berichterstattung, die anschließend in den Aachener Zeitungen erfolgte.

Heute nun wollen wir Euch mit dem Leserbrief eines Ralf Eylmanns kontaktieren, der aus unserer Sicht ein CLAQUEUR des noch amtierenden Personalratsvorsitzenden bei der Handwerkskammer zu sein scheint.

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LESERBRIEF des Ralf Eylmanns aus Aachen

„Mehrheit für Verbleib des Chefs

Ralf Eylmanns aus Achen geht auf den Text „Handwerkskammer: Personalratschef bleibt im Amt“ zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein:

Ich weiß nicht, in welcher Veranstaltung der Autor des Artikels gewesen ist. Zum einen war der Spruch des Richtees dermaßen eindeutig, wie ich es selten vor Gericxht erlebt habe. Zum anderen finde ich es bedenklich, Schlagworte oder Behauptungen von der Minderheit des Personalrates zu zitieren, auch wenn sich der Autor immer im Konjunktiv audrückt. Dazu sollte er eventuell vernünftig recherchieren. Denn es ist definitiv falsch, dass eine Mehrheit des Personalrates dafür ist, den Vorsitzenden abzusetzen. Die Mehrheit des Personalrates ist sehr wohl für dessen Verbleib. Es ist richtig, dass es eine Sitzung mit Ersatzmitgliedern gab, in der es zu dem Beschluss gekommen ist. Natürlich ist kein Mensch ohne Fehler, deswegen darf – wie der Richter zu recht sagte – auch ein Personalratsvorsitzender mal nicht alles richtig machen. Des Weiteren muss man es als absolut falsch hinstellen, wenn der Autor zitiert, dass es keinen funktionierenden Personalrat mehr gibt. Auch wenn er hier der Anwalt der Minerheit des Personalrats zitiert. Es gab – ich bin 19 Jahre bei der Kammer – bisher keinen Personalrat, der mehr erreicht hat, als der jetztige. Und auch hätte der Autor merken müssen, dass die überwältigende Mehrheit des überfüllten Gerichtsaals den Spruch des sehr souveränen Richters mehr als nachvollziehen konnte und das sei dem Vortrag aus der Anklageschrift, als dort vorgelesen wurde „rechtsfeindliche Gesinnung“, ein Raunen durch den Saal ging. Aber dieses lässt den Autor alles unerwähnt. Die Pressefreiheit ist eine der größten Errungenschaften in unserem Land, diese setzt aber eine objektive Berichterstattung voraus.“

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Diesem schriftlich fixierten Klamauk setzen wir folgende Stellungnahme entgegen:

                                    Bildergebnis für logo des ak-gewerkschafter faust

 

VERTRAUEN IST KEINE SCHNITTBLUME, DIE NACHWÄCHST!

UND WICHTIG IST ES, DER WAHRHEIT DIE EHRE ZU GEBEN!

Der Leserbrief des Herrn Ralf Eylmanns vom 24. Dezember 2018 unter dem Titel „Mehrheit für den Verbleib des Chefs“ möchten wir als AK nicht unwidersprochen hinnehmen.

Mit vielen anderen Gewerkschafter/Innen haben wir der Verwaltungsgerichtsverhandlung am 6.12.18 beigewohnt und waren erschüttert, welche Tatsachen über den Personalratsvorsitzenden bei der Handwerkskammer zu Aachen dort offen und unwidersprochen verhandelt wurden.

Tatsachen u. a. waren und sind die Weiterreichung eines vertraulichen Briefes eines Beschäftigten an die Geschäftsführung. Beleidigungen von Personalratsmitgliedern und Androhung von Weitergabe des Abstimmungsverhaltens von Personalratsmitgliedern aus nichtöffentlicher Personalratssitzung an die Geschäftsführung.

Das ist nicht nur ein Vertrauensbruch gegenüber dem Kollektivorgan Personalrat, sondern auch ein Schlag in das Gesicht der Beschäftigten bei der Handwerkskammer und eine moralisch verwerfliche Handlungsweise. Da täuscht auch das Elaborat des Ralf Eylmanns nicht darüber hinweg, der nicht nur Begriffe vertauscht und in seinem Leserbrief aus der Antragsschrift eine „Anklageschrift“ und aus dem Vorsitzenden der Verwaltungsgerichtskammer (3 Berufsrichter und 2 ehrenamtliche Richter) einen „souveränen Richter“ macht, der offensichtlich als Solo-Akteur den Beschluss zur Sache gefasst habe.

In einem Punkt geben wir dem Leserbriefschreiber recht, nämlich dass ein Raunen durch den Saal ging. Dieses Raunen, was wir mit mehreren Menschen als AK deutlich wahrnahmen, war bei der Verlesung der Antragsschrift an der Stelle deutlich zu vernehmen, die den Punkt der unzulässigen Weitergabe eines vertraulichen Briefes an den Personalrat beinhaltete. Genau an der Stelle, wo der Personalratsvorsitzende unzweideutig als handelnde Person benannt worden war, der den Brief an die Geschäftsführung weitergereicht hatte, ging  in der Tat ein lautes Raunen durch den Saal und etliche Anwesende schüttelten ihre Köpfe.

Fazit:

Personalratsarbeit ist keine one man  show, sondern Teamwork unter gleichberechtigten Personalräten, die gemeinsam Entscheidungen zum Wohle der Mitarbeiter treffen sollten und jederzeit darauf vertrauen können, das internes Abstimmungsverhalten oder Meinungsäußerungen nicht nach außen getragen werden und insbesondere nicht an die Dienststellenleitung weitergegeben werden.

Sich persönlich von einer Gremiumsentscheidung zu distanzieren , wie vom Personalratsvorsitzenden schriftlich angekündigt, stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der freien unabhängigen Willensbildung im Gremium dar, und dient ausschließlich dazu Personalratsmitglieder zu diskreditieren.

Daher sollte jeder Mitarbeiter der Handwerkskammer erst einmal dankbar dafür sein, dass sich ein paar mutige Personalräte dafür eingesetzt haben, damit dieses skandalöse Verhalten des Personalratsvorsitzenden überhaupt aufgedeckt wurde.

Aber auch dem Arbeitgeber, der HWK Aachen als Körperschaft des öffentlichen Rechts, müsste es äußerst unangenehm sein, dass ein derart bloßgestellter Personalratsvorsitzender die Kammer repräsentiert.

Wenn es eine andere Mehrheit beim Personalrat gibt, wie der Lesebriefeschreiber behauptet, dann hätte diese locker das Feststellungsverfahren per Mehrheitsbeschluss zurücknehmen können.
Das war aber nicht der Fall! Pustekuchen, lieber Leserbriefeschreiben!
 
Aus gewerkschaftlicher Sicht ist und bleibt das Verhalten des Personalratsvorsitzenden nach wie vor und für alle Zeit ein absolutes NO GO. Solche Menschen gehören einfach nicht in eine Personalvertretung.

Schönreden hilft da nichts, geehrter Herr Eylmanns!

Für den AK Manni Engelhardt -AK-Koordinator- (Ex-Ehrenamtlicher Richter beim Verwaltungsgericht Aachen)

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3 Antworten zu Auch Claqueure können die Situation um das verwerfliche Handeln des Personalratsvorsitzenden bei der Handwerkskammer Aachen nicht besser machen! Dieser Personalratsvorsitzende darf im Interesse der Belegschaft und der Handwerkskammer nie mehr wiedergewählt werden!

  1. Jos Demeyere sagt:

    Was der Vorsitzende gemacht hat ist nicht wieder gut zu machen.Vertrauen ist kaputt.
    Bei uns in Belgien hätte man ganz andere Sachen mit dem gemacht. Hab das Urteil im Internet studiert. Bin sprachlos!
    Jos Demeyere

  2. Jakob Meyer sagt:

    Der Leserbrief von R. Eylmanns ist ein Verharmlosungsversuch von einem Lakaien des Vorsitzenden. Der verzweifelte Versuch, die skandalösen Vorfälle zu vertuschen. Gott sei Dank kann jeder mittlerweile das Urteil im Internet selber nachlesen..Alleine die bewiesenen Verstösse reichen dreimal aus, um so einen Typ achtkantig rauszuschmeißen.
    Wenn ich das bisher alles richtig verstanden habe, ist der jetzt 64 Jahre alt und will trotz der Judasdienste nochmal für 4 Jahre kandidieren?
    Kann man nicht glauben. Wie gierig und vermessen kann man sein?
    Der legt es bestimmt auch auf einen Rentenvertrag bis 68 Jahre an, vermute ich einmal? So was soll es ja bei der Kammer schon mal gegeben haben, nämlich beim Vorgänger.
    Mir wird übel.
    Jakob Meyer

  3. Karin Boll sagt:

    Abgesehen von den mehrfachen gesetzlichen Pflichtverstößen geht es meiner Meinung nach vorrangig um Werte.
    Werte, die für einen  Personalratsvorsitzenden eigentlich selbstverständlich sein sollten, wie Vertrauen, Diskretion und Loyalität wurden u.a. durch die unerlaubte Weitergabe eines Beschwerdebriefes an die Geschäftsführung, mehrfache unangebrachte Beleidigungen von Personalratskollegen und andere Pflichtverstöße, mit Füssen getreten. Die unerlaubte Briefweitergabe wurde vom Gericht sogar als grober Pflichtverstoß gewertet. Ein derartiger Vertrauensbruch ist aus meiner Sicht nie wieder gutzumachen. Es gab hierzu noch nicht einmal eine Entschuldigung geschweige denn einen Erklärungsversuch vom Personalratsvorsitzenden, der als Beteiligter im Feststellungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht mit einem Ausschlussantrag aus dem Personalrat kontaktiert war.
    Man könne meinen, hier hat jemand die Seite gewechselt.
    Das es dabei für das Gericht von Bedeutung war, dass der bewiesene grobe Pflichtverstöße schon eineinhalb Jahre zuruckliegen, mag vielleicht juristisch von Bedeutung sein. Für alle Arbeitnehmer der HWK Aachen sollte es überhaupt keine Rolle spielen. Ich jedenfalls kann mir keinen größeren Vertrauensbruch vorstellen. Verrat verjährt niemals!

    Hierbei geht es auch keineswegs um irgendwelche Mehrheiten innerhalb des Personalrates, wie der Verfasser des Leserbriefs behauptet. Vertrauensmißbrauch lässt sich durch keine Mehrheit der Welt wieder rückgängig machen, geschweige denn rechtfertigen.
    Und wenn es stimmt, was die Spatzen von den Dächern pfeifen, dass sein Vorgänger einen Arbeitsvertrag von der Handwerkskammer Aachen bis 69 Jahre bekaommen hat, um als freigestellter Vorsitzender seinen Job zu machen, na ja, dann kann mann so einiges verstehen.
    Wenn er trotz dieser skandalösen Vorgeschichte jetzt noch einmal kandidiert, müsste es sogar der letzte Depp kappiert haben. Wir werden es sehen.
    Karin Boll

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