Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 16. April 2013 berichteten wir darüber, dass die IG-Metall den Kärcher-Betriebsrat verklagt hat, wie Ihr es unschwer durch das Anklicken des nachstehenden Links aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/2013/04/16/auch-das-gint-es-ig-metall-verklagt-karcher-betriensrat/ .
Nunmehr hat das Arbeitsgericht Stuttgart eine Entscheidung getroffen. Der Betriebsrat wird aufgelöst. Dem Antrag der IG-Metall ist somit stattgegeben worden.
Nachstehender Link führt Euch nach dem Anklicken direkt auf die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Stuttgart hierzu:
http://www.arbg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1285478/index.html?ROOT=1178125 . Das Arbeitsgericht hat nach dem Verständnis unseres Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) über Betriebsratsarbeit die richtige Entscheidung getroffen. Die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes stellen einen Mindestanforderung an Betriebsratsarbeit dar und müssen unbedingt beachtet und eingehalten werden.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-