ARBEITSGERICHT (ArbG) STUTTGART BLEIBT IM TREND! ArbG Stuttgart erklärt im ersten Anlauf 13 von insgesamt 28 Kündigungen für unwirksam! Az.: 16 Ca 10111/10

Ein Kommentar unseres AK-Koordinators Manni Engelhardt

Am 11. April 2011 hat das ArbG Stuttgart im wortwörtlichen Sinne für 13 Arbeitnehmer RECHT gesprochen.
Allgaier-Allgeier Werke GmbH/Allgeier Automotive GmbH/Allgeier Process Technologie GmbH (Man lese und staune, wie sich hier die Firma Allgeier in eine „Dreifaltigkeit“ zu Gunsten des Profites aufgesplittert hat!) in Uhingen hatte(n) eine Masse von betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen.

Eine nachvollziehbare und hinreichende Sozialauswahl hatte die Firma nicht getroffen, und so zogen die von der Kündigung Betroffenen, was nicht mehr als richtig ist, vor das Arbeitsgericht.

Und prompt bekamen die Kläger Recht und die Beklagte(n) musste sich in ihr Stammbuch schreiben lassen, dass sie in der Tat auch im Verfahren selbst keine hinreichende Auskunft über die Sozialauswahl geben  konnten, was für sich alleine betrachtet schon zur Unwirksamkeit der Kündigungen führt.

Außerdem, so stellte das ArbG fest, verstieße(n) die Beklagte(n) gegen die geltenden tariflichen Beschäftigungssicherung, die gemäß eines Ergänzungstarifvertrages vom 02.06.2008. Nach diesem Ergänzungstarif waren –bis auf 1 Fall- sind betriebsbedingte Kündigungen explizite bis zum 31.12.2012 (für Arbeitnehmer der APS sogar bis zum 31.12.2013) ausgeschlossen.

Hier muss ich deutlich anmerken, dass viele Arbeitgeber derartige Ergänzungstarifverträge mit den Gewerkschaften abschließen, um Lohnerhöhungen zu umgehen. Sie denken nicht großartig darüber nach, dass diese Ergänzungstarifverträge verbindlich sind, und meinen, sie könnten sie nach Gutdünken zum für sie gegebenen Zeitpunkt ignorieren. Da sage ich „PUSTEKUCHEN“; denn die meisten Arbeitnehmer sind wachsam und scheuen nicht den Schritt zur Arbeitsgerichtsbarkeit!

Die Beklagte berief sich dann auch auf eine außerordentliche Kündigung des Tarifvertrages aus November 2010, hatte aber dabei geflissentlich übersehen, dass  ein weiterer Tarifvertrag (Ergänzungstarifvertrag II vom 27.08.2009) nicht gekündigt war. Dieser enthielt dann auch noch, dass eine Sonderkündigung des Ergänzungstarifvertrages vom 02.06.2008 in den Jahren 2009 und 2010 ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Hier ist das ArbG Stuttgart in seinem objektiven Entscheidungstrend für gebeutelte Arbeitnehmer und sich somit selbst treu geblieben, wie ich meine.

Hut ab vor diesen Richtern!

(Quelle: Pressemitteilung des ArbG Stuttgart vom 12.04.2011)

Share
Dieser Beitrag wurde unter Urteile veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu ARBEITSGERICHT (ArbG) STUTTGART BLEIBT IM TREND! ArbG Stuttgart erklärt im ersten Anlauf 13 von insgesamt 28 Kündigungen für unwirksam! Az.: 16 Ca 10111/10

  1. Manfred sagt:

    In der Zwischenzeit fanden im Januar/Februar die Revisionsverhandlungen vor dem Stuttgarter LAG statt. Hierüber gibt es seitens der Presse aber noch keine Berichte. Wie soll man das verstehen? Es erweckt den Eindruck das hier etwas verschleiert werden soll. Auch auf der Hompage des LAG findet man nichts. Die Urteile des AG Stuttgart vom letzten Jahr sind aber eingetragen. Siehe>>> http://www.arbg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1267501/index.html und http://www.arbg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1267553/index.html. Hinter vorgehaltener Hand hört man das Allgaier die Prozesse vor dem LAG auch verloren hat. Gibt es denn keine neuen Informationen zu den LAG Urteilen.

    • Manni Engelhardt sagt:

      Hallo Manfred,
      danke für Deinen Kommentar. Mir liegt hier noch nichts vor, aber ich rechne in den kommenden Tagen mit einer Pressemitteilung des LAGin der Sache. Dann werde ich die Angelegenheit ohnehin -wie so oft- wieder kommentieren.
      Mit kollegialen Grüßen
      Manni Engelhardt -AK-Koordinator-

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert