Als AK begrüßen wir die Forderung der BDZ, dass auf die Erhöhung der Tagegelder auch eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung folgen muss!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Deutsche Zoll- und Finazgewerkschaft – BDZ – (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/tarifpolitik/bdz/) hat gleich zu Jahresbeginn 2020 eine richtige und wichtige Forderung erhoben.

Sie fordert mit Beitrag vom 08.01.2020, dass auf die Erhöhung der Tagegelder auch eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung folgen muss.

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          08.01.2020

Auf die Erhöhung der Tagegelder muss eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung folgen

Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurden die Verpflegungspauschalen angehoben. Damit stiegen auch die daran gekoppelten Tagegelder nach § 6 Bundesreisekostengesetz (BRKG). Zum 01.01.2020 wurden die beiden seit dem 01.01.2014 geltenden Tagegeldsätze i.H.v. 12 bzw. 24 Euro auf 14 bzw. 28 Euro erhöht.

Die Höhe der Tagegelder beträgt demnach ab 01.01.2020:

  1. 28 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Dienstreisende 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist,
  2. jeweils 14 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der Dienstreisende an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet,
  3. 14 Euro für den Kalendertag, an dem der Dienstreisende ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als acht Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 14 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der Dienstreisende den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als acht Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.

Der BDZ begrüßt ausdrücklich die Erhöhung der Tagegelder, mit der eine Anpassung an das seit 2014 gestiegene Preisniveau erfolgt.

Weiterhin überfällig ist aus Sicht des BDZ eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung nach § 5 BRKG. Der seit 2005 unverändert bestehende Satz von 20 Cent pro Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro pro Fahrt sowie der bei einem erheblichen dienstlichen Interesse gewährte Satz von 30 Cent pro Kilometer sind angesichts der gestiegenen Kosten realitätsfern.

Die Politik steht einer Erhöhung weiter ablehnend gegenüber und sieht im Anstieg der Unterhaltungs- und Benzinkosten keinen Grund für eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung. Sie argumentiert damit, dass die Nutzung eines eigenen PKW im überwiegend privaten Interesse erfolge und ist daher nicht bereit, eine Regelung zu treffen, die sich an den Gesamtkosten für die Haltung und den Betrieb eines Kraftfahrzeugs orientiert.

Der BDZ hält diese Argumentation jedoch für nicht tragfähig und fordert weiterhin eine deutliche Anhebung der Wegstreckenentschädigung, welche insbesondere die stark gestiegenen Energiekosten berücksichtigt. Die Anpassung der Tagegelder an die Preisentwicklung seit 2014 macht deutlich, dass eine Anpassung des Satzes für die Wegstreckentschädigung an die Preisentwicklung seit 2005 umso dringender erforderlich ist.

Aus Sicht des BDZ Bundesvorsitzenden Dewes darf der Dienstherr nicht unter Hinweis auf ein privates Interesse an der Pkw-Nutzung einen Großteil der Kosten und die Risiken der Pkw-Nutzung auf die Beschäftigten verlagern. Er wird sich daher im politischen Raum weiterhin für eine Wegstreckenentschädigung einsetzen.

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Als AK halten wir diese Forderung für absolut wichtig und richtig!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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