Akteure im Termin vor dem Amtsgericht am 31.03.2014:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie versprochen, posten wir hier und heute wieder Informationen auf unsere Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Homepage und in die Causa Ohlen (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/)  zum bevorstehenden Amtsgerichtstermin, der ja bekanntermaßen am 31. März 2014 stattfinden wird. Vor dem Termin, den die Staatsmacht in Person der Richterin am Amtsgericht Aachen mit Familienamen Kneis gesetzt hat, findet unsere AK-Demonstrations-Kundgebung gegen „Justizwillkür“ statt.

Die komplette Info über Kundgebung und Gerichtstermin könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://ak-gewerkschafter.com/2014/01/16/neues-in-der-causa-ohlen-versammlung-des-ak-fuer-den-31-03-2014-ist-verfuegt/!

Heute nun wollen wir die Akteurinnen und Akteure dieses „Paradestücks aus dem Juristischen Tollhaus“ kurz vorstellen:

Die ermittelnde Staatsanwältin, die auch die Anklage erhoben hat, heißt Dauber. Die ehemalige Leitende Oberstaatsanwältin, die vom Unterzeichner komplett in dieser Sache informiert wurde und über die er mit Staatsanwältin Dauber korrespondierte, war Elisabeth Auchter-Mainz. Sie ist heute bei der Generalstaatsanwaltschaft zu Köln als Leiterin tätig.

Die Richterin am Amtsgericht Aachen, die die öffentliche Hauptverhandlung führt und die die Anklage zugelassen hat, ist Anne-Kristin Kneis.

Diese ist uns mit Ihrem Beschluss vom 30.12.2011 in einem anderen, uns nicht betreffenden Verfahren, mit dem Aktenzeichen: 422 OWi 1/11 (b) nunmehr durch Dritte  bekannt gemacht worden. Die Dame hatte seinerzeit den nachstehend zitierten Beschluss gefasst: „Der Antrag des Verteidigers auf vollständige Akteneinsicht wird abgelehnt.“: https://www.jurion.de/Urteile/AG-Aachen/2011-12-30/422-OWi-1_11-_b ! Eine sehr bemerkenswerte Rechtsauffassung! 

Der Unterzeichner merkt an, dass er in keiner Weise eine Akteneinsicht benötigt, da mehr als 20 Kilogramm an Unterlagen bis dato in der Causa Ohlen angefallen sind, die der Unterzeichner in Surrogat-Form am Verhandlungstage parat haben wird. Bevor es vergessen wird, ist der wichtigste Akteur zu erwähnen, nämlich unser Ex-Kassenwart und Ex-Koordinator Ohlen, der uns, wie wir bereits auf unserer Homepage berichteten, seinerzeit unseren Kassenbestand in Höhe von 200, 60 Euro unterschlagen hat *), wird dort ja als Zeuge auftreten. Der fühlt sich ja vom Unterzeichner nachgestellt und beleidigt.

*) Auszug aus dem Beschluss des Amtsgerichtes Aachen in dem Rechtsstreit Ohlen gegen Engelhardt mit dem Az.: 117 C 158/12 vom 07.08.2012:

„… Gründe: Dem Hauptantrag fehlt die hinreichende Erfolgsaussicht… Eine sachliche Darstellung des objektiven Sachverhaltes zur Frage des fehlenden Kassenbestandes unter Nennung des Antragstellers als dafür verantwortlichen vormaligen Kassenwartes erscheint insbesondere zur Information der Vereinsmitglieder auch im Internet zulässig, selbst wenn dies über die Anwendung von Internetsuchmaschinen dazu führen mag, dass ggf. auch Nichtvereinsmitglieder von dem Sachverhalt Kenntnis erlangen, zumal der Kassenfehlbestand von 200, 60 Euro unstreitig von dem Antragsteller zu vertreten war, der nach eigenen Angaben beim Ausscheiden den Betrag ´versehentlich´ nicht zurückgegeben hatte und sich verklagen ließ, bevor er den Betrag  im Rahmen der Zwangsvollstreckung an den Rechtsanwalt des Arbeitskreises zahlte, die Verfahrenskosten jedoch schuldig blieb und die eidesstattliche Versicherung ablegte…

Foerst, Richter am Amtsgericht“

Wir rufen alle interessierten Kolleginnen und Kollegen dazu auf, am 31. März 2014 als Öffentlichkeit bei diesem Verfahren teilnehmen zu wollen. Bleibt hier zu hoffen, dass die Staatsanwältin Dauber auch persönlich beim Termin auftreten wird? Es ist bei der Justiz schon öfter der Fall gewesen, dass mit derartigen Sachen plötzlich Referendarinnen oder Referendare befasst bzw. mit der Wahrnehmung  des Termins beauftragt werden. Schauen wir mal…!?

Weiteres Posting in der Sache erfolgt hier bis zum 31. März 2014 in unregelmäßigen Abständen. Erst wenn der Ex-Kassenwart die restlichen 139, — Euro zurückerstattet hat, wird die Angelegenheit für den AK erledigt sein. Dass wir uns dieses Geld zurückholen wollen, auch wenn Ohlen dies als Nachstellung empfinden mag, ist doch wohl selbstverständlich. Schließlich wurde und wird es von Kolleginnen und Kollegen, die teilweise unter Hartz IV fallen oder Sozialrenter sind oder in prekären Arbeitsverhältnissen stehen, gesammelt, um damit Aktionen des AK zu finanzieren.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

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