Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie mehrfachauf unserer Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis- (AK-) Homepage berichtet (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/), fand heute das Amtsgerichtsverfahren „Paradestück aus dem juristischen Tollhaus“ gegen den unterzeichnenden AK-Koordinator wegen vorgeblicher Nachstellung und Beleidigung unseres Ex-Kassenwartes, Franz Josef Ohlen, statt. Dieser hat bekanntermaßen unseren seinerzeitigen AK-Kassenbestand in Höhe von 200, 60 Euro unterschlagen.
Vorab teilen wir Euch folgende Fakten mit:
- Unser AK war fast komplett zur Kundgebung vor dem alten Landgerichtsgebäude erschienen. Unser Fotograf Ralph Quarten hat von dieser Kundgebung etliche Fotos geschossen, die wir in den kommenden Tagen auf unsere Homepage mit einem etwas umfassenderen Bericht zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme posten werden.
- Unser AK war danach im Amtsgerichtsverfahren als Öffentlichkeit vertreten.
- Der „Kronzeuge der Anklage“, Franz Josef Ohlen, war nicht erschienen, da die Amtsgerichtrichterin Frau Freidberg-Grub ihn wohl kurzfristig, ohne den AK-Koordinator darüber zu informieren, ausgeladen hatte. Damit nahm diese dem AK-Koordinator die Möglichkeit, den „Kronzeugen der Anklage“ zu befragen. Damit hat sie ein Stück weit auch eine Beweismöglichkeit für den AK-Koordinator weggenommen, was sich im Vorbringen auf das Berufungsverfahren als einer von mehreren Begründungspunkten wiederfinden wird. Hier bleibt allerdings noch zu bemerken, dass der „Zeuge der Anklage“ sich als Nebenkläger in das Verfahren einbringen wollte, was nachweisbar, wie wir bereits in der „CAUSA OHLEN“ gepostet haben, per Gerichtsbeschluss der selben Richterin Freidberg-Grub abgelehnt worden war. Jetzt wird auch dieser Beschluss für uns recht verständlich.
- Die Ladung zum Verfahren wies den Verhandlungsgegenstand (Tatvorwurf) der „Nachstellung“ aus! Verhandelt wurden aber nur die Tatvorwürfe der Beleidigung. Das ist ein Faktum!
- Wie bereits vermutet, war die Staatsanwältin Frau Dauber für die Anklagebehörde nicht zugegen. Die wurde durch einen jüngeren Staatsanwalt vertreten. Ob dies mit der Anzeige gegen selbige in Zusammenhang gebracht werden kann, ist reine Spekulation!
- Die Richterin Freidberg-Grub sah die Mitteilungen (vorgebliche Beleidigung) des AK-Koordinators im eigenen AK-Kreis, die durch den „Kronzeugen der Anklage“ provoziert worden waren, als schwerwiegender an, als das Bundesverfassungsgericht es mit seiner Entscheidung 1 BvR 1318/07 seinerzeit als durch Artikel 5 Grund Gesetz – gedeckte freie Meinungsäußerung höchstrichterlich entschieden hat. Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auf die sich der AK-Koordinator beruft und beim Berufungsgericht weiter berufen wird:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr131807.html !
Insoweit kündigen wir nicht nur Berufung an, sondern versprechen, dass wir gegen dieses Urteil nötigenfalls durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht klagen werden. Eine Richterin, die immerhin noch den Mut hatte, endlich die Hauptverhandlung durchzuführen, nach dem die Richterin Kneis den Fall an sie abgetreten hatte, stellt sich nach diesseitigem Dafürhalten mit ihrer Entscheidung gegen den AK-Koordinator über die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Das geht aus unserer Sicht so überhaupt nicht!
- Sobald das Urteil hier eingetroffen ist, wird es auf unsere AK-Homepage nebst Berufungs-Schriftsatz in seiner Gänze gepostet.
Man darf mit Fug und Recht behaupten, dass man in dieser „Bananenrepublik Deutschland“ kein Recht, sondern immer nur ein Urteil erhält. Wenn der AK-Koordinator ein gläubiger Mensch wäre, so würde er sagen: „Auf hoher See und bei der Justiz bist Du in Gottes Hand!“
Es geht also mit Sicherheit weiter in der „CAUSA OHLEN“! Erst wenn der letzte Cent, den Ohlen uns schuldet, bezahlt ist, wird der Fall ad acta gelegt! Eher werden wir weder Rast noch Ruhe geben, auch wenn der glauben sollte, dass er durch dieses Urteil nunmehr an der Restschuldsummenzahlung vorbeikäme? Wie die Historie es oft gezeigt hat, waren etliche schon davon überzeugt, einen Sieg errungen zu haben. Manch einer hat dann zu spät bemerkt, dass es sich dabei lediglich um einen Pyrrhussieg gehandelt hat.
Wir werden weiter berichten. Das ist fest versprochen!
Manni Engelhardt –AK-Koordinator-
Die heutige „erste Runde“ im juristischen Tollhaus war für uns keinesfalls erfolglos !
Nun können wir durch unmittelbare Erfahrung bestätigen, dass Herr Dr. Egon Schneider (ehemaliger Richter beim OLG Köln) mit seinen Ausführungen über den „Wahnsinn“ in deutschen Gerichtssälen Recht behalten sollte !
Insbesondere die Verdrehung der „Tatsachen“ um hierdurch willkürlich einen Grund zu einer Verurteilung zu konstruieren ist ein weiterer Skandal im juristischen Tollhaus !
Diese Verhandlung diente lediglich als Rechts-Killer-Instrument der freien richterlichen Beweiswürdigung um den heutigen Prozess individuell zurechtzuschneidern !
Das heutige Niveau der Verhandlung hat bewiesen, dass unser Rechtssystem nicht kurz vor dem Kollaps steht, sondern bereits kollabiert ist !
Dirk Altpeter
Pingback: Dirk Altpeter hat das Wort zur heutige Verhandlung in der “CAUSA OHLEN”! | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen
Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es nicht zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik. Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten.
In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGH offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.
„….Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt. Nicht jeder Mensch ist zum Märtyrer für eine Idee geboren, andererseits hat aber jeder Mensch die Pflicht, für seine Familie und sein eigenes Fortkommen zu sorgen. Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, so lange dies System besteht….
Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen….
Eine ganz böse Fessel liegt ferner in dem Umstand, dass die Gerichte nicht selbst ihre Haushaltsmittel bei der Legislative beantragen, ihre Forderungen dort begründen und nur ihr gegenüber für die Verwendung verantwortlich sind, dass all das vielmehr in der Hand der Exekutive ist….
Den Gerichten kann also von der Exekutive der Brotkorb nach Belieben je nach Wohl- oder Schlechtverhalten höher gehängt werden. Dass man trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit. Um so grotesker wirkt sich das alles bei den Verwaltungsgerichten aus. Der Kontrolleur ist wirtschaftlich völlig in der Hand des Kontrollierten. Der Kontrollierte sucht sich die Richter aus, hält sie durch Beförderungsaussichten und Dienstaufsichtsmittel in Atem, misst ihnen jährlich die sachlichen Bedürfnisse zu….“
Dirk Altpeter