Liebe Kolleginnen und Kollegen,
noch am 29. Dezember 2013 berichteten wir darüber, dass es immer noch keine Mindestlohnvereinbarung in der Fleischerwirtschaft gab, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal aufrufen könnt:
http://ak-gewerkschafter.com/2013/12/29/noch-immer-kein-mindestlohn-in-der-fleischwirtschaft/!
Heute nun können wir vermelden, dass es zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgeberseite zu einer Einigung gekommen ist, die die NGG am morgigen Tage im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellen möchte.
Vorab können wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) heute schon folgende Mindestlohnvereinbarung mit Tag, Monat und Jahr und mit der konkreten Aufstufung bekanntgeben.
Ab 1. Juli 2014 soll ein Mindestlohn von 7, 75 Euro gelten! 🙁
Ab 1. Dezember 2014 soll dann ein Mindestlohn von 8, 00 Euro gelten! 🙁
Ab 1. Oktober 2015 soll der Mindestlohn 8, 60 Euro betragen! 🙁
Und sage und schreibe ab 1. Dezember 2016 (!) soll er dann bei 8, 75 Euro liegen! 🙁
Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) können wir dazu nur feststellen, dass das tatsächlich Mini-Mindestlöhne sind. Nun könnte man sich ja auf den Standpunkt stellen, dass der Spatz in der Hand immer noch besser ist, als die Taube auf dem Dach. Aber diese Vereinbarung ist aus unserer Sicht eine Notlösung der Verzweifelten!
Mehr dazu könnt Ihr durch das Anklicken des nachstehenden Links dazu erfahren, der Euch zu der „Mindestlohn-Vereinbarung“ führt, so wie die NGG sie auf ihre Homepage eingestellt hat:
http://www.ngg.net/meldungen/mindestlohn-einigung-fleischwirtschaft.pdf
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-