Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es gibt Neues von der StädteRegion bzw. dem anhängigen Sozialgerichtsverfahren gegen den Städteregionsrat Etschenberg, das ich bekanntermaßen für meine fast 90-jährige und hochdemenzkranke Mutter bei Sozialgericht Aachen führe und das unter dem Aktenzeichen: S 20 SO 98/13 beim Sozialgericht läuft. Da die StädteRegion nunmehr ab dem 01.08.2013 für meine Mutter die Leistungsbewilligung übernommen hat, regt das Sozialgericht die Einstellung des Verfahrens an. Hier geht es aber um mehr, als nur um eine zeitweilige Leistungsverweigerung. Hier geht es darum, dass meiner Mutter kein Schonvermögen von 5.500, — € zugestanden wurde, weil sie keinen sogenannten „Bestattungsvorsorgevertrag“ abgeschlossen hatte. Nunmehr werden 2.600, — € für eine menschenwürdige Bestattung als ausreichend angesehen. Offiziell wird eine menschenwürdige Bestattung (http://www.todesfall-checkliste.de/todesfall-checklisten-kosten-pdf/Bestattungskosten-Checkliste.pdf) mit zwischen 3.500, — und 7.000, — € veranschlagt. Daher werde ich dem Einstellungsersuchen des Sozialgerichts Aachen widersprechen. Hier geht es nämlich um die Ungleichbehandlung von Menschen und darum, dass die Grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen (Artikel 1 GG), die bis in den Tod hinein gilt, in Deutschland missachtet wird. Hier strebe ich nach dem Durchmarsch durch alle Instanzen eine Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde an. Den aktuellsten Schriftsatz dazu an das Sozialgericht Aachen werde ich Anfang der kommenden Woche posten. Nachstehend habe ich Euch noch einmal zwei Links gepostet, die Euch nach dem Anklicken auf in die bisherig dazu geposteten Artikel führen.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-: http://ak-gewerkschafter.com/?s=st%C3%A4dteregion+aachen und http://ak-gewerkschafter.com/?s=etschenberg
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