DGB-Leitfaden zum BAG-Urteil 1 ABR 19/10 (Die CGZP kann keine Tarifverträge schließen)

Nach dem BAG Urteil 1 ABR 19/10 des Bundesarbeitsgerichtes (Die CGZP kann keine Tarifverträge schließen – wir berichteten) veröffentlicht der Arbeitskreis Gewerkschafter/innen der Städteregion Aachen hiermit den DGB-Ratschlag zum oben genannten Urteil.

DGB rät Leiharbeitnehmern: Lohnansprüche jetzt überprüfen und geltend machen!

Das Bundesarbeitsgericht hat am 14. Dezember der Tarifgemeinschaft „Christlicher“ Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt. Damit folgt das Gericht der Einschätzung sowie einer Klage der DGB-Gewerkschaften, denen die arbeitgeberfreundlichen Gefälligkeitstarifverträge der sogenannten christlichen Gewerkschaften schon immer ein Dorn im Auge waren.

Als Konsequenz daraus sind alle Tarifverträge nichtig, die von der CGZP alleine abgeschlossen wurden. Sofern aber kein gültiger Tarifvertrag für das Leiharbeitsverhältnis angewandt wurde, müssen die Leiharbeitnehmer zu den gleichen tariflichen Bedingungen wie die Stammbelegschaft beschäftigt werden. Je nach angewandtem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag besteht daher für viele Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche die Möglichkeit, Differenzzahlungen auch rückwirkend einzufordern.

Je nach Ausgestaltung des Arbeitsvertrages kann die Geltendmachung der Differenzzahlung bis zu 3 Jahre rückwirkend erfolgen. In bestimmten Fällen können durch den Jahreswechsel auch wichtige Fristen versäumt werden. Es lohnt sich daher, rechtzeitig zu prüfen, welche Ansprüche vorliegen. Die DGB-Gewerkschaften sowie der DGB-Rechtsschutz gewähren in diesen Fällen ihren Mitgliedern umfassende Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Ralf Woelk, Vorsitzender der DGB Region NRW Süd-West: „Die DGB-Gewerkschaften haben mit diesem Urteil einen wichtigen Erfolg gegen Lohndumping in der Leiharbeitsbranche erzielt. Es liegt nun an den Beschäftigten selbst, ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber auch durchzusetzen. Die Gewerkschaften des DGB werden ihre Mitglieder dabei in jedem Fall unterstützen.“

Ralf Woelk
Regionsvorsitzender
f.d.R. Barbara Obst
DGB-Region NRW Süd-West
Dennewartstr. 17
52068 Aachen
Tel.: 0241 94671-21 / -20
Fax: 0241 94671-29
eMail: ralf.woelk@dgb.de
eMail Büro: aachen@dgb.de
www.region-nrw-suedwest.dgb.de

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