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Kollege Fred Maintz informiert:
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Unternehmen in der Coronakrise
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Antragsformular für Kurzarbeitergeld Jens Büttner/ dpa
Viele Konzerne wollen bald Dividenden ausschütten, obwohl sie zugleich staatliche Corona-Hilfen beziehen. Einen Großteil der Zahlungen kann die Politik nach SPIEGEL-Informationen bislang nicht verhindern.
Wegen der Coronakrise beantragt eine stetig wachsende Zahl von Unternehmen staatliche Unterstützung – ob Kurzarbeitergeld , Kredite der Staatsbank KfW , Soforthilfen für Kleinunternehmer oder Mittel aus dem sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die großen Konzerne.
Wer solche Hilfen braucht, müsste eigentlich ein Interesse daran haben, sein Geld beisammenzuhalten. Tatsächlich schütten viele Unternehmen aber trotz der Unterstützung weiterhin Gewinne aus – sei es über Dividendenzahlungen oder Aktienrückkäufe.
So hat etwa der Fahrzeugzulieferer Knorr-Bremse mittlerweile für fast alle deutschen Standorte Kurzarbeit angemeldet. Das Unternehmen nimmt zudem Kredite über 750 Millionen Euro auf, um „in dem herausfordernden Umfeld die Stabilität des Unternehmens zu sichern“. Zugleich hat Knorr-Bremse angekündigt „trotz der aktuellen Herausforderungen“ bis zur Hälfte des Jahresgewinns als Dividende auszuschütten.
Auch zahlreiche Dax-Konzerne halten bislang trotz Kurzarbeit an den Ausschüttungen fest – zur Empörung von Politikern. Von der „hässlichen Fratze des Kapitalismus“ sprach Carsten Schneider, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD – und forderte einen Zahlungsstopp.
Tatsächlich aber ist die Bundesregierung gegenüber vielen Gewinnauszahlungen bislang machtlos. Das zeigt eine Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums an den Linkenabgeordneten Fabio De Masi, die dem SPIEGEL vorliegt.
„Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass alle Akteure in einer Krise ihren Beitrag leisten müssen“, schreibt Staatssekretär Ulrich Nußbaum. Nehme ein Unternehmen Staatshilfen in Anspruch, werde die Bundesregierung „deshalb auf Kürzungen oder Streichungen, z.B. von Dividenden-Auszahlungen, bestehen, wann immer dies möglich ist. Die staatlichen Programme beinhalten entsprechende Bestimmungen.“
Für den Bezug des seit Langem etablierten Kurzarbeitergelds aber gibt es solche Bestimmungen nicht. Das Instrument wird in der Antwort erst gar nicht erwähnt.
Beim Rettungsfonds WSF, der in Kürze starten soll, können Hilfen hingegen theoretisch mit der Einschränkung von Dividendenzahlungen und gedeckelten Managergehältern verbunden werden. Die dazu notwendige Rechtsverordnung wurde allerdings noch nicht erlassen.
Heikle Hauptversammlungen
„Ein entsprechender Entwurf wird derzeit vom Bundesministerium der Finanzen zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erstellt“, heißt es in der Antwort. Auch beim KfW-Sonderprogramm 2020 könnten „entsprechende Vorgaben gemacht werden“.
Die Regelungen lassen also auf sich warten. Das ist auch deshalb problematisch, weil in den kommenden Wochen die Hauptversammlungen vieler Dax-Konzerne anstehen. Hier könnten viele Unternehmen noch rasch Dividendenzahlungen beschließen – und später dennoch Hilfen beantragen.
„Es muss gesichert werden, dass nicht erst Dividende ausgeschüttet und dann Staatsknete kassiert werden kann“, sagt Linkenfraktionsvize De Masi. „Der Staat sollte dazu eine Stichtagsregelung festlegen, um die Beantragung von Hilfen nach erfolgter Ausschüttung auszuschließen.“