Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat für den Bereich der Länder ein für die Betroffenen positives Urteil gefällt.
Das Ver.di – Info „TS Berichtet“ Nummer 26/2012 hat sich nunmehr sehr ausführlich mit diesem „Positives BAG-Urteil zum Anspruch auf Strukturausgleich im Bereich der Länder“ befasst und eine sehr informative und gut verständliche Einschätzung dazu abgegeben, die nach meinem Dafürhalten keiner weiteren Erläuterung bedarf. Sehr gerne habe ich Euch das komplette „TS Berichtet“ zu diesem Thema nachstehend auf unsere AK-Homepage posten lassen.
Ich wünsche Euch viel Spaß beim Lesen.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-