Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Sache Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes (http://ak-gewerkschafter.com/category/zusatzversorgung/) haben die Heckert-Anwälte einen großen Erfolg vor dem Landgericht Karlsruhe erzielt. Die VBL ist dort schon einmal in die bekannten „Knie“ gegangen. Die Prozessbevollmächtigten der VBL sagten zu, die Überprüfungsberechnungen der zum 31.12.2001 erteilten Startgutschriften den rentenfernversicherten Kolleginnen und Kollegen nunmehr zuzusenden. Wir haben Euch den vollen Wortlaut der Heckert-Mitteilung nachstehend in seiner Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet. Die Sache nimmt allmählich Fahrt auf! Wir bleiben dran und werden weiter berichten.
Mit kollegialen Grüßen für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Erfolg vor dem Landgericht
In den Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe wurde erreicht,
dass die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) unter dem Druck der erhobenen Klagen über ihren Prozessbevollmächtigten in der Gerichtsverhandlung vom 12.10.2012 erklärt hat, die Überprüfungsberechnungen der zum 31.12.2001 erteilten Startgutschriften den rentenfern Versicherten beginnend ab 15.10.2011 bis längstens 30.11.2011 zuzusenden.
Der Rechtsstreit wird sich somit in der Hauptsache bis Ende November erledigen. Das Gericht wird dann lediglich noch über die Kosten zu entscheiden haben.
Die zugrundeliegende Vereinbarung der Tarifparteien erfolgte bekanntlich zum 30.05.2011.
Höchst befremdlich bleibt unseres Erachtens in jedem Fall, dass die VBL erst nach rund 1 ½ Jahren beginnt, die hieraus geschuldeten „Überprüfungsberechnungen“ ihren Versicherten zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Valentin Heckert
Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Evelyn Wettstein, Wolfgang Andreas Klohe (Fachanwalt für Verkehrsrecht),
Joachim Städter (Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Lehrbeauftragter)
durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert
Kanzlei Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
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