Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschsfter/Innen-Arbeitskreis (AK) Haben wir uns immer wieder mit den belgischen RISSE-ATOM-REAKTOREN auseinandergesetzt, wie Ihr es durch das Anklicken der nachstehenden Links aufrufen und nachlesen könnn.
> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=risse+atom+reaktoren !
> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=tihange+doel !
Sämtliche Beiträge auch zu diesem Atompolitik-Thema haben wir in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/) archiviert.
Wie den Medien jüngst zu entnehmen ist, hat der Europäische Gerichtshof – EuGH – (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=eugh) am Montag, den 29.07.2019, entschieden, dass die Laufzeit der RISSE-ATOM-REAKTOREN DOEL 1 und DOEL 2 unrechtmäßig ist.
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Das MAGZIB schreibt dazu:
Pannenmeiler Doel Längere Laufzeit für AKW verstößt gegen EU-Recht
Belgien hatte die Laufzeit für die Atommeiler Doel 1 und Doel 2 bis 2025 verlängert. Wie sich nun herausstellt, verstößt das gegen EU-Vorgaben. Sofort abschalten muss das Land die Anlagen trotzdem nicht.
Belgien hat gegen EU-Recht verstoßen, indem es die Laufzeiten für zwei Atomreaktoren verlängert hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag entschieden. Die entsprechende Genehmigung hätte nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen.
Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war eine Klage von Umweltschutzorganisationen gegen die Laufzeitverlängerung am belgischen Verfassungsgerichtshof. Dieser schaltete den EuGH ein und wollte von dem höchsten rechtsprechenden Organ der EU wissen, ob Laufzeitverlängerungen nach EU-Recht
Umweltverträglichkeitsprüfungen erfordern.
Belgien hatte gesetzlich erlaubt, die bei Antwerpen gelegenen Reaktoren Doel 1 und Doel 2 bis 2025 statt bis 2015 zu betreiben. Die Regierung verpflichtete die Betreiberfirma Electrabel damals, 700 Millionen Euro in die Modernisierung der Meiler zu investieren.
Bereits im November 2018 hatte sich jedoch abgezeichnet, dass durch die längere Laufzeit EU-Regeln missachtet werden. Damals hatte Generalanwältin Juliane Kokott ihr Schlussgutachten vorgelegt. In der Regel folgt der EuGH der Einschätzung seiner Generalanwälte…
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Den kompletten Beitrag könnt Ihr durch das Anklicken des nachstehenden LInks direkt auf der Homepage bei lesen.
Als AK stellen wir fest, dass auch bei dieser Entscheidung für die Betreiber, die nur Profit im Visier haben, wieder ein Schlupfloch offen gelassen wurde. Ehe eine grenzüberschreitende Verträglichkeitsprüfung kostet Zeit. Und wie schreibt es :
„…Obwohl das Gutachten nun durch ein Urteil bestätigt wurde, bleibt unklar, ob die Atomkraftwerke tatsächlich zeitnah abgeschaltet werden müssen. Die Richter entschieden, dass die Genehmigung im Fall ´einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung´ vorübergehend aufrechterhalten werden kann…“
Dem haben wir nicht hinzuzufügen! Dem KAPITALISMUS ist der Humanismus nicht innewohnend, sondern nur der Profit! Und somit gibt es auch keine Rechtsprechung im eigentlichen Sinne. Es gibt lediglich Entscheidungen, die für die Offenhaltung der Profitmaximierung dienlich sind!
So lange die Profiteure nicht enteignet sind, bleiben nicht nur die RISSE-ATOM-REAKTOREN am Netz. Da können wir uns auf den Kopf stellen und mit den Füßen klatschen, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-