OVG NRW vom 18.09.12: „Öffentliches Training für Blockade eines „Naziaufmarsches“ in Stolberg war zulässig“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das öffentliche Blockade-Training gegen die Naziaufmärsche in Stolberg war und ist künftig zulässig. Die entsprechende Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts in Münster haben wir Euch in ihrer Gänze nachstehend auf unsere Homepage zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme gepostet.

Nun muss unser Motto lauten: „JETZT ERST RECHT GEGEN DIE NAZIAUFMÄRSCHE PROTESTIEREN! BLOCKADETRAINING IST LEGALER BESTANDTEIL UNSERER ABWEHRMETHODEN GEGEN DIE BRAUNE BRUT!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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