Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis pressiert uns seit Jahren schon das Thema „MINDESTLOHN“, wie Ihr es durh den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.
> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=mindestlohn ! Seit Tagen schon sind den Medien entsprechende Berichterstattungen um den Mindestlohn zu entnehmen.
Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) ist unsere Vorstellung nach wie vor die, dass der Mindestlohn europaweit mindestens am LUXEMBURGER BEISPIEL angeglichen werden müsste. Die nachstehenden Vergleiche und die Grafik aus http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/187831/mindestloehne?p=all zeigen deutlich auf, dass Luxemburg europaweit an erster Stelle liegt.
Monatlicher Mindeslohn 2018 im Vergleich:
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine sehr umfangreiche Veröffentlichung zum Thema „Mindestlohn 2019“ auf seine Homepage gepostet, die wir nachstehend in den wesentlichen Teilen zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben.
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Mindestlohn 2019
Gesetzlicher Mindestlohn und Branchenmindestlöhne
Was ändert sich 2019 beim Mindestlohn?
Stand: 20. Dezember 2018
Gesetzlicher Mindestlohn im Jahr 2019: 9,19 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag im Oktober per Verordnung gefolgt. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.
So geht’s weiter
- Die Mindestlohn-Kommission hat sich am 26. Juni 2018 beraten und eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro empfohlen.
- Diesen Vorschlag hat die Mindestlohnkommission an die Bundesregierung gerichtet, die den neuen Mindestlohn am 31. Oktober 2018 per Verordnung festgelegt hat. Er gilt ab dem 1.1.2019.
Allgemeiner Gesetzlicher Mindestlohn | |||
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1.1.2015 – 31.12.2016 |
1.1.2017 – 31.12.2018 |
1.1.2019 – 31.12.2019 | 1.1.2020 – 31.12.2020 |
8,50 Euro | 8,84 Euro (aktuell gültig) |
9,19 Euro | 9,35 Euro |
Welche Mindestlohn-Ausnahmen gelten noch in 2019?
Colourbox.de
Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
- Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der
Berufsausbildung, - Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer
Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit, - Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer
schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet, - Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer
von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder
Aufnahme eines Studiums dient, - Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu
einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvor-
bereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
- ehrenamtlich Tätige.
Daneben galt für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen ausgelaufen. In keiner Branche darf 2019 (abgesehen von den oben genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.
Branchen-Mindestlöhne im Jahr 2019: Mehrere Mindestlöhne steigen
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch für die, die nicht tarifgebunden sind. Übersicht aller aktuellen Branchen-Mindestlöhne.
Branche | Branchen-Mindestlohn bisher | Branchen-Mindestlohn ab 1.1.2019 |
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Berufliche Aus- und Weiterbildung | ||
– Pädagogische Mitarbeiter | 15,26 Euro | 15,72 Euro* |
– Pädagogische Mitarbeiter mit Bachelor-Abschluss | 15,26 Euro | 15,79 Euro* |
Dachdeckerhandwerk | 12,90 Euro | 13,20 Euro |
Elektrohandwerk (Montage) | 10,95 Euro | 11,40 Euro |
Gebäudereinigerhandwerk | ||
– Innen- und Unterhaltsreinigung | 10,30 Euro (West) 9,55 Euro (Ost) |
10,56 Euro (West) 10,05 Euro (Ost) |
– Glas- und Fassadenreinigung | 13,55 Euro (West) 12,18 Euro (Ost) |
13,82 Euro (West) 12,83 Euro (Ost) |
Leiharbeit/Zeitarbeit | 9,27 Euro (Ost inkl. Berlin) | 9,49 Euro (Ost inkl. Berlin) |
Pflegebranche | 10,55 Euro (West inkl. Berlin) 10,05 Euro (Ost) |
11,05 Euro (West inkl. Berlin) 10,55 Euro (Ost) |
* Allgemeinverbindlichkeit noch nicht erteilt.
Bereits feststehende Erhöhungen zu späteren Zeitpunkten im Laufe des Jahres 2019:
In anderen Branchen erhöhen sich die Branchen-Mindestlöhne in 2019 nicht bereits zum Jahresanfang, sondern zu einem späteren Zeitpunkt:
Branche | Branchen-Mindestlohn bisher | Branchen-Mindestlohn neu in 2019 |
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Bauhauptgewerbe |
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– Werker | 11,75 Euro (West, Berlin, Ost) | 12,20 Euro (West, Berlin, Ost); ab März 2019 |
– Fachwerker | 14,95 Euro (West) 14,80 Euro (Berlin) |
15,20 Euro (West); ab März 2019 15,05 Euro (Berlin); ab März 2019 |
Leiharbeit/Zeitarbeit | 9,49 Euro (West) | 9,79 Euro (West); ab April 2019 |
Maler- und Lackiererhandwerk | ||
– ungelernter AN | 10,60 Euro (West, Berlin, Ost) | 10,85 Euro (West, Berlin, Ost); ab Mai 2019 |
– Geselle | 12,40 Euro (Ost) | 12,95 Euro (Ost); ab Mai 2019 |
Branchen mit Branchen-Mindestlöhnen bis Dezember 2018 oder länger:
In folgenden Branchen gelten Branchenmindestlohn-Regelungen bis 31.12.2018 oder länger. Für 2019 kann es neue Regelungen geben:
- Fleischindustrie
- Geld- und Wertdienste
- Gerüstbauerhandwerk
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Quelle: WSI-Tarifarchiv Alle Angaben ohne Gewähr.
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Online könnt Ihr diesen Beitrag komplett auf der Homepage des DGB aufrufen, wenn Ihr den nachstehenden Link anklickt.
> https://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/mindestlohn-2019-was-aendert-sich-in-2019
Der gesetzliche Mindeslohn wird eines mit der wichtigen Themen sein, die uns auch in der Zukunft beschäftigen werden. Duech das Anklicken des nachstehenden Links könnt Ihr ein aktuelles Interview des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann zum Thema in der ZEIT online aufrufen und nachlesen.
> https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-12/mindestlohn-hartz-iv-grundeinkommen-reiner-hoffmann-dgb
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-