„CAUSA OHLEN“: Ist der Kassendieb Franz-Josef Ohlen am 05.10.17 wieder rechtskräftig verurteilt worden? OFFENER BRIEF an den Generalstaatsanwalt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir bereits auf Anfrage des Kollegen Basti Heyden (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=basti+heyden) angekündigt, dass wir in der „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen/) am Drücker bleiben würden.

Unser jüngster Artikel zum Thema wurde ja am 21. Juni 2017 auf unserer Homepage veröffentlicht.

In diesem Artikel hatten wir berichtet, dass der Kassendieb Franz-Josef Ohlen in zwei Betrugsfällen und eines weiteren Falles der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt angeklagt worden ist.

Den Artikel selbst könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/06/21/causa-ohlen-unfassbar-der-kassendieb-franz-josef-ohlen-ist-wegen-betruges-in-zwei-faellen-und-erneuter-abgabe-einer-falschen-versicherung-an-eides-statt-beim-amtsgericht-aachen-angeklagt/ !

Zwischenzeitlich hatten wir die Staatsanwaltschaft in Aachen um Auskunft darüber gebeten, ob der Kassendieb Ohlen wiederumrechtskräftig verurteilt worden ist?

Da wir nach vielen Anschreiben – zuletzt unter Fristensetzung an den Ltd. Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Aachen –  dazu bis dato keine hinreichende Antwort erhalten haben, haben wir heute per OFFENEN BRIEF die Generalstaatsanwaltschaft Köln mit einer Beschwerde kontaktiert, die wir nachrichtlich (prophylaktisch) dem Justizminister des Landes NRW ebenfalls haben zukommen lassen.

Den kompletten OFFENEN BRIEF haben wir zu Eurer Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage und in die „CAUSA OHLEN“ gepostet.

Auf die Antwort, die wir ebenfalls wieder zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme posten werden, dürfen wir gespannt sein.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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OFFENER BRIEF:

Manfred Engelhardt – Freunder Landstr. 100 – 52078 Aachen

                                               14. November 2017

 

An den Behördenleiter der

Generalstaatsanwaltschaft Köln

Herrn Thoma Harden

(persönlich)

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

                                                                                            – OFFENER BRIEF –

Nachrichtlich:

Justizminister des Landes NRW

Herrn Peter Biesenbach

(persönlich)

Martin-Luther-Platz 40

40212 Düsseldorf

Ermittlungsverfahren gegen Franz-Josef Ohlen mit dem Aktenzeichen 903 Js 1628/16 bei der Staatsanwaltschaft Aachen

Beschwerde gegen Herrn Ltd. Oberstaatsanwalt Helmut Hammerschlag bei der Staatsanwaltschaft Aachen

Sehr geehrter Herr Harden,

in der leidigen Angelegenheit „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen), die seit 7 Jahren die Justizbehörden von NRW beschäftigt, hatte ich Sie bereits mit Schreiben vom 27. April 2017 (Anlage I) kontaktieren müssen.

Aufgrund dieses Schreibens und Ihrer Intervention erhielt ich dann mit Datum vom 13.06.2017 (Anlage II) einen Zwischenbescheid der Staatsanwaltschaft Aachen, der beinhaltete, das Franz-Josef Ohlen wegen Betrugs in zwei Fällen und wegen der weiteren Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt beim Amtsgericht Aachen angeklagt sei.

Sollte es dabei nicht zur Verurteilung kommen, so könnte das Strafverfahren wegen Beleidigung wieder aufgenommen werden.

Diesbezüglich schrieb ich dann mit Schreiben vom 21. Juni 2017 die Staatsanwaltschaft in Aachen erneut an und teilte mit, dass ich, sollte es zu einer Verurteilung des Franz-Josef Ohlen kommen, meine Beschwerde als erledigt ansehen würde.

Dieses Schreiben wurde dann auf der Homepage des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises, den der Kassendieb Franz-Josef Ohlen seinerzeit bestohlen hatte, im Rahmen eines Artikels veröffentlicht (Anlage III).

Über Monate hörte ich dann nichts mehr zu der Angelegenheit von der Staatsanwaltschaft Aachen, so dass ich mit Schreiben vom 12. September 2017 (Anlage IV) höflich an die Erledigung erinnerte.

Auch darauf erfolgte keine Antwort, so dass ich mit Schreiben vom 27. September 2017 (Anlage V) den Ltd. Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Aachen persönlich mit der Angelegenheit kontaktierte.

Mit Schreiben der Staatsanwaltschaft Aachen vom 02. Oktober 2017, das am 07. Oktober 2017 bei mir einging (Anlage VI), erfolgte dann eine Antwort. Diese beinhaltete, dass der Hauptverhandlungstermin in der Strafsache Ohlen auf den 05. Oktober 2017 bestimmt worden sei.

Diese Antwort könnte man, beachtet man die Reihenfolge der Daten, als eine bewusste Provokation bezeichnen.

Erneut bat ich den Ltd. Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Aachen mit Schreiben vom 07. Oktober 2017 (Anlage VII) um Auskunft und wies auf die Diskrepanzen in dem Vorderschreiben seines Hauses vom 02. Oktober 2017 hin.

Aber auch darauf erfolgte keine Reaktion, so dass ich den Ltd. Oberstaasanwalt unter Fristensetzung mit Schreiben vom 02. November 2017 (Anlage VIII) letztmalig die Möglichkeit bot, Auskunft darüber zu erteilen, ob Franz-Josef Ohlen nunmehr erneut rechtskräftig verurteilt wurde oder ob das Strafverfahren gegen selbigen wegen Beleidigung neu aufgenommen wird?

Da der Ltd. Oberstaatsanwalt Helmut Hammerschlag auch dieses Schreiben nicht beantwortete und somit die durch mich gesetzte Frist fruchtlos verstreichen ließ, ist Anlass zur Beschwerde bei der vorgesetzten Dienststelle geboten.

Rein prophylaktisch wird der Justizminister des Landes NRW über diese Angelegenheit per Durchschrift dieses Schreibens in Kenntnis gesetzt. Dabei ist anzumerken, dass dessen Vorgänger, der Herr Kutschaty, mehrfach mit der „CAUSA OHLEN“ kontaktiert worden ist, wie es unschwer auf der Homepage des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) nachgelesen werden kann.

Diese Kenntnisgabe erfolgt aber auch deshalb, weil bei nichtzufriedenstellender Erledigung dieser Angelegenheit sowohl der Innen- als auch der Petitionsausschuss des Landtages von NRW mit dieser Angelegenheit kontaktiert werden wird.

Die Form des OFFENEN BRIEFES habe ich deshalb gewählt, weil die leidige Angelegenheit ein Mosaikstein mehr dafür ist, wie die Justiz in NRW zu ticken scheint und deshalb der Öffentlichkeit mitgeteilt gehört.

Aus diesem Grunde wird dieser Beschwerdebrief im Rahmen eines Artikels auch auf der Homepage www.ak-gewerkschafter.de  und bei der „CAUSA OHLEN“ veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Manfred Engelhardt                    Anlagen: I) bis VIII)

Ltd. Oberstaatsanwalt Hammerschlag erhält Durchschrift dieses OFFENEN BRIEFES.

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(Die beiden Fotos unseres AK-Fotografen Raplh Quarten zeigen Ausschnitte von unserer Preotestveranstaltung aus März 2015 vor dem Justizzentrum Aachen. Mehr Fotos dazu findet Ihr hier: http://www.ak-gewerkschafter.de/bilder/bilder-2015/fotos-unserer-protestveranstaltung-vor-dem-justizzentrum-vom-19-maerz-2015/)

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2 Antworten zu „CAUSA OHLEN“: Ist der Kassendieb Franz-Josef Ohlen am 05.10.17 wieder rechtskräftig verurteilt worden? OFFENER BRIEF an den Generalstaatsanwalt!

  1. Klinkoonberg sagt:

    Es ist unfassbar, was die Justiz in diesem Fall macht oder nicht macht. Das dieser Ohlen überhaupt noch Menschen hat, die Ihn unterstützen, ist einem rätselhaft!? Es gibt genug Menschen, die mit ihm gebrochen haben und das zurecht. Unzuverlässig, belogen worden, verarscht worden. Das die Justiz so einen Menschen auch noch, und dass nach klarer Aktenlage noch hofiert, ist eine bodenlose Frechheit.

    Das Bild der Bananenrepublik, es verfestigt sich!

    Euer Kollege Klinkoonberg

  2. Pingback: Kollege Heinz Vossen kommentiert in die „CAUSA OHLEN“: Der Kassendieb Franz-Josef Ohlen hat sich selbst den Ast abgesägt! | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

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