Der BBU gibt die bis dato nicht bekannten Standorte für radioaktiven Müll bekannt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns eine weitere BBU-Mitteilung (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu) über dessen Vorstandsmitglied und Pressesprecher Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz) erreicht.

Darin veröffentlicht der BBU die bis dato unbekannten Standorte für radioaktiv belasteten Müll!

Wir haben diese hochinteressante Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinatror-

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Der BBU teilt mit:
(Bonn, Berlin, 23.08.2017) Mehr als 40 Städte und Gemeinden sind
bundesweit von der Lagerung oder Verbrennung von radioaktiv
kontaminiertem Müll betroffen. Das hat der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) nach intensiven Recherchen heraus
gefunden. Der BBU fordert ein Moratorium bei der Freigabe von radioaktiv
belastetem Abfall aus Atomanlagen und eine Neubewertung der Abgabe von
radioaktiven Stoffen aus Atomanlagen, aus der Industrie, der
medizinischen Nutzung und ggf. weiteren Quellen. Eine zusätzliche
Gesundheitsgefährdung der Menschen durch die Verteilung von radioaktiven
Stoffen muss vermieden werden.
In vielen Bundesländern wird radioaktiv kontaminierter Müll deponiert,
verbrannt und zur freien Verwertung abgegeben. Die Bevölkerung ist
darüber oft nicht informiert und selbst die Behörden haben keinen
umfassenden Überblick über den Verbleib der strahlenden Reste der
Atomindustrie. Aktuell wird besonders in Baden-Württemberg und in
Schleswig-Holstein über den Verbleib „freigemessener“ Materialien
diskutiert. Betroffene Bürgerinnen und Bürger protestieren und gründen
Bürgerinitiativen. In Baden-Württemberg sind acht Kommunen betroffen, in
Brandenburg sechs und in Sachsen fünf. In fast allen Bundeslän­dern sind
entsprechende Deponien oder Verbrennungsanlagen, so z. B. auch in
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen.
BBU stellte Anfragen an die Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer
Im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) hat der BBU Anfragen zum
„freige­messenen“ Müll an die Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer
gerichtet. Die Informati­onen, die von den Behörden mitgeteilt wurden,
hat der BBU ausgewertet und in einer Ta­belle zusammengestellt, die mit
dieser Pressemitteilung erstmals veröffentlicht wer­den. Alle Details
unter http://bbu-online.de
Direktlinks:
Erläuterungen
http://bbu-online.de/AK%20Energie/Aktuelles%20AK%20Energie/Deponietabelle%202017/Deponietabelle%20August%202017%20-%20Erlaeuterungen.pdf
Standorttabelle
http://bbu-online.de/presseerklaerungen/BBU-Deponietabelle%202017.pdf
Der BBU will damit einen Schritt in Richtung Transparenz tun und
fordert, dass die Atombehörden dem Beispiel des weitgehend ehrenamtlich
arbeitenden Umweltverbandes folgen.
Bisher gibt es keine Lösung für die langfristige Aufbewahrung der
nuklearen Hinterlassen­schaften aus der Atomtechnik. Meist wird bei dem
Thema an hochradioaktive Brennele­mente in Castor-Behältern gedacht, die
sich in den „Zwischen“-Lagernder Atomkraftwerke befinden. Um die Mengen
für diese kostenträchtige Aufbewahrung aller Atommüllmengen möglichst
gering zu halten, soll ein großer Teil der Materialien aus Atomanlagen
zu „nor­malem“ Müll umdeklariert werden. Dazu wird auf der Basis des §
29 der Strahlenschutz­verordnung die sogenannte Freigabe durchgeführt.
Dies bedeutet, dass Materialien, deren radioaktive Belastung eine
gewisse Grenze unterschreitet, „freigemessen“ werden und dann an
Deponien, Müllverbrennungsanlagen oder zum Recycling abgegeben werden.
Forderung des BBU: Völlige Transparenz beim Umgang mit den nuklea­ren
Hinterlassenschaften
Der BBU lehnt zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt die Freigabe von
radioaktiv belasteten Abfällen aus Atomanlagen ab und fordert, dass die
bisherigen Freigabegenehmigungen aufgehoben werden. Alle radioaktiv
belasteten Abfälle sollen am jeweiligen Standort aufbewahrt werden, bis
klar ist, wie viel nach dem Abbau aller Atom­anlagen insgesamt anfällt
und ein Konzept für die weitere Aufbewahrung erstellt werden kann.
Weiter erwartet der BBU von den zuständigen Behörden völlige Transparenz
beim Umgang mit den nuklearen Hinterlassenschaften. Dazu gehört auch die
Offenlegung der Information über Mengen und Verbleib von radioaktiv
belastetem Abfall.
Ergänzungen und weitere Hinweise zu Deponien und Müllverbrennungsanlagen
können dem BBU gerne unter bbu-bonn@t-online.de
<bbu-bonn@t-online.de> oder 0228-214032 (Postanschrift: BBU,
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn) mitgeteilt werden. Zudem können sich
Bürgerinitiativen sowie interessierte Einzelpersonen, die sich im Bereich
von betroffenen Deponien und Verbrennungsanlagen engagieren wollen, zur
Vernetzung beim BBU melden. Wer an einer BBU-Mitgliedschaft interessiert
ist, findet Aufnahmeanträge unter http://www.bbu-online.de/html/antrag.htm
bzw. kann einen Aufnahmeantrag in der Bonner BBU-Geschäfts­stelle postalisch anfordern.
Engagement unterstützen
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautethttps://www.facebook.com/BBU72/.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzel­mitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE

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