Pressemitteilung des „Bündnisses für die verbindlichen Rechte Contergangeschädigter“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir auch u.a. auch ein sehr offenes Ohr für die Conterganopfer und deren beständigen Kampf um Recht, Gerechtigkeit und um ein menschenwürdiges Leben in einer solidarischen Gesellschaft!

Aus diesem Grunde veröffentlichen wir auch deren Presseerklärungen in ungekürzter Fassung auf unsere Homepage und posten diese ebenfalls in die Kategorie „GRÜNENTHAL“, die Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/category/grunenthal/

Heute haben wir die nachstehend über Herrn Stephan Nuding (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=stephan+nuding) vom U.A.C. uns zugesandte Pressemitteilung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Diese Pressemitteilung zeichnet das „Bündnis für verbindliche Rechte der Contergangeschädigten“.

http://www.derwesten.de/img/incoming/crop6453119/8923703896-cImg0134_530-w992-h740/45272075-198x148.jpg

(Foto aus: http://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/wie-nazi-aerzte-bei-der-contergan-firma-gruenenthal-aufstiegen-id6453121.html)

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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Pressemitteilung::

Conterganstiftung

Erheblicher Reformbedarf und mangelnde Lösungsansätze der Bundesregierung !

Vieles wurde seit der Anhörung vom 1.2.2013 im Familienausschuss positiv für die Contergangeschädigten geändert und erreicht. Dafür sind wir der Regierung sehr dankbar. Dennoch sind die meisten Betroffenen mit der derzeitigen Verwaltungspraxis und vor allem mit der noch nicht erfolgten Anerkennung der z.T. dramatischen Folgeschäden, die in den letzten Jahren extrem zugenommen haben, der Kompensation für lebenslange Schmerzen und seelische Belastungen, der nicht vorhandenen Hinterbliebenenversorgung, der geringen Inflationssicherheit der Renten, der merkwürdigen Informationspolitik und den grotesken Stiftungsratssitzungen der Conterganstiftung sehr unzufrieden. Wie wir uns eine wirksame Verbesserung alternativ vorstellen, entnehmen Sie bitte höflichst den 15 nachfolgenden Reformvorschlägen und den damit verbundenen Forderungen auf S. 2 – S. 5, die dem Ministerium und Politikern als Anspruchsgrundlage dienen soll, um diejenigen Defizite dringend zeitnah noch in dieser Legislaturperiode zu beseitigen, die bislang vom Gesetzgeber und den Verantwortlichen völlig außer Acht gelassen wurden.

Bündnis für verbindliche Rechte Contergangeschädigter

Norbert Schweyen V.i.S.d.P.

Mathias-Grünewald Weg 5

50389 Wesseling

Tel. 02236-3846636, E-Mail: noschweyen@aol.com

Forderungen und Reformvorschläge nach Dringlichkeit

Pauschale jährliche Auszahlung des gesamten Hilfsmittelfonds (1)

Wir halten eine jährliche Auszahlung von mindestens 20.000 € pro Person zusätzlich zur bestehenden Conterganrente für besondere behinderungsbedingte Bedarfe pauschal an alle Berechtigten in exakt gleicher Höhe aus dem von der Bundesregierung seit 2013 bereit gestellten Hilfsmittelfonds von derzeit 30 Mio. € für zwingend erforderlich. Denn nur so sind die enormen Zusatzkosten von z.B. Fahrzeugumbau für einen Ohnarmer, behindertengerechtes Wohnumfeld und andere unvorhergesehene größere Anschaffungen zu bewältigen. Dies sollte mit einer Abschaffung der bürokratischen und zeitaufwendigen Antragstellung auf Kostenübernahme von Heil- und Hilfsmitteln z.B. einher gehen.

Begründung: Es werden jährlich nur ca. 2 Mio. € vom bestehenden 30 – Mio. Sonderfonds für Heil- und Hilfsmittel abgerufen. Die Antragsverfahren sind bürokratisch, zeitaufwendig, umständlich und erfordern zusätzlich einen hohen kostenintensiven personellen Verwaltungsaufwand. Viele potentielle Antragsteller werden durch diese bürokratischen Verfahren abgeschreckt und beantragen erst gar nicht. Um die nötigen Gelder bereit zu stellen, bedarf es einer Aufstockung des Sonderfonds um ca. 17 Mio. € d.h. Von 30 Mio. € auf ca. 47 Mio. (2.350 x 20.000) jährlich bei ca. 2.350 noch lebenden Leistungsempfängern. Für jeden die gleiche Leistung in gleicher Höhe weil a) der vom Gesetzgeber 2013 eingeführte Sonderfonds gleiche jährliche Grenzen Leistungsbewilligung unabhängig von der entsprechenden Punktzahl des Antragstellers für alle vorsah und b) bei besonderen Anschaffungen eine mittlere jährliche pauschale Leistung von ca. 11.000 € Jahr (bei 30 Mio.) nicht für einen Fahrzeugumbau oder einen behindertengerechten Wohnungsumbau ermöglichen würde. c) die Rentenempfänger niedrigerer Punkteklassen ohnehin relativ zu wenig erhalten, denn die Grundkosten für die normale Lebenshaltung sind bei allen in etwa gleich und d) wir würden uns nicht mehr als Bittsteller fühlen.

Anerkennung und Anrechnung der Folgeschäden (2)

Wir wünschen eine für alle gleiche pauschale Anrechnung um jeweils 25 Punkte für die Anerkennung der Folgeschäden.

Begründung: Besonders in unseren letzten 5 bis 10 Lebensjahren hat sich die gesundheitliche Situation derart dramatisch durch vermehrt massiv auftretende Folgeschäden verschlechtert (Nachweis 3a). Dies führt in vielen Fällen zu erheblichen Verschleißerscheinungen und zu damit verbundenen gesundheitlichen Belastungen, die denen eines 70 – 80 jährigen Menschen auffallend ähneln. Diverse, bereits durchgeführte Studien u.a. des Gereontologischen Instituts Heidelberg können dies wissenschaftlich belegen. Dieser Umstand der drastischen Verschlechterung unserer Gesundheit gerade in den letzten Jahren durch vermehrt auftretende Folgeschäden wird in keiner Weise in der Schadenspunktetabelle der Conterganstiftung berücksichtigt. Da es mit erheblichem zusätzlichen personellem und bürokratischen Aufwand verbunden wäre, alle ärztlichen Untersuchungen und Gutachten separat neu zu erstellen und die Anerkennung dieser vielen Einzelschäden, die viele Körperregionen betreffen, neu zu beantragen, favorisieren wir eine pauschale Lösung. Auch unter dem Aspekt, die damit verbundenen enormen Verwaltungskosten zu sparen. Zumal sich diese Verschlechterungen bei fast allen Leistungsempfängern unseres Alters in annähernd gleicher Weise vollzogen haben.

Berücksichtigung des seelischen Leids und lebenslanger Schmerzen (3)

Auch fordern wir eine gleiche pauschale Anhebung aller Renten um je 25 Schadenspunkte für jeden Leistungsempfänger wegen lebenslang erlittenen seelischen Leids und langjähriger Schmerzen.

Begründung: Viele von uns hatten seit ihrer Geburt schon über 50 Jahre mehr oder weniger lebenslange Schmerzen und fühlten sich psychisch infolge behindertenbedingter sozialer Ausgrenzung dauerhaft belastet. Man denke nur an die mangelnde soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Geschehen von Gehörlosen, Personen mit Gesichtslähmung, geistig geschädigten oder durch Rollstuhl teilimmobilisierten Menschen. Weder diese andauernden Schmerzen noch die jahrelangen seelischen Leiden fanden je Niederschlag in der Schadenspunktetabelle der Conterganstiftung. Man erkannte nur körperliche d.h. medizinisch quantifizierbare Mängel an. Seelisches Leid und lebenslange Schmerzen die den Opfern seit nunmehr 55 Jahren durch Contergan erwuchsen, wurden nie von der Conterganstiftung anerkannt, obwohl sie eine drastische Beeinträchtigung im Leben aller darstellen. Da es sehr schwer bis fast unmöglich ist, individuelle Schmerzen oder seelisches Leid quantitativ zu erfassen, schlagen wir eine pauschale Unterstützung durch die Conterganstiftung vor.

Anpassung der Renten um jährlich mindestens 5 % (4)

Wir halten die Anhebung der Conterganrenten um mindestens jährlich 5 % für angemessen, falls der jährliche Preisindex des Statistischen Bundesamts nicht über 5 % liegt. Sollte dieser Preisindex über 5 % liegen, so wird der offizielle Preisindex des Statistischen Bundesamts als Bemessungsgrundlage angewendet.

Begründung: Bisher orientiert sich unsere prozentuale Rentenanhebung nur am geringeren jährlichen Anstieg bei den gesetzlichen Altersrenten. Aus demographischen Gründen wird die prozentuale Steigerung die nächsten 20 Jahre wesentlich geringer ausfallen. Die aktuelle reale Inflation bewegt sich hingegen nachweislich seit Jahren oberhalb der prozentualen Anhebung der gesetzlichen Altersrenten. Auch der Preisindex des statistischen Bundesamts enthält nur einen kleinen Warenkorb von alltäglichen Gebrauchsgütern, dessen Preise nur sehr moderat stiegen. Dieser Index bildet nicht den wesentlich höheren realen Kaufkraftschwund ab. Wir sollten es aber mit an einer an gleichen Kaufkraftparitäten orientierte Kompensationsleistung zu tun haben. Eine Anhebung um mindestens 5 % jährlich deshalb, da dies in etwa der aktuellen realen Inflation entspricht, die jedoch nicht durch den Preisindex des Statistischen Bundesamts abgebildet wird. Eine detaillierte Begründung der Forderung die mit dem Wachstum der Geldmenge M 3 und dem entsprechenden Wachstum des BIP in Deutschland sowie im Euroraum der letzten Jahre in Zusammenhang mit der tatsächlichen realen Inflation zusammen hängt, kann nachgereicht werden, um diese Ansprüche argumentativ zu fundieren.

Lebenslange Witwenrente und Hinterbliebenenversorgung (5)

Begründung: Lebenslange Witwenrente und Hinterbliebenenversorgung gemäß den Regelungen der gesetzlichen Altersrenten für alle hinterbliebenen Lebenspartner der Conterganopfer unbedingt von der Conterganstiftung geleistet werden, da diese durch ihre tägliche Pflege auf ihre eigene Arbeit zugunsten ihres langjährigen Lebenspartners freiwillig verzichten mussten und daher erhebliche Einbußen oder sogar Totalverluste bei ihrer künftigen gesetzlichen Altersrente zu erwarten haben. Die Angehörigen konnten während der Zeit der Pflege für die Partner selbst keine eigenen Einnahmen erzielen und verzichteten gezwungenermaßen zugunsten ihres conterganbehinderten Partners auf Einkünfte. Dabei darf es zu keinem Rückgriff von Leistungsträgern nach dem Tod der Conterganrentenempfänger kommen. Auch die zusätzliche Gewährleistung medizinischer Versorgung analog den Regelungen der Berufsgenossenschaften sollte sichergestellt werden.

Abschaffung der 5-Punkte Schadensklassen (6)

Begründung: Die Abschaffung der 5-Punkte Schadensklassen und eine punktgenaue Anpassung der Conterganrente gemäß der jeweiligen exakten Punktzahl stellt eine gerechtere und dem entsprechenden Schadenpunkt-Niveau angepasste Lösung dar. Nur einmalig ist ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand vonnöten. Es käme auch zu einem Rückgang von Revisionsanträgen, die oft nur deshalb gestellt wurden, um in eine nächst höhere Punkteklasse zu gelangen.

Gleiche Leistungen für alle anerkannten Opfer rückwirkend ab 1972 (7)

Begründung: Es gab eine von der Conterganstiftung durchgeführte Ausschlussfrist ab der die Anerkennung als Conterganopfer verwehrt wurde, wenn er einen Antrag an die Stiftung stellte und es wurden damals keine Leistungen gewährt. Wer ab 1981 seine Conterganschädigung anerkennen lassen wollte, wurde nicht angenommen und ging leer aus. Das ist nicht gerecht. Auch wer ab 2009 dann eine Conterganschädigung erst sehr spät mit viel Aufwand anerkannt bekam, erhielt die Leistungen nicht ab 1972 rückwirkend verzinst wie alle anderen ausbezahlt. Hier muss auch Gerechtigkeit gegenüber denjenigen gewährt werden, die später die Leistungen nicht oder sehr spät anerkannt bekamen, gegenüber denjenigen die ab schon 1972 Leistungen beziehen durften. Es handelt sich nur um einen sehr kleinen Personenkreis, den es aber sehr ungerecht getroffen hat. Diese Praxis verstößt eindeutig gegen das Gleichbehandlungsprinzip.

Wegfall der Alters-Obergrenze für die Rentenkapitalisierung (8)

Begründung: Durch die Altersobergrenze für die Kapitalisierung der Renten bis 55 Jahre verweigert uns die Stiftung eine Kapitalisierung ab dem 55 Lebensjahr durchzuführen. Die Renten sind bis zu 10 Jahre im Voraus kapitalisierungsberechtigt. Diese strenge Regelung setzt uns sehr enge Altersgrenzen und restriktive Bedingungen, um überhaupt an die Auszahlung der Mittel zu gelangen. So dürfen wir nur in engem Rahmen zweckgebunden und antragsüberprüft z.B. Immobilien für bedarfsgerechtes Wohnen im engen Korsett der behindertengerechten Verwendung damit erwerben. Die Stiftung lässt sich dann für 10 Jahre z.B. bei Immobilienerwerb in das Grundbuch eintragen. Dieses sehr strikte Vergabe – Reglement wird von vielen als Gängelung, Fremdbestimmung und Bevormundung empfunden. Denn wir bekommen doch die Rente seit Jahren ohnehin monatlich, ohne, dass auch nur irgendeine Bedingung und Auflage daran geknüpft wird. Warum haben wir dann nicht dieselbe Freiheit mit dem kapitalisierten Geld auch so frei umzugehen, wie wir wollen? Sind wir unmündige Kinder? Diese restriktiven bürokratischen Auflagen, sowie die frühe Altersobergrenze, an die die Kapitalisierung der Mittel geknüpft sind, sollte zeitnah beseitigt und die Altersobergrenze auf 65 Jahre angehoben werden.

Stimmenmehrheit für die Betroffenenvertreter im Stiftungsrat (9)

Begründung: Um eine wirkliche demokratische Teilhabe im Stiftungsrat zu ermöglichen, ist eine Stimmenmehrheit bzw. zumindest Stimmenparität unerlässlich. Anderenfalls können die zwei gewählten Vertreter aus den Reihen der Conterganopfer stets durch drei Vertreter, die das Ministerium entsendet, überstimmt werden. Sie sind daher dauerhaft unfähig, irgendeine Reform oder Änderung im Sinne der Conterganopfer durchzusetzen. Alle Vertreter im Vorstand sowie im Stiftungsrat sind demokratisch zu wählen. Das Ministerium und die Contergangeschädigten haben Vorschlagsrechte. Alle Vertreter sind für ihr ehrenamtliches Engagement angemessen (wie z.B. in der Kommunalpolitik) zu entschädigen, um demokratische Teilhabe, Motivation und Gleichberechtigung herzustellen. Ebenfalls sind alle Kosten für Rechtschutz- und Haftpflichtversicherung für alle Personen im Stiftungsrat, die mit der Ausübung ihres Ehrenamts und Mandats zusammen hängen, von der Stiftung zu übernehmen.

Beschleunigte Bewilligungsverfahren und Vergabepraxis (10)

Begründung: Die Verwaltung arbeitet noch immer zu langsam. Daher sollten Bewilligungsverfahren für Neu- und Revisionsanträge nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen, maximal 3 Monate dauern. Sollten Unterlagen fehlen, ist dieses spätestens nach 2 Wochen dem Antragsteller mitzuteilen. Widerspruchsverfahren sollten durch gewählte Ombudsmänner (Spezialisten für Sozial- und / oder Behindertenrecht) binnen 2 Monaten entschieden werden, um Gerichtskosten für etwaige Auseinandersetzungen zu Lasten der Betroffenen zu vermeiden. Des Weiteren wünschen wir keine unrechtmäßige Aberkennung bzw. Gegenrechnung bereits anerkannter Schadenspunkte durch Aufrechnung bzw. Abzug neuer bewilligter Punkte. Es kam zuweilen zu längeren zeitlichen Verzögerungen bei Revisionsverfahren durch die derzeitige bürokratische Verwaltungspraxis der Stiftung. Ein Extremfall war, dass jemand mehr als 4 Jahre gebraucht hatte, um seine Conterganeigenschaft in einem Anerkennungsverfahren bestätigt zu bekommen. Des Weiteren fielen Einzelentscheide der Bewilligung oder Ablehnung z.T. nach Monaten der Bearbeitung je nach Formulierung und Begründung des Antrags und jeweiligem Kenntnisstand sowie Interpretation der Begrifflichkeiten oft sehr unterschiedlich je nach Sachbearbeiter aus. Dies widerspricht dem Gleichbehandlungsprinzip.

Tagesordnungspunkte / Stimmenungleichheit auf Stiftungratssitzungen (11)

Begründung: Das Conterganstiftungsgesetz sieht nach wie vor eine undemokratische 2 zu 3 Stimmenmehrheit zugunsten der drei vom Bundesministerium ernannten und nicht öffentlich gewählten Vertreter im Stiftungsrat vor. (vgl. Nachweis 2 die § 6 u. § 7 des Conterganstiftungsgesetzes ContStiftG). Diese unparitätische Regelung hat stets zur Folge , dass unsere zwei demokratisch gewählten Stiftungsratsvertreter aus dem Kreis der Leistungsempfänger in entscheidenden (für uns wichtigen Fragen), stets durch die drei vom Ministerium eigenmächtig ernannten Vertreter im Stiftungsrat überstimmt werden können (vgl. Nachweis 2 und 5). Das andauernde fatale Ergebnis ist, das die sehr engagierten Bemühungen unserer Interessenvertreter, die wichtige Änderungen oder Aufklärung in unserem Sinne wirkungsvoll durchsetzen wollen, fortwährend ins Leere laufen. Die Stiftungsratssitzungen sind daher im Ergebnis eine traurige und für uns alle demütigende pseudodemokratische Farce-Veranstaltung, um einer im Grunde autokratischen Vorgehensweise des Ministeriums einen trügerischen demokratischen Anstrich zu geben. Denn es gibt für die Conterganbetroffenen in diesem Gremium bis dato keine echte demokratische Mitbestimmung und Teilhabe. Des Weiteren kommt es stets zur Vertagung und Nichtbehandlung wichtiger TOPs aus Zeitmangel, da die wichtigeren TOPs oft von den Ministerialvertretern durch Veränderung der

Reihenfolge nach hinten verlegt werden , um dann aus Zeitmangel nicht mehr zur Entscheidung kommen zu können. Unsere Vertreter agieren daher leider wie wirkungslose Statisten in einem grotesken Bühnenspiel, dessen Regie die Bundesregierung nach Belieben führt und die Fäden nach Belieben zieht. Daher wollen viele von uns keine Verschleppung durch Vertagung unbearbeiteter Tagesordnungspunkte während jeder Stiftungsratssitzung. Die Tagesordnung ist zeitlich so zu veranschlagen, dass sie auch am Sitzungstag abgearbeitet werden kann. Gegebenenfalls muss ein zeitnaher Folgetermin vereinbart werden.

Tagesordnungspunkte / Transparenz vor und nach den Stiftungsratsitzungen (12)

Spätestens 4 Wochen vor jeder Stiftungsratssitzung veröffentlicht die Conterganstiftung die jeweils aktuellen Tagesordnungspunkte sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen und den genauen Wortlaut der Betroffenenvertreter auf Ihrer Homepage.

Begründung: Unsere Betroffenenvertreter sollen das Recht erhalten, zeitlich angemessen vor jeder Sitzung ihre Anträge einreichen zu können. Die jetzige Antragsfrist ist nicht angemessen. Die Stiftungsratsprotokolle sind aus Transparenzgründen auf der Homepage der Conterganstiftung als ausführliche und authentische Wortprotokolle (keine Verlaufs- bzw. Beschlussprotokolle) für Jedermann auf der ihrer Homepage spätestens 1 Monat nach Ende jeder Sitzung im Originaltext zu veröffentlichen.

Durchführung einer Gefäß- und Nervenbahnstudie (13)

Begründung: Viele von uns halten die zeitnahe Durchführung einer unabhängigen Gefäß- und Nervenbahnstudie durch ein renommiertes Institut für angebracht, um Hinweise zu erhalten, die Leben im Falle einer Notoperation retten könnten, da z.B. unsere Arterien anders verlaufen. Auch hiermit verbundene Schäden der Schilddrüse oder anderer Organe sind zu dokumentieren. Wir schlagen eine Anpassung der daraus gewonnenen statistisch fundierten Ergebnisse durch Einbringung eventuell neu entdeckten Schadenbilder in dem Punktekatalog der Stiftung vor. Diese Aufnahme in die Punktetabelle sollte spätestens 6 Monate nach Vorlage der wissenschaftlich fundierten Studienergebnisse vorgenommen worden sein. Entsprechend hat die Stiftung eine turnusmäßige 2-jährige Evaluation.

Regierung als Aufsichtsbehörde und nicht als Dienst- und Fachaufsicht (14)

Begründung: Die Regierung hat derzeit durch das Familienministerium die direkte Dienst- und Fachaufsicht sowie Weisungsbefugnis. Sie sollte jedoch allenfalls die Funktion als externe Aufsichtsbehörde übernehmen. Denn viele von uns empfinden diese regierungsnahe Conterganstiftung als zu wirklichkeitsfremd und vom Ministerium zu sehr von oben gesteuert und wünschen sich eine von strikten staatlichen Reglements und Vorschriften befreite Conterganstiftung, die endlich echte demokratische Teilhabe wirkungsvoll im Stiftungsrat zulassen würde.

Staatliche Garantie der Zusicherung aller Stiftungsleistungen (15)

Begründung: Viele haben aus aktuellem Anlass Angst vor einer zukünftigen politischen Änderung dahingehend, das möglicherweise allen Behinderten weniger Rechte und im Extremfall keine Leistungen mehr unter der Ägide einer ggf. behindertenfeindlichen Regierungskonstellation gewährt würde. Daher erachten wir eine staatliche, lebenslange und rechtsverbindliche Zusicherung in Form einer juristisch unumstößlichen Garantieerklärung für alle Stiftungsleistungen von Seiten der derzeitigen Bundesregierung für dringend geboten.

Literaturnachweise:

1. Nachweis

Erster Bericht der Bundesregierung am 9.9.2016, BT-Drucksache 18/8780

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/087/1808780.pdf http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/087/1808780.pdf

2. Nachweis

Conterganstiftungsgesetz ContStiftG in der letzten Fassung des 3. Anderungsgesetzes

http://www.contergan-infoportal.de/fileadmin/downloads/NEU-DOWNLOADS/Finanzen_und_Recht/ContStifG_2013_deutsch.pdf http://www.contergan-infoportal.de/fileadmin/downloads/NEU-DOWNLOADS/Finanzen_und_Recht/ContStifG_2013_deutsch.pdf

3. Nachweis 3a und 3b

Expertise der Universität Heidelberg des Instituts f. Gereontologie 3a und Rechtsgutachten Sojura-Kanzlei für soziale Sicherheit 3 b

http://www.contergan-infoportal.de/dokumentation/medienrecherche/aktuelles/einzelansicht/news/detail/News/expertisen_zum_bericht_der_bundesregierung/ http://www.contergan-infoportal.de/dokumentation/medienrecherche/aktuelles/einzelansicht/news/detail/News/expertisen_zum_bericht_der_bundesregierung/

4. Nachweis

Mitteilung des Stiftungsratsmitglieds Andreas Meyer vom 14.6.2015 zu den Antragsverfahren und zurück gehaltenen Studienergebnissen sowie zeitweiser Stillegung der Amtsausübung des Vorstands:

http://www.gruenenthal-opfer.de/Pressemitt_Bittere_Pillen_M_Schwesig_14_6_2016 http://www.gruenenthal-opfer.de/Pressemitt_Bittere_Pillen_M_Schwesig_14_6_2016

5. Nachweis

Presseerklärung des Stiftungratsmitglieds Christian Stürmer vom 7.1.2016 zu den satzungswidrigen Praktiken der Conterganstiftung:

http://www.contergannetzwerk.de/index.php/presseerklaerungen/122-presserklaerung-zur-vorenthaltung-der-studienergebnisse-bezgl-der-conterganopfer.html http://www.contergannetzwerk.de/index.php/presseerklaerungen/122-presserklaerung-zur-vorenthaltung-der-studienergebnisse-bezgl-der-conterganopfer.html

6. Nachweis

Anhörung im Familienausschuss vom 2.1.2013

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42314606_kw05_pa_familie/210382 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42314606_kw05_pa_familie/210382

Fragwürdiger Ablauf der Contergan-Stiftungsratssitzungen

Ein Beispiel , wie mit uns als Betroffene während der Stiftungsratssitzungen immer noch seit Längerem umgegangen wird: Während der letzten Stiftungsratssitzung vom 15.6.2016 in Berlin drohte der Stiftungratsvorsitzende z.B. quasi eine „Sippenhaft“ an, das falls einer der Zuschauer die Sitzung stört, dann alle Gäste kollektiv aus dem Sitzungssaal entfernt werden. Das zugesicherte 10 Minuten Fragerecht für das Publikum wurde nicht gestattet. Die vielen nicht behandelten, und noch ausstehenden Tagesordnungspunkte wurden auch nicht in einer zeitnahen Nachsitzung behandelt. Des Weiteren wurde der nichtöffentliche Teil der Sitzung komplett gestrichen. Hier kommen die Verantwortlichen ihrer ehrenamtlichen Verpflichtung erwiesenermaßen in keiner Weise nach, da sie einfach nicht ihre „Hausaufgaben“ machen. Fassungslos und gedemütigt schauen wir Zuschauer seit Jahren diesem traurigen ineffektiven Spiel zu. Unsere Interessenvertreter werden daher ständig zur Unwirksamkeit neutralisiert. Dazu kann ich Zeugen benennen. Oder noch besser: Machen Sie sich doch selber auch mal ein authentisches Bild und besuchen Sie die nächsten Contergan-Stiftungsratssitzungen.

Informationspolitik der Conterganstiftung

Die Vertreter der Stiftung versuchten des Weiteren, wichtige Informationen aus einer ´Expertise über die Leistungen an Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz´ des Gerontologischen Instituts Heidelberg (Nachweis 3a) sowie einer Expertise´ über das Verfahren der Gewährung von Leistungen zur Deckung spezifischen Bedarfs an Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz´ der Sojura Kanzlei für soziale Gerechtigkeit von Frau Rechtsanwältin Gila Schindler (Nachweis 3b) lange Zeit (monatelang) vor den Betroffenenvertretern und der Öffenlichkeit zu verbergen und die Veröffentlichung unter allen Umständen zu verhindern (vgl. Nachweis 4: Presseerklärung v. Andreas Meyer). Infolgedessen beantragten die Betroffenenvertreter im Stiftungsrat und beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Conterganstiftung den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, eine Herausgabe der jeweiligen Fassungen beider Dokumente zu erwirken. Und als unsere Betroffenenvertreter auf deren Herausgabe beim Verwaltungsgericht Köln auf eigene Kosten klagen mussten, ging die Stiftung dagegen in Widerspruch. Als dann unsere Vertreter Recht bekamen, dass die Stiftung die Studien zu veröffentlichen habe, ging die Conterganstiftung weiter gegen das Urteil in Berufung. Erst nach mehreren Monaten des Verheimlichens und Zurückhaltens in der Woche um den 21.6.2016 (nach heftigen Protesten von Seiten der Betroffenen), gab die Stiftung merkwürdigerweise exklusiv die Informationen aus den Studien (vgl. Nachweis 3a u. 3b) zunächst nur einer Teilgruppe von Mitbetroffenen (Interner Bereich des CND-Netzwerk von Herrn Stürmer) exklusiv weiter. Dies führte verständlicher Weise zu Zwist und Unmut innerhalb unserer Gemeinschaft. Erst einige Tage später, nach massivem Aufbegehren und empörten Anrufen, entschloss sich die Stiftung endlich, nach vielen Monaten des Verbergens und Zurückhaltens, diese Informationen für alle öffentlich zugänglich zu machen.“

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