Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Energieversorger EnBW nach einem taufrischen Urteil des Landgerichtes Bonn (Az.: I O 458/14) keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der erzwungenen Stilllegung der zwei Atommeiler Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 nach der Reaktorkataststrophe von Fukushima (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fukushima) hat.
Mit den „NETZFRAUEN“ rufen auch wir HURRA zu diesem Urteil!
Der nachstehende Link führt Euch nach dem Anklicken direkt auf den entsprechenden Online-Artikel der „NETZFRAUEN“ auf deren Homepage:
So muss es jetzt Schlag auf Schlag weitergehen! Wir bleiben selbstverständlich ganz, ganz nahe am thema „ATOMPOLTIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik) dran und werden beständig unsere Aktivitäten gemäß AKW NEE gegen selbige weiter entfalten.
Foto aus Archiv: http://neckarwestheim.antiatom.net/blog/2014/1084-demonstration-f%C3%BCr-eine-welt-ohne-akws)
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-