In der „CAUSA MOMBER“ geht es weiter, immer auf der LSG-Himmelsleiter! Jetzt wird der Europäische Gerichtshof kontaktiert!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir wieder eine Bewegung in der „CAUSA MOMBER“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-momber/) festgestellt, die wir eigentlich auch so erwartet hatten.

Wie wir mit Artikel vom 20.11.2015 berichteten, hatte Kollege Dirk Momber eine zweite Verfassungsbeschwerde eingeleitet:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/11/20/causa-momber-und-wieder-einmal-schlaegt-kollege-dirk-momber-zurueck/ !

Diese erhielt dann Anfang Dezember 2015 ein Aktenzeichen, worüber wir dann auch berichteten, wie Ihr es durch das Anklicken des nachstehenden Links ebenfalls aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/12/03/causa-momber-dirk-mombers-verfassungsbeschwerde-hat-ein-aktenzeichen-erhalten/ !

Am 13. Januar 2015 erhielt Dirk dann die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts darüber, dass die Beschwerde des Dirk Momber bereits am 16. Dezember 2015 abgewiesen worden ist.

Hier der komplette Inhalt:

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Absender:

„Bundesverfassungsgericht:

Inhalt:
Alle Anlagen und Beschluss

gegen 1.“ die Vorgehensweise des LSG-NRW (13.Senat)“,
2.“die Durchführung eines durch den Beschwerdeführer nicht
genehmigten
Gentests“
1 Kammer des 1 Senat

Vizepräsident Kirchhof
Eichberger
und Britz
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93§a .
am 16.Dezember 2015 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach §93d Abs.1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“

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http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Bilder/DE/Passbild/1-Senat/Kirchhof.jpg?__blob=normal&v=5

(Foto aus http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/Vizepraesident-Prof-Dr-Kirchhof/vizepraesident-prof-dr-kirchhof_node.html zeigt Vizepräsident Kirchhof.)

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Sicherlich haben wir nicht daran geglaubt, dass das Bundesverfassungsgericht „Licht in das Dunkel“ der Landessozialgerichtsbarkeit (13. Senat) bringt. Wichtig ist jedoch immer, dass alle rechtlichen Möglichkeiten durch alle Instanzen ausgeschöpft werden, um dann die Gewissheit zu haben, dass wir in einer „Bananenrepublik Deutschland“ leben!

Augenblicklich prüfen wir die Möglichkeit einer Normenkontrollklage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die mittlerweile –im ersten Schritt- ohne Rechtsanwalt und ohne Kosten für die europäischen Bürger/Innen möglich sein soll!

Dirk Momber und der gesamte AK stehen geschlossen, kampfesbereit und solidarisch! Was kann es da Besseres geben?

Wir werden zur gegebenen Zeit weiter berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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