Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) können wir zum jetzigen Zeitpunkt (1. April 2015, 19.55 Uhr) auf 1800 User/Innen innerhalb eines Tages blicken, die unsere Homepage besuchten! Die Hälfte dieser Klicks gingen sowohl auf die „CAUSA MOMBER“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-momber/) als auch auf die „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/), was für uns nicht erstaunlich ist!
Heute hat der Rechtsanwalt des Kollegen Dirk Momber einen Schriftsatz an das Landessozialgericht-NRW (LSG-NRW) mit Sitz in Essen (http://ak-gewerkschafter.com/category/lsg-essen) gesandt, der deutlich macht, dass Dirk sich durch den 13. Senat beim LSG-NRW keine „faulen Eier“ durch einen „falschen Hasen“ in das „Osternest“
legen lassen will!
Es zeichnet sich nämlich ab, dass hier wieder sogenannte „FERNGUTACHTEN“ zum juristischen Einsatz kommen sollen, die für uns unterstreichen, dass ein „Juristisches Tollhaus in der Bananenrepublik Deutschland“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutschland) tatsächlich existiert! Ihr könnt uns beim Wort nehmen, dass wir, sofern es tatsächlich zu weiteren „FERNGUTACHTEN“ kommen soll, ein schonungsloses Posting auf unserer Homepage, das nicht zu vermeiden sein wird, wie wir es mit Artikel vom 28.02.2015 (http://ak-gewerkschafter.com/2015/02/28/causa-momber-richterwechsel-beim-lsg-kollege-dirk-momber-stellt-erneut-berechtigte-forderungen/) zum Ausdruck gebracht haben, vornehmen werden!
Nachstehend haben wir Euch den Schriftsatz des Rechtsanwaltes von Dirk Momber zum besseren Verständnis und zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
„Absender: Rechtsanwalt H……….
Landessozialgericht NRW
Postfach 102443
45024 Essen
Vorab einfach per Fax:0201 7992-385
Datum: 01.04.2015
X310/11H
Az.: L 13 SB 135/10 Dirk Momber ./. StädteRegion Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Rechtsstreit
des Herrn Dirk Momber gegen StädteRegion Aachen
teilen wir Ihnen im Auftrage unseres Mandanten mit, dass dieser in keiner Weise mit der Erstellung von weiteren und sogenannten „Ferngutachten“ einverstanden ist.
Das im Prozess immer wieder hochgespielte „Ferngutachten“ des Herrn Dr. Stöl. ist in der Tat unsubstantiiert, wie der Gutachter Dr. Schl.es deutlich in der mündlichen Verhandlung vor dem 13. Senat vom 05. Juli 2013 zum Ausdruck brachte. Die darin befindlichen Werte wurden, so Dr. Schl. „nach unten nivelliert“.
Es steht diesseitig die berechtigte Befürchtung, dass erneute „Ferngutachten“, die als abstrakte Expertisen zu bezeichnen sind, die tatsächlichen Krankheits- bzw. Behinderungszustände unseres Mandanten verfälschen bzw. unrichtig reflektieren.
Aus prophylaktischen Gründen in Bezug auf die Fortführung des gerichtlichen Verfahrens lehnt unser Mandant, sofern es zu weiteren „Fernbegutachtungen“ kommt, diese entschieden ab. Diese sind kein probates Mittel, Objektivität in Sachaufklärung hineinzubringen.
Mit freundlichem Gruß
(H…….)
Rechtsanwalt
eine Abschrift anbei“
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