VER.DI-NETZWERK LEHNT DIE GESETZLICHE REGELUNG DER TARIFEINHEIT AB!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

den nachstehenden Artikel des VER.DI-NETZWERKS zur „Gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit“ begrüßen wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) sehr! Gerade wir als AK unterstützen die Berufgewerkschaften, wie z.B. GDL, GdF und UFO in deren Abwehrkampf gegen dieses Vorhaben. Da trifft die Stellungnahme des VER.DI-NETZWERKS aus unserer Sicht dann auch den sogenannten „Nagel auf den Kopf“!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

„VER.DI-NETZWERK:

Nein zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit und zur Einschränkung des Streikrechts

Wir protestieren dagegen, dass der DGB-Vorsitzende Michael Sommer die Pläne der großen Koalition zur „Wiedereinführung der Tarifeinheit“ unterstützt und fordern alle Einzelgewerkschaften sowie den DGB auf,

a) sich eindeutig gegen die Pläne zu positionieren

b) Widerstand gegen jegliche Einschränkung des Streikrechts anzukündigen

c) sich in dieser Frage nicht spalten zu lassen und stattdessen mit den Nicht-DGB-Gewerkschaften an einem Strang zu ziehen

Die neue Regierung will erreichen, dass nur noch diejenige Gewerkschaft Tarifverträge abschließen kann, die in einer Belegschaft die meisten Mitglieder vorzuweisen hat. Während der Laufzeit dieses Tarifvertrags wären alle kleineren Organisationen an die Friedenspflicht gebunden, dürften also nicht zwecks Durchsetzung eigener Vereinbarungen zu Streiks aufrufen.

In der Presse wird Michael Sommer mit den Worten zitiert, er halte es für „prinzipiell richtig, wenn in einem Unternehmen der Tarifvertrag der repräsentativeren Gewerkschaft gilt“. Der DGB trage das Vorhaben der Koalition – „im Wissen um die kritische Haltung bei Verdi“ – nach langer Diskussion mit.

Die Haltung Sommers ist skandalös. Bereits im Jahr 2010 hatten sich innerhalb der DGB Gewerkschaften, insbesondere in ver.di, Widerstand gegen die gemeinsame Initiative des Arbeitgeberverbands BDA und DGB-Spitze für die „Wiederherstellung der Tarifeinheit“ gebildet. Diese Initiative, die von der DGB-Führung ohne jegliche vorhergehende Diskussion in den Gewerkschaften gestartet worden war,  hatte genau das zum Ziel, was nun durch die CDU/SPD Regierung umgesetzt werden soll.

Auf unzähligen ver.di Gremien und Konferenzen waren Beschlüsse gegen diese Initiative gefasst worden.Letztlich musste aufgrund des innergewerkschaftlichen Drucks auch die DGB Führung diese Projekt beenden.

Michael Sommer begründet die Unterstützung für das Vorhaben der Koalitionsregierung damit, dass  „die Spaltung der Belegschaft nur den Arbeitgebern und sonst niemandem nutze“ und es nicht ginge, dass „berufsständische Organisationen einen Teil der Belegschaft gegen den anderen ausspielen“.

Der Kampf um die Einheit der Beschäftigten muss politisch geführt werden. Es darf nicht sein, dass die Gewerkschaften sich selbst noch dafür einsetzen, dass der Gesetzgeber von oben eine solche „Einheit“ verordnet. Es ist nicht im Interesse der Beschäftigten, wenn durch gesetzliche Regelungen die Wahlfreiheit, in welcher gewerkschaftlichen Organisation man sich für Arbeitnehmerinteressen einsetzen will, beschnitten wird. Wenn man nur als Mitglied der größten Gewerkschaft im Unternehmen die Möglichkeit hat, einen Tarifvertrag zu beeinflussen, bedeutet das faktisch, dass eine Mitgliedschaft in einer kleineren Gewerkschaft wenig Sinn macht. Dies muss nicht immer für die DGB-Gewerkschaften von Vorteil sein.

Rechtsexperten sagen, dass die von der Regierung angestrebte gesetzliche Tarifeinheit mit dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht der Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Absatz 3 vereinbar ist.

Die Regierungspläne würden also einen Einstieg in die gesetzliche Einschränkung des Streikrechts bedeuten. Das ist eine riesige Gefahr für die gesamte Gewerkschaftsbewegung.

Ist die Büchse der Pandora einmal geöffnet, können weitere katastrophale Angriffe auf das Streikrecht oder weitere Arbeitnehmerrechte in Deutschland folgen. Von Seiten der Konservativen und Kreisen der Arbeitgeber werden hierzu schon weitreichende Überlegungen angestellt:

Im März 2012 präsentierten beispielsweise die Rechtsprofessoren Franzen, Thüsing und Waldhoff im Auftrag der Weizsäcker-Stiftung ein neues „Regelungskonzept für Arbeitskämpfe in der Daseinsvorsorge”. Dazu sollten folgende Bereiche gehören: Medizinische und pflegerische Versorgung, Versorgung mit Energie und Wasser, Feuerwehr, Bestattung, Entsorgung, Landesverteidigung und innere Sicherheit, Verkehr, Erziehungswesen und Kinderbetreuung, Kommunikationsinfrastruktur, Versorgung mit Bargeld und Zahlungsverkehr (alle Zitate aus dem Newsletter vom 20. März 2012 der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung).

Es darf nicht sein, dass die Gewerkschaften sich zum Steigbügelhalter von Angriffen auf die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht machen lassen. Im Gegenteil, jeglicher Angriff auf Arbeitnehmerrechte muss mit gewerkschafts-übergreifenden Widerstand abgewehrt werden.  Wir fordern dazu auf, eine innergewerkschaftliche Kampagne zur eindeutigen Positionierung des DGB und der Einzelgewerkschaften gegen die Pläne der großen Koalition zu starten, die Diskussion erneut auf allen Ebenen zu führen und entsprechende Resolutionen zu verfassen.

„Aus der Geschichte lernen heißt, Unternehmensideologie durchschauen und Widerstand entwickeln gegen alle Versuche, die Koalitionsfreiheit einzuschränken, das Streikrecht auszuhöhlen, die gewerkschaftliche Unabhängigkeit zu gefährden und die Existenz freier Gewerkschaften in Frage zu stellen.“

(12. Ordentlicher Gewerkschaftstag der Industriegewerkschaft Metall in Düsseldorf 1977)

(aus einer Plakatreihe der IG Metall Verwaltungsstellen von 1983 unter dem Titel „Aus der Geschichte lernen“)

www.netzwerk-verdi.de

v.i.S.d.P. A.Teweleit, Oberlandgarten 10, 12099 Berlin“

Share
Dieser Beitrag wurde unter Deutschland, DGB, Tarifpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert