Die MLPD informiert über „50. Jahrestag der Berufsverbote mahnt: Gib Antikommunismus keine Chance!“

Liebe Kolleginnen und  Kollegen,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir seitens der MLPD (http://ak-gewerkschafter.com/?s=mlpd) eine Pressemitteilung zum Thema „50. Jahrestag der Berufsverbote mahnt: Gib Antikommunismus keine Chance!“  erhalten.

(Foto aus https://www.rf-news.de/mlpd/collection_view)

Wir haben diesen Beitrag zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die MLPD informiert:

Aktuelle Information

für Presse und Öffentlichkeit – 28. Januar 2022

50. Jahrestag der Berufsverbote mahnt: „Gib Antikommunismus keine Chance!“

Heute vor 50 Jahren, am 28. Januar 1972, beschlossen die Ministerpräsi denten der Länder auf Drängen des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt (SPD) den „Radikalenerlass“. Die MLPD begrüßt es, dass die undemokratische und antikommunistische Politik der Berufsverbote heute breit in der Kritik steht.Das Buch „Die Krise der bürgerlichen Ideologie und des Antikommunismus“ von Stefan Engel analysiert: „Nach 3,5 Millionen Überprüfungen wurden 11 000 Verfahren eröffnet und 1 500 Berufsverbote erteilt. Marxisten-Leninisten wurden als Linksextremisten diffamiert und vom Verfassungsschutz beobachtet.“ Auch Lehrer, die der MLPD zugerechnet wurden, wie Inge Dressler und Wolfgang Serway wurden mit Berufsverbot belegt. Betroffen waren insbesondere auch hunderte Anhänger der DKP, obwohl die Partei bei ihrer Gründung revolutionäre Grundpositionen aufgegeben hatte.

Schon der Begriff „Radikalenerlass“ war irreführend. Demagogisch wurden Kommunisten und Faschisten in einen Topf geworfen. Um den Schein zu wahren, wurde auf 50 vermutete Kommunisten je ein Faschist mit Berufsverbot belegt. Monika Gärtner-Engel vom Zentralkomitee der MLPD kritisiert: „Bis heute gelten in der IG Metall Unvereinbarkeitsbeschlüsse im Geist des ‚Radikalenerlasses‘. Sie richten sich praktisch nur noch gegen die MLPD und Arbeiter, die ihr zugerechnet werden. Die neue Ampel-Regierung tritt wie Willy Brandt mit fortschrittlichen Slogans wie ‚Mehr Fortschritt wagen‘ an. In den Medien meist übersehen wird aber, dass sie angekündigt hat, die antikommunistische Berufsverbotspraxis wieder zu beleben. Im Koalitionsvertrag wird erklärt, ‚dass Verfassungsfeinde schneller als bisher‘ aus dem öffentlichen Dienst ‚entfernt werden‘ sollen“. Dabei wissen Olaf Scholz und Robert Habeck sehr genau, dass Marxisten-Leninisten die demokratischen Rechte und Freiheiten, die als Lehre aus dem Hitler-Faschismus ins Grundgesetz geschrieben wurden, verteidigen – gegen die Rechtsentwicklung der Herrschenden. Sie lehnen es aber ab, ihre kritische Meinung vor einer bürgerlichen Verfassung abzulegen, die das Recht der Monopole am Eigentum an Produktionsmitteln garantiert – und damit die Ausbeutung der arbeitenden Menschen und der Natur oder auch imperialistische Kriege.

Die heutige Zeit entfalteter kapitalistischer Krisen schreit geradezu danach, mit antikommunistischen Denkverboten aufzuräumen“, so Monika Gärtner-Engel. „Wenn es Innenministerin Nancy Facer (SPD) ernst meint, dass das Engagement gegen Faschisten entscheidend ist, dann muss sie dafür den Beweis antreten. Und dazu gehört zuallererst eine Entschuldigung und Rehabilitierung der Opfer der Berufsverbote und eine Abkehr der anhaltenden Bespitzelung und Kriminalisierung von Revolutionären und Marxisten-Leninisten.“

Die MLPD unterstützt den Aufruf, den „Radikalenerlass“ offiziell aufzuheben und die Betroffenen zu rehabilitieren und zu entschädigen. Etwa 20.000 Menschen haben sich bereits der Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance!“ angeschlossen, um den Antikommunismus gesellschaftlich zu ächten.

MLPD Member of ICOR

Zentralkomitee, Schmalhorststraße 1c, 45899 Gelsenkirchen

TELEFON +49(0)209 95194-0

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2 Antworten zu Die MLPD informiert über „50. Jahrestag der Berufsverbote mahnt: Gib Antikommunismus keine Chance!“

  1. Wolfgang Erbe sagt:

    KEINE MENSCHENRECHTE FÜR AKTIVE LINKE SEIT GRÜNDUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND – FAKTENSCHECK:
    Mit faktischen Berufsverboten,
    http://www.trend.infopartisan.net/trd1118/t011118.html
    die die Bundesrepublik Deutschland, die Kirchen und bestimmte Arbeitgeber, die Beschäftigte aus politischen Gründen kündigen, aussprechen und durchsetzen verstossen diese gegen Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
    https://www.deinemenschenrechte.de/course/lesson/articles-19-25/read-article-23.html
    Auch die DGB Gewerkschaften, die mißliebige linke BetriebsrätInnen, Vertrauensleute und Mitglieder mit unterschiedlichen Sanktionen, wie z.B. den Ausschluß von haupt- und nebenamtlichen Tätigkeiten oder z.B. der Aufhebung der Mitgliedschaft = Unvereinbarkeitsbeschlüsse bedrohen verstossen gegen Artikel 23 Punkt 4. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
    4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
    http://www.trend.infopartisan.net/trd1218/t011218.html

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