Der aktuellste Harald Thomé-NEWSLETTER Nummer 11/2018 ist online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns der aktuellste NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                     Bildergebnis für fotos von harald thomé und tacheles e.v.

erreicht.

Dieser NEWSLETTER trägt die Nummer 11/18 und beinhaltet u. a. die Forderung des bundesweiten Bündnisses für ALG nach Verbesserung der Wohnsituation von ALG-II- und Sozialhilfe-Berechtigten. Diesen wichtigen Beitrag hat Harald direkt an erster Stelle seines NEWSLETTERS gestellt. Als AK unterstützen wir diese berechtigte Forderung vehement mit.

Wir haben den kompletten Newsleter wieder nachstehend in seiner Gänze auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) archiviert.

Der NEWSLETTER kann nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

Bildergebnis für fotos von harald thomé und tacheles e.v.

online gelesen werden:

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2329/

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Harald Thomé informiert:

 

THOMÉ NEWSLETTER 11/18 v. 18.03.2018  

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter. 

Dieser zu folgenden Themen: 

 

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                            I

1. Bundesweites Bündnis fordert, die Wohnsituation von ALG II- und Sozialhilfeberechtigten deutlich zu verbessern

<pre>Hartz IV und andere Sozialleistungen sollen das Minimum an Geld gewährleisten, welches ein Mensch in Deutschland zum menschenwürdigen Leben braucht. Das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum ist kein Almosen, sondern rechtlich garantiert. Durch das Grundgesetz, aber auch durch internationale Verträge wie die UN Konventionen. Dieses soziokulturelle Existenzminimum wird regelmäßig durch unzureichende Erhöhung oder sogar Absenkung der KdU – Werte unterschritten. Um das Ausmaß klar zu machen: im Jahr 2016 wurden bundesweit 594 Mio. Euro Wohnkosten nicht von den Jobcentern übernommen. 13 Hartz IV-Jahre sind fast 8 Milliarden EUR die nicht von den Jobcentern übernommen wurden. Um sich dieser Situation entgegen zu stellen will das Bündnis „AufRecht bestehen“ diese Situation in den Mittelpunkt stellen, mehr dazu hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2328/ mit Flyern zum Download. Die Caritas greift das KdU Thema ebenfalls auf: tinyurl.com/ycavom9b


Dazu auch eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung:

Wohnverhältnisse in Deutschland – Eine Analyse der sozialen Lage in 77 Großstädten

Die Wohnungsfrage unterscheidet sich nicht nur zwischen wachsenden Metropolregionen und schrumpfenden Städten, sondern auch zwischen verschiedenen sozialen Gruppen. Eine moderne Ausstattung und ein hoher Flächenkonsum gelten als Wohlstandsmerkmale und eine gute Adresse kann zum Statussymbol werden. Prekäre Wohnverhältnisse, Überbelegung und oft auch das Wohnen in bestimmten Stadtlagen gelten als Zeichen des Scheiterns, der Benachteiligung und der Ausgrenzung. Wohnen ist ein zentraler Indikator der sozialen Lage und ein Gradmesser der Ungleichheit. Es zeigt sich, dass Einkommensungleichheiten in den Wohnverhältnissen nicht nur reproduziert, sondern sogar noch verstärkt werden. Sie fordern daher Instrumente zur Gewährleistung von einkommensorientierten Mieten. Die PM und zum Download der Studie gibt es hier: www.boeckler.de/106575_110740.htm&nbsp;

 

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                         II

2. Petition unterstützen: Agenturen für Arbeit und Jobcenter: Nur Meldetermine mit Sinn und Zweck!

Ausnahmsweise möchte ich mal eine Petition unterstützen: Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter dürfen Erwerbslose zu Meldeterminen einladen. Seit mindestens fünfzehn Jahren erhalten viele Erwerbslose nichtssagende Meldeaufforderungen für Meldetermine ohne Sinn und Zweck bei gleichzeitigen Sanktionen für Meldeversäumnisse. Für jedes Versäumnis eines Meldetermins kürzt das Jobcenter ALG-II-Empfängern über drei Monate das Existenzminimum um insgesamt mehr als 120 €. ALG-I-Empfänger werden mit bis zu 470 € pro versäumtem Termin sanktioniert.

Die Meldeaufforderungen, die zu Meldeterminen einladen, enthalten in der Regel keine Angaben dazu, was beim Meldetermin erreicht oder getan werden soll. Sie geben häufig nur an, dass die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter ein Gespräch zur beruflichen Situation führen wollen. Diese Angabe ist so allgemein, dass sie auf alle Personen im arbeitsfähigen Alter passt, selbst wenn sie gar nicht erwerbslos sind. Zielführende Beratung und Unterstützung erhalten Erwerbslose bei den Meldeterminen meist nicht.

Die Petition wird unterstützt von:
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V.; Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V., (Berlin); Demokratie in Bewegung, (Berlin); Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.; Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V.; Sanktionsfrei e.V. (Berlin) und Tacheles e.V. 

Die Petition kann hier eingesehen und gezeichnet werden:   https://www.change.org/p/agenturen-f%C3%BCr-arbeit-und-jobcenter-nur-meldetermine-mit-sinn-und-zweck

 

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                         III

3. Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Ausschluss von Unionsbürger*innen

Hier wieder mal eine aktualisierte Rechtsprechungsübersicht der GGUA zum Ausschluss von Unionsbürger*innen, diese gibt es hier:  http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/unionsbuergerInnen/rechtsorechung_Unionsbuerger.pdf

Dazu ergänzend DPWV- Broschüre „Ausgeschlossen oder privilegiert – zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von  Unionsbürger*innen und ihren Familienangehörigen“: https://tinyurl.com/ybjmnmt9

 

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                           IV

4. Geburtsurkunde/Auszug aus dem Geburtenregister für Frauen oder Eltern ohne Papiere

Es kommt vor, dass Eltern keine Geburtsurkunde für ihre Kinder erhalten. Ihnen wird dadurch der Zugang zu staatlichen Leistungen erschwert.

Ein Rechtsgutachten der Humboldt-Law-Clinic/Grund- und Menschenrechte stellt die personenstandsrechtlichen Regelungen und Rechtsprechung, die die Geburtenregistrierung und -beurkundung betreffen, dar.

Auf der Grundlage einer Umfrage zur deutschen Behördenpraxis werden Bestimmungen und Verpflichtungen der in Deutschland geltenden Völkerrechtskonventionen erläutert und geprüft.

Das Rechtsgutachten „Geboren, registriert – und dann? Probleme bei der Geburtenregistrierung von Flüchtlingskindern in Deutschland“ gibt es hier:

http://hlcmr.de/wp-content/uploads/2018/01/Paper_Geburtenregistrierung.pdf

 

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                           V

5. 25 Jahre nach dem Brandanschlag von Solingen: Aufruf zur bundesweiten Demonstration am 26. Mai in Solingen

Am 29. Mai 1993 wurden in Solingen fünf türkischstämmige Frauen und Mädchen bei einem Brandanschlag ermordet. Das Verbrechen ist der traurige Höhepunkt einer Reihe deutschlandweiter rassistischer Angriffe auf Flüchtlinge und Migranten. Solingen war nicht der Anfang, sondern der damalige Höhepunkt einer Welle rechtsextremer Gewalt unmittelbar nach der Wiedervereinigung. Dem militanten Rassismus ging eine lange, aggressive und emotional aufgeladene Debatte in Medien und Politik um das Asylrecht und um Flüchtlinge voraus.

Kleiner Kontext: der Brandanschlag in Solingen war einer der Auslöser den Verein Tacheles zu gründen, um sich so gegen die Ursachen von Rassismus durch praktische und überzeugende Beratungs- und sozialpolitische Arbeit entgegen zu stellen.

So hier nun der Demoaufruf für den 26. Mai: tinyurl.com/ybdm72gg &nbsp;

 

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                               VI

6. Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 10./11. Nov. 2018 in Wuppertal

Dann möchte ich hier auf eine spezielle Sache hinweisen, der Verein Tacheles bietet (leider erst sehr spät im Jahr) eine Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.

Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, Anmelder*innen von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der emanzipatorischen und antifaschistischen Bewegung aktiv sind.

Fortbildungsziel ist, den Teilnehmer*innen einen strukturierten Überblick über das Versammlungsrecht, von der Anzeige bis zur Auflösung, sowie ein grundlegendes Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten zu verschaffen.

Die rechtlichen Grundlagen und Grundzüge des Versammlungsrechts werden vornehmlich aus Perspektive von Anmelder*innen und Versammlungsleiter*innen dargestellt. Dabei wird mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung auf alle relevanten, angrenzenden Rechtsgebiete eingegangen werden; insbesondere auf das Polizeirecht NRW, sowie das für Versammlungsleiter*innen einschlägige Versammlungsstrafrecht.

Es werden Spielräume und Handlungsmöglichkeiten, sinnvolle und mögliche Interventionspunkte gegen repressive Polizeistrategien aber auch (rechtlichen) Grenzen herausgearbeitet werden und anhand von praktischen Beispielen und Übungen Handlungskompetenz in der Inanspruchnahme bzw. Verteidigung von Versammlungsgrundrechten bei der verantwortlichen Durchführung von Demonstrationen vermittelt.

Referenten:  RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten für zwei Tage: 50 € zzgl. 6,50 EUR pro Tag

Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/

 

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                           VII

7. Völkerrechtswidriger Angriffskrieg der Türkei in Syrien gegen Afrin / Rojava

Der Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages hat auf eine Anfrage des Alexander Neu (DIE LINKE.) festgestellt das es sich beim militärischen Eingreifen der Türkei in Syrien / Rojava um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt. Dass dies in aller Klarheit so auch vom neutralen

Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages festgestellt wird, ist bemerkenswert. Mehr noch: Der Wissenschaftliche Dienst weist zudem auf die Verpflichtung der NATO-Staaten hin, die Türkei aufzufordern, die von ihr behauptete Selbstverteidigungssituation zu belegen bzw. sie zur Einhaltung des Völkerrechts (Gewaltverbot) und zum Verzicht auf eine strategische Kriegsführung in Syrien / Rojava zu bewegen.
Das WD-Gutachten in Auftrag gegeben ist kommentiert auf der Homepage von Alexander Neu zu finden:

neu-alexander.de/2018/03/tuerkischer-einmarsch-in-nord-syrien-ist-ein-angriffskrieg/ In dem Zusammenhang  möchte ich noch auf ein hervorragendes Interview von Heribert Prantl zu Seehofers Aussagen „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ verweisen, Heribert Prantl hält die Aussage Horst Seehofers für brandgefährlich. Das gibt es hier: tinyurl.com/y8bcmjkr

 

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen …..

An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen…..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 67.000 Empfängern in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage.

Kontakt: info@harald-thome.de    

 
 

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:  

–     am 28./29. Mai        in Frankfurt
–     am 30./31. Mai        in Hamburg
–     am 04./05. Juni        in Wuppertal
–     am 16./17. Juli         in Stuttgart
–     am 23./24. Juli         in Bremen
–     am 30./31. Juli         in Berlin
–     am 01./02. Aug.       in Frankfurt    
–     am 06./07. Aug.       in Saarbrücken
–     am 13./14. Aug.       in Hannover
–     am 15./16. Aug.       in Erfurt 

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de      

 

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9. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

  • am 08./09. Aug.     in Koblenz       

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

 

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10. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Dieses Jahr biete ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es

– am 27. – 31. Aug.       in Hamburg
– am 17. – 21. Sept.      in Wuppertal 

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

 

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11. SGB II-Fortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. 

Die nächste FoBi findet statt:

–    am 15. Mai       in Augsburg 

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de   

 

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12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.

Die Fortbildungen gibt es:

– am 28. März         in Frankfurt

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

 

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                             XIII

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

  • am 13. April    in Wuppertal   
  • am 19. Mai      in Augsburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  http://www.harald-thome.de

 

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14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich 

  •  am 21. Juni  in Frankfurt  

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    

 

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15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

–        am 03. April     in Wuppertal
–       
am 24. Mai       in Stuttgart

wieder an.  

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

 

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16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Diese finden statt:

–       am 02./03. Mai        in Hamburg-Harburg
–       am 10./11. Sept.     in Frankfurt/M,
–       am 09./10. Okt.       in Stuttgart
–       am 13./14. Nov.      in Leipzig

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht 

 

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17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Diese finden statt:

–          am 11. Sept.       in Stuttgart

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1 

 

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Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Impressum:

Bildergebnis für fotos von harald thomé und tacheles e.v.

Inhaltlich verantwortlich: Harald Thomé

-Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht-

Rudolfstraße 125

42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de

info@harald-thome.de

 

 

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