11 Umweltorganisationen erklären gemeinsam: „Brennelemente von Deutschland nach Belgien- Widerspruch gegen Exportgenehmigung!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir über den Kollegen Udo Buchholz, dem Pressesprecher und Vorstandsmitglied des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz+bbu) eine gemeinsame Pressemitteilung von 11 Umweltorganisationen erhalten.
 
Diese ist betitelt mit „Brennelemente von Deutschland nach Belgien- Widerspruch gegen Exportgenehmigung!“
 
Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/) archiviert.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 

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Pressemitteilung des Kollegen U. Buccholz für 11 Umweltorganisationen:

 
Das Foto zeigt die Demonstration in Lingen am 19.1.2019 anläßlich des 40. Jahrestages der Inbetriebnahme der Brennelementefabrik in Lingen.
 
Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie
Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
AntiAtomBonn
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Bündnis AgiEL / AtomkraftgegnerInnen im Emsland (Lingen)
Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow- Dannenberg
Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des
Atomkrieges/ Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW)
Sofortiger Atomausstieg Münster (SofA Münster)
Stop Tihange
Umweltinstitut München
 
Pressemitteilung
 
Umweltgruppen machen Ernst beim Exportstopp für Brennelemente von
Deutschland nach Belgien
– Widerspruch gegen Exportgenehmigung
 
Aachen, Lingen, 20.04.2020
 
Stellvertretend für ein Bündnis aus Anti-Atom-Initiativen und
-Organisationen haben mehrere Personen Widerspruch gegen die
Exportgenehmigung für Brennelemente von der Atomfabrik in Lingen/Emsland
zu den belgischen Atomreaktoren Doel 1 und 2 eingelegt. Ziel ist es,
diese und weitere Brennstoff-Exporte an grenznahe Atomkraftwerke zu
verhindern. Das Bündnis schließt hierzu weitere juristische Schritte bis
hin zu einer Klage nicht aus. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH)
als auch das belgische Verfassungsgericht hatten den Betrieb der beiden
Uralt-Reaktoren in Doel für grundsätzlich illegal erklärt. Die deutsche
Export-Genehmigung wurde Mitte März vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) trotzdem erteilt – mit Zustimmung des
Bundesumweltministeriums.
 
Bereits im Juli 2019 hatte der EuGH die getroffene Laufzeitverlängerung
von Doel 1 und Doel 2 wegen der fehlenden länderübergreifenden
Umweltverträglichkeitsprüfung als nicht rechtens beurteilt. Anfang März
bestätigte das belgische Verfassungsgericht in seinem Urteil einerseits,
dass der Weiterbetrieb der beiden 45 Jahre alten Reaktoren unrechtmäßig
ist – andererseits dürften sie aber bis Ende 2022 wegen befürchteter
Versorgungsengpässe weiterlaufen.
 
Hilde Debey vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie kann diesen
Vorgang nicht nachvollziehen. „Da der Betrieb von Doel 1 und 2 per
Gerichtsbeschluss illegal ist, müssten die Meiler doch sofort
abgeschaltet werden. Zur Versorgungssicherheit können sie nicht
beitragen. Dafür sind sie mit einer Ausfallrate von etwa 50 Prozent viel
zu unzuverlässig.“
 
Trotz der beiden Gerichtsurteile erteilte das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammen mit dem weisungsbefugten
Bundesumweltministerium im März dieses Jahres erneut die
Ausfuhrgenehmigung für Brennelemente, die zum Weiterbetrieb genau dieser
illegalen Reaktoren unbedingt nötig sind. „Damit ist Ministerin Schulze
für die Verlängerung des steigenden Risikos aus Doel maßgeblich
verantwortlich – genauso wie die Lingener Brennelementefabrik, deren
Schließung wir seit Jahren fordern,“ betont Alexander Vent vom Bündnis
AgiEL aus Lingen. „Bei einem Super-GAU in Belgien wären wegen der
Windhauptrichtung West Regionen wie Nordrhein-Westfalen und Teile von
Niedersachsen betroffen – auch Lingen.“
 
Sechs Privatpersonen aus Aachen, Lingen, Raum Bonn und dem Münsterland
haben nun Widerspruch gegen die Exportgenehmigung eingelegt. Sie
erwirken dadurch einen Aufschub der Lieferungen bis zur juristischen
Klärung. Sie werden dabei politisch von Anti-Atomkraft-Gruppen aus NRW
und Niedersachsen sowie von Umweltorganisationen unterstützt.
 
Die Beschwerdeführenden werden weitere juristische Schritte gehen, falls
das Bundesumweltministerium dem Widerspruch nicht stattgibt.
 
Hierzu Walter Schumacher vom grenzübergreifenden Bündnis Stop Tihange:
„Wir wissen, dass solche juristischen Maßnahmen viel Geld kosten können.
Aber wir werden die Kraft dafür haben, weil es sicher viele Menschen
gibt, die uns mit vielen – auch kleinen – Spenden unterstützen werden!“
 
Die Beschwerdeführenden werden von der Berliner Rechtsanwältin Frau Dr.
Ziehm vertreten, die klarstellt: “Das Atomgesetz bezweckt, Leben,
Gesundheit und Sachgüter umfassend vor den Gefahren der Kernenergie zu
schützen. Die Kriterien, nach denen der Export von nuklearen
Brennstoffen ins Ausland genehmigt werden darf, sind deshalb genau
festgelegt. Es muss nachweislich gewährleistet sein, dass die genannten
Schutzgüter durch die beabsichtigte Verwendung des „Exportguts“ nicht
gefährdet werden. Dieser Nachweis kann für die alten Reaktoren des
Atomkraftwerks Doel nicht erbracht werden. Zum einen ergibt sich das aus
der Auffassung des BMU als für die nukleare Sicherheit zuständiger
oberster Behörde; zum anderen ist sogar höchstrichterlich die
Rechtswidrigkeit des Betriebs von Doel 1 und 2 gerade wegen fehlender
Prüfung der möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt festgestellt
worden. Die Ausfuhrgenehmigung nach Doel hätte nicht erteilt werden
dürfen.”
 
Pressekontakt
 
Anika Limbach (AntiAtomBonn): 02206-910579
Jörg Schellenberg (Stop Tihange): 0157-74938099
Alexander Vent (Bündnis AgiEL): 01575-9690000
Peter Bastian (Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen): 0157-86269233
Hilde Debey (Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie): 01577-4201505
 
Weiterführende Links:
 
 
Liste der Ausfuhrgenehmigungen:
 
 
World Nuclear Industry Report 2019 (S. 52 – 58):
 
 
Rechtsgutachten zum Exportstopp von Brennelementen (2016):
 
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