100 Jahre Betriebsverfassung sind ein guter Grund dafür, weiterhin ein effektives RÄTESYSTEM einzufordern!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir sehr vieles zum kollektiven Arbeitsrecht auf unserer Homepage veröffentlicht, wie Ihr es durch das Anklicken der nachstehenden Links aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=betriebsverfassungsgesetz !

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=personalvertretungsgesetz !

> http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lpvg/ !

Wir haben als AK zur Kenntnis genommen, dass die Betriebsverfassung in diesem Monat (04. Februar 2020) das 100-jährige Jubiläum erreicht hat.

Am 04.02.1920 trat das Betriebsrätegesetz in Kraft.

In diesem Betriebsrätegesetz wurde zum ersten Mal eine betriebliche Mitbestimmung institutionalisiert. Es war aus unserer Sicht eine Abfolge der Novemberrevolution (Arbeiter- und Soldatenaufstände) von 1918.

Dazu schreibt die Landeszentrale für politische Bildung (Baden-Württemberg):

„Die Novemberrevolution fand 1918/19 in der Endphase des Ersten Weltkrieges statt. Der Erste Weltkrieg (1914 – 1918) forderte fast zehn Millionen Todesopfer und etwa 20 Millionen Verwundete. Ob dieser Lage hoffnungslos, breitete sich eine Meuterei von Matrosen über Soldaten und Arbeiter aus. Republiken wurden ausgerufen, die Monarchen dankten ab. Die Novemberrevolution führte das Deutsche Reich schließlich von einer konstitutionellen Monarchie in eine parlamentarisch-demokratische Republik – die sogenannte Weimarer Republik.“

Mehr dazu bei LPB nach dem Klick auf den hier stehenden Link.

> https://www.lpb-bw.de/novemberrevolution !

Das Betriebsrätegesetz war dazu gedacht, über ein sogenanntes „SOZIALPARTNERSCHAFTSPRINZIP“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=sozialpartnerschaftsprinzip) weitere Revolutionen und Aufstände zu verhindern. Es sollte den Proletariern das Gefühl vermitteln, sie seien Partner der Unternehmer.

Es entstand somit eine Tradition kooperativer Arbeitsbeziehungen in den Unternehmen, die nach der Machtübernahme durch die NAZIS von 1933 (Der Nationalsozialismus hob das Betriebsrätegesetz 1934 mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit auf und ersetzte die Mitbestimmung durch das Führerprinzip.) bis 1945 unterbrochen wurde.

Nach 1945 wurde an diese Tradition wieder angeknüpft. Mehr erfahrt Ihr nach dem Klick auf den nachstehenden Link bei „1000 DOKUMENTE“ dazu.

> https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0133_brg_de.pdf !

Zu 100 Jahre Betriebsverfassung eine nachstehend gepostete Betrachtung der

100 Jahre Betriebsverfassung – was sich jetzt ändern muss

Das Betriebsverfassungsgesetz ist in die Jahre gekommen. Fünf Ideen für eine Modernisierung – damit die Demokratie im Betrieb gestärkt wird. Von Wolfgang Däubler

Seit 100 Jahren gibt es eine Betriebsverfassung in Deutschland. Das Jubiläum lädt zu Lobreden ein. Auch ohne Jubiläumsbonus gilt: Die Betriebsverfassung schafft ein Stück Demokratie im Betrieb, in der der Einzelne durchaus etwas bewirken kann. Die Wahlbeteiligung ist deshalb häufig höher als bei einzelnen Landtagswahlen. Darauf kann man stolz sein. Aber nicht überall funktioniert diese Demokratie in gleicher Weise. Wenn es nicht klappt oder die Ergebnisse enttäuschend sind, so muss dies nicht an den Betriebsratsmitgliedern liegen. Es gibt strukturelle Hindernisse für eine wirksame Mitbestimmung, an die man viel zu selten denkt:

  • Die Mitbestimmung ist auf Entscheidungen des Arbeitgebers bezogen. Wenn es darum geht, dass Abteilung X vier Wochen lang täglich eine Überstunde machen soll, ist dies in Ordnung. Nur: Die wichtigsten Entscheidungen haben einen langen Vorlauf: Ein neues SAP-System wird nicht einfach von heute auf morgen angeschafft, und der Einsatz von Robotern wird von den Geschäftsleitungen und ihren Beratern eingehend diskutiert. Wenn der Betriebsrat erst am Ende eingeschaltet wird und über den konkreten Einsatz mitreden darf, sind die wichtigsten Entscheidungen schon getroffen. Welcher Betriebsrat wäre bereit, den Einsatz schon gekaufter Systeme zu blockieren? Die Konsequenz ist klar: Mitbestimmung muss sich auch auf den Prozess beziehen, der der eigentlichen Entscheidung vorgelagert ist. In der Projektarbeitsgruppe, die über die Anschaffung von SAP-Systemen und Robotern entscheidet, muss auch der Betriebsrat vertreten sein. Bei Bedarf muss er kraft eigener Entscheidung Sachverständige zuziehen können.
  • Nur etwa 40 Prozent der unter das Betriebsverfassungsgesetz fallenden Arbeitnehmer werden durch einen Betriebsrat repräsentiert. Wie es in den Betrieben ohne Betriebsrat aussieht, ist von Betriebssoziologen erst in jüngster Zeit untersucht worden; vorher war das unbekanntes Gelände. Es fehlen gute und praktikable Regeln, wie man einfacher Betriebsräte wählen kann als heute. Wichtig wäre ein digitales Verfahren, bei dem sich der einzelne Kandidat und der einzelne Wähler im Betrieb möglichst wenig exponieren muss.
  • Betriebsräte sind in Gefahr, nur noch die Stammbelegschaft zu repräsentieren. Leiharbeiter können nicht gewählt werden, auch wenn sie immer wieder im Betrieb auftauchen. Formal Selbstständige sind nicht in die Betriebsverfassung einbezogen, ebenso wenig Arbeitnehmer, die auf der Grundlage eines Werkvertrags im Betrieb tätig sind. Diese „Randbelegschaften“ können bis zu einem Drittel (oder auch mehr) der Personen ausmachen, die auf dem Betriebsgelände oder in engem und dauerhaftem Arbeitskontakt mit den Beschäftigten tätig sind. Der Gesetzgeber sollte dafür sorgen, dass der Betriebsrat zum Fürsprecher auch dieser Gruppen werden kann.
  • Beschäftigte und Betriebsräte werden zu reinen Opfern der Globalisierung: Der weltweite Wettbewerb wird wie ein Naturgesetz hingenommen. Betriebe können ins Ausland verlagert werden, ausländische Firmen können deutsche Betriebe aufkaufen. Muss das ohne Grenzen möglich sein? Wo bleibt die Mitbestimmung, wenn der Arbeitgeber sagt: Ohne Lohnverzicht mache ich den Laden dicht und verlagere den Betrieb nach Thailand? Wer da von Erpressung spricht, bekommt bei den Kollegen emotionalen Zuspruch, aber juristisch steht er auf verlorenem Posten. Muss das immer so bleiben? Wo gibt es globalisierungskritische Betriebsräte und Entscheidungsträger?
  • Der Klimaschutz ist zu einem Megathema geworden. In den Betrieben ist das noch wenig angekommen. Man kann klein anfangen: Im Großstadtbetrieb gibt es zum Beispiel Fahrtkostenzuschüsse. Warum sollen diejenigen nicht mehr erhalten, die auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen? Oder in ungleich größerer Dimension gedacht: Wo ist die Forderung der Arbeitnehmervertretungen, dass Banken keine Umweltverschmutzer mehr finanzieren dürfen? Betriebsräte brauchen ein Initiativrecht zugunsten klimafreundlicher Maßnahmen. Das sind die Fragen. Wird es auch Antworten geben?
  • Weitere Informationen

    • Wolfgang Däubler ist Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen
    • Wolfgang Däubler, Michael Kittner: Geschichte der Betriebsverfassung. Frankfurt am Main, Bund-Verlag 2020

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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt online auf der Homepage der Hans-Böckler-Stiftung lesen.

> https://www.boeckler.de/123854.htm# !

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Im KAPITALISMUS wird es über das Betriebsverfassungsgesetz hinaus kein effektives RÄTESYSTEM, wie es nur die Revolution schaffen kann, geben. Dafür sorgen diejenigen, die die Produktionsmittel in der Hand halten und deren Politiker/Innen, die im bürgerlichen Denken verhaftet sind.

AUSZUG AUS       Beitrag von Ernst Däumig – Die Revolution schuf sich ihre Organe – die Räte

Ernst Däumig – Die Revolution schuf sich ihre Organe – die Räte

Ernst Däumig, Der Rätegedanke und seine Verwirklichung

Rätegedanke, Rätesystem, Arbeiterräte, Betriebsräte – wie vielen der Leser sind diese Wortbildungen noch vor Jahresfrist unbekannte Begriffe gewesen. Noch unbekannter war ihnen der Gedankeninhalt, der sich hinter diesen Worten birgt. Aber Sturmwind der Novembertage des Jahres 1918 ließ mit einem Male ohne jede Vorarbeit und ohne jede Verabredung in allen Teilen Deutschlands Arbeiter- und Soldatenräte entstehen; die Revolution schuf sich mit Elementargewalt ihre eigenen Organe. Tatsächlich ist auch der Rätegedanke nicht dem Gehirn eines einzelnen Menschen oder einzelner Personen entsprossen, sondern er läßt sich überall in der Geschichte der Revolution nachweisen, wo Proletarier den Freiheitskampf führen und proletarische oder sozialistische Forderungen und Ziele verfolgen. So sind denn auch die Räteorganisationen, die im Laufe der Geschichte auftreten, nicht eine bloße, oberflächliche Organisationsspielerei, sondern sie sind Gebilde, die sich aus der jeweiligen revolutionären Situation ergeben. Am stärksten müssen die Räteorganisationen da in Erscheinung treten, wo große Proletariermassen um ausgesprochen sozialistische Ziele ringen. Man darf daher, um dem Rätegedanken gerecht zu werden, niemals seinen revolutionären Urspruch vergessen. Alle Versuche, Räteorganisationen im Rahmen der bürgerlichen Gesellschaft und auf dem Boden der kapitalistischen Produktion zu errichten, werden entweder Zerrbilder ergeben, oder werden an den vorwärts strebenden Tendenzen des Rätegedankens scheitern. Eine Räteorganisation kann nur ein proletarisch-sozialistisches Kampgebilde sein, dazu bestimmt, die kapitalistische Produktion und den auf ihr errichteten Obrigkeitsstaat, selbst wenn er eine republikanische Fassade hat, zu beseitigen, und an ihrer Stelle die sozialistische Produktion und ein sich selbst verwaltendes Gemeinwesen zu setzen.

Der Rätegedanke in seiner reinen und konsequenten Anwendung ist also praktischer Sozialismus; er soll die Möglichkeit schaffen, die durch die sozialistischen Parteien propagierten Lehren der sozialistischen Wissenschaft durch das Proletariat in die Wirklichkeit umzusetzen. Diesen Zielen und dieser Aufgabe entsprechend müssen die Räteorganisationen auf- und ausgebaut sein, und im Rätesystem müssen sie ihre Zusammenfassung und Abrundung erhalten. Da die Räteorganisation das Kind revolutionärer Epochen ist, wird sie niemals fix und fertig in schön paragraphierten Satzungen in Erscheinung treten, sondern wird je nach dem Verlauf der revolutionären Entwicklung ihre äußere Form und ihre taktischen Aufgaben den Forderungen der jeweiligen revolutionären Situation anpassen müssen. Immerhin müssen in Rätesystem große und allgemeine Richtlinien festgelegt werden, und ebenso muß stets an dem Hauptziele: die Beseitigung der kapitalistischen und Durchführung der sozialistischen Produktion – festgehalten werden […]

Das Wesen des Rätegedankens beruht auf folgenden Grundsätzen:

1. Träger des Rätegedankens kann nur das Proletariat sein, d. h. alle die Hand- und Kopfarbeiter, die gezwungen sind, ihre Arbeitskraft dem Kapital zu verkaufen, um leben zu können. Damit steht der Rätegedanke in einem ebenso scharfen wie natürlichen Gegensatz zu dem landläufigen demokratischen Gedanken, der die Staatsbürger als eine einheitliche Masse wertet, ohne Rücksicht auf den großen Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit und die aus diesem hervorgehenden Klassenscheidungen zu nehmen.

2. Da das dem Rätegedanken folgende Proletariat ausgesprochen antikapitalistische Ziele verfolgt, kann es in seinen Räteorganisationen keine kapitalistischen Vertreter dulden.

3. Da die den formalen demokratischen Gedanken verkörpernden Parlamente solange kapitalistischen Tendenzen dienstbar gemacht werden, solange die kapitalistische Produktionsform besteht, kann der Rätegedanke nicht mit den Mitteln des Parlamentarismus verwirklicht werden, sondern muß in den Keimzellen der kapitalistischen Produktion, den Betrieben, dann aber auch in verschiedenen Einrichtungen des Obrigkeitsstaates, der auf der Grundlage der kapitalistischen Produktion errichtet ist, zur Anwendung gebracht werden.

4. Da die Verwirklichung des Rätegedankens die ständige aktive Anteilnahme des Proletariats an allen wirtschaftlichen und politischen Fragen erfordert, können die Organe der Räteorganisation nicht langbefristete Vollmachten erhalten, sondern müssen stets der Kontrolle ihrer Wähler unterstehen und jederzeit abberufen werden können, wenn sie das Vertrauen ihrer Wähler nicht mehr haben.

5. Da der Rätegedanke die Befreiung des gesamten Proletariats von der kapitalistischen Ausbeutung zum Ziele hat, kann die Räteorganisation nicht die Domäne einer einzelnen Partei oder einzelner Berufsgruppen sein, sondern muß das Proletariat als Ganzes umfassen.

Werden diese Grundsätze des Rätegedankens außer acht gelassen, dann wird die Räteorganisation stets an Mängeln leiden; sie wird entweder an ihrer eigenen Unzulänglichkeit zugrunde gehen, im günstigsten Falle den Endkampf gegen das Kapital zum Schaden des Proletariats erschweren und verlängern.
Auf die Nichtbeachtung der obenstehenden Grundsätze ist es zurückzuführen, daß in der ersten Phase der deutschen Revolution die deutschen Soldatenräte vollständig aufgerieben, die Arbeiterräte mehr und mehr zur Bedeutungslosigkeit herabgedrückt wurden. Ich will hier nicht auf die wenig rühmliche Geschichte vom Leben und Sterben der Soldatenräte eingehen. Als lachender Erbe steht an ihrem Grabe der neudeutsche Söldnermilitarismus, der dem Rätegedanken unversöhnliche Feindschaft geschworen und dieser Feindschaft schon oft blutigen Ausdruck gegeben hat. Untersuchen wir aber einmal kurz die Ursachen, die zu einem Zerfall der Organisation der Arbeiterräte in ihrer ersten Form geführt haben.
In den ersten Novembertagen waren die Arbeiterräte tatsächlich im Besitze der politischen Macht. Scheu und furchtsam duckten sich damals die kapitalistischen und herrschenden Klassen unter ihrer improvisierten Machtposition. Die Groß-Berliner Arbeiterräte und ihre ausführende Körperkraft, der Vollzugsrat, setzten die erste provisorische Regierung, die sechs Volksbeauftragten, ein. Der Mangel jeder revolutionären Organisation, auf Grund der es möglich gewesen wäre, mit planmäßig aufgebauten Räteorganisationen den Produktionsprozeß sowohl wie die Staatsverwaltung zu nehmen, veranlaßte den Groß-Berliner Vollzugsrat, den sechs Volksbeauftragten die volle Exekutivgewalt zu übertragen. Die oberste Instanz der damaligen Räteorganisation behielt sich nur das Kontrollrecht vor. Das kapitalistische Unternehmertum blieb im Besitz der Produktionsmittel. Die alte Staatsbürokratie erhielt zwar neue Männer an der Spitze, wurde aber in ihrem Wesenskern von der großen Umwälzung verschont. Abgesehen von der Tatsache, daß ein Teil der neuen regierenden Herren alles andere als vorwärts stürmende Revolutionäre, sondern vielmehr gewandte Nutznießer der Revolutionskonjunktur waren, konnten die paar Dutzend, an die Spitze der Staatsämter geworfenen Männer trotz äußerster Anspannung ihrer Arbeitskraft die Staatsmaschine nicht umstellen. Als die kapitalistischen und reaktionären Kreise merkten, daß die Revolution so ziemlich auf allen Gebieten nur auf der Oberfläche blieb, faßten sie neuen Mut und verstanden es, Schritt für Schritt im Laufe der folgenden Monate ihre Machtposition wieder zu sichern. Nur eine planmäßig aufgebaute und nach einheitlichen Gesichtspunkten handelnde Räteorganisation, die ihre Ausläufer in jedem Betrieb, in jeder Verwaltungsstelle gehabt hätte, würde das Erstarken der kapitalistischen Reaktion verhindert haben. Diese revolutionäre Organisation gab es damals nicht und konnte es nicht geben, da es großen Massen des deutschen Proletariats an jeder revolutionären Schulung fehlte. Es bedurfte erst der harten Lehre der folgenden Revolutionsmonate, um den Schulungsprozeß in die Wege zu leiten, der auch heute noch bewußt, gründlich und systematisch fortgesetzt werden muß.
Ein zweiter Grund für die Verkümmerung der ersten Räteorganisation ist darin zu suchen, daß bald nach den Novembertagen die demokratische Parole ausgegeben wurde. In jenen erregten Tagen, in denen auch so viele Illusionen lebendig waren, machten sich die deutschen Proletarier keine großen staatsrechtlichen Kopfschmerzen. Nur sehr wenigen war es klar, daß jetzt die Frage entschieden werden mußte, ob das von seinem Monarchen befreite Deutschland eine bürgerliche oder eine proletarischen Republik werden sollte, eine Frage, die damals in das politische Schlagwort: Nationalversammlung oder Rätesystem? zusammengefaßt wurde. Unbekümmert um den verdächtigen Eifer, mit dem selbst die wütendsten Gegner des Proletariats und des Sozialismus jetzt nach der Demokratie riefen, unbekümmert um die Erfahrungen, die man vor dem Kriege und während des Krieges im Reichstage und in anderen Parlamenten gemacht hatte, unbekümmert um den täglich offenbarer werdenden Widerstand der kapitalistischen Kreise gegen die Sozialisierung, ließen sich die Massen von dem demokratischen Rattenfängerlieder betören und entschieden sich für die Nationalversammlung. Damit war auch den Arbeiterräten das Todesurteil gesprochen. Die Verfechter der formalen Demokratie und des heutigen Parlamentarismus haben von ihrem Standpunkte aus ganz recht: der Rätegedanke und die auf ihm aufgebaute Organisation lassen sich mit der Demokratie, die im Rahmen der Welt nur formale politische Gleichberechtigung bedeuten kann, nicht vereinbaren.
Die Verkörperung der formalen Demokratie erfolgte in der Nationalversammlung und in der aus dieser hervorgegangen parlamentarischen Regierung. Diese erste Koalitionsregierung setzte sich aus drei Parteien zusammen, von denen die eine mir ihrer Weltanschauung, die auf dem Autoritätsglauben an die göttliche und weltliche Obrigkeit beruht, im Mittelalter wurzelt, die zweite unter der Flagge der Demokratie die Interessen des Finanz- und Industriekapitals verficht, und die dritte unter dem Aushängeschild des Sozialismus unter allen Umständen Regierungspartei sein will. Eine so zusammengesetzte Regierung mußte ebenso wie das hinter ihr stehende Parlament von vornherein Todfeind seiner der proletarisch-sozialistischen Organisation der Arbeiterräte. Das gleiche Verhältnis entwickelte sich in fast allen Landesparlamenten und in ähnlicher Weise auch in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen, in denen Arbeiterräte vorhanden waren. So setzte denn auch an allen Orten und Enden ein systematischer Feldzug gegen die Arbeiterräte ein. Der Kampf wurde verschärft durch die unaufhörlichen Streikbewegungen, die in jeder Revolutionsperiode anzutreffen sind und die natürlich am Umfang und Stärke zunehmen, je mehr das Proletariat die Hauttriebkraft der revolutionären Entwicklung ist. Tatsächlich hat der Sieg der Demokratie in Deutschland nicht zu einer Milderung, sondern zu einer Verschärfung der Klassengegensätze geführt, weil auf der einen Seite die Nutznießer der kapitalistischen Produktion diese mit allen Kräften nach den Stürmen des Krieges und der Revolution wieder festigen wollten, während auf der anderen Seite das Proletariat, wenn auch zum großen Teil noch instinktiv, einen Ausweg aus den Nöten der Gegenwart nur in der Beseitigung der kapitalistischen Produktion sieht. So halten denn auch in den ersten Revolutionsmonaten die kämpfenden Proletarier trotz aller Unzulänglichkeiten und aller Unvollkommenheit der Räteorganisation mit zäher Energie am Rätegedanken fest. Die großen Generalstreikbewegungen der Februar- und Märztage zwingen die Regierung zur Konzessionen; sie verspricht, die Arbeiterräte in der Verfassung zu „verankern“. Auf der einen Seite sind diese Konzessionen ein Beweis dafür, daß das Proletariat nur dann Erfolge verzeichnen kann, wenn es seine eigene Kraft einsetzt. Auf der anderen Seite aber zeigt das Verankerungsversprechen, daß der Umfang des Erfolges abhängig ist von dem Grade der Machtanwendung; d. h., die Arbeiterkämpe der Februar- und Märztage waren zu wenig einheitlich, und infolgedessen nicht genug stoßkräftig, um den Rätegedanken restlos zum Sieg zu verhelfen. Die regierenden Gewalten gaben nur insoweit klein bei, als sie unter dem Drucke des proletarischen Ansturmes unbedingt mußten. Daraus ergibt sich die Lehre, daß zum endgültigen Siege des Rätegedankens die konzentrierte Stoßkraft des gesamten Proletariats organisiert und eingesetzt werden muß.
Die „Verankerung“ in der Verfassung ist für den Rätegedanken, wie für den Sozialismus ein Danaergeschenk. Die Festlegung der Räteorgane auf eine der kapitalistischen Struktur des Staates Rechnung tragende Verfassung bedeutet die Erdrosselung, zum mindestens aber die Lähmung des konsequenten Rätegedankens. Eine Räteorganisation von Regierungs- und Parlamentsgnaden muß sich gefallen lassen, an den Karren des Kapitalismus gespannt zu werden. Die sich auf die Verankerung in der Fassung aufbauende Rätegesetzgebung, vor allem das Betriebsrätegesetz der Regierung, bestätigen diese Tatsache. Auf jeden Fall zeigt die hier skizzierte Entwicklung, daß bei jeder Verquickung des Rätegedankens mit der landläufigen Demokratie der erstere stets den Kürzeren ziehen muß.
Ein weiter Grund für den Verfall der Räteorganisation in der ersten Revolutionsphase ist darin zu suchen, daß die Arbeiterräte, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht aus der großen proletarischen Masse und noch viel weniger aus dem Mutterboden der proletarischen Revolution, aus den Betrieben und Berufen hervorgingen, sondern ihr Entstehen zufälligen Parteikonstellationen verdankten. In sehr ihr Entstehen zufälligen Parteikonstellationen verdankten. In sehr vielen Fällen wurden bei Bildung der Arbeiterräte nicht einmal die Mitglieder der beiden sozialdemokratischen Parteien gefragt, sondern die Arbeiterräte wurden einfach aus den führenden Parteigruppen heraus ernannt. Das ursprüngliche Paritätsprinzip, d. h. die gleichmäßige Verteilung der Arbeiterratssitze auf die beiden sozialdemokratischen Parteien, ging im weiteren Verlauf der revolutionären Entwicklung mehr und mehr in die Brüche, denn Reformsozialismus und revolutionärer Sozialismus lassen sich auf die Dauer nicht an die gleiche Deichsel spannen. Nur in wenigen Teilen Deutschlands bildeten sich Räteorganisationen zur Überwachung des Produktionsprozesses. In der Hauptsache finden wir sogenannte kommunale Arbeiterräte, deren Macht aber nicht über eine mehr oder weniger umfangreiche Kontrolle der städtischen Behörden und einiger staatlichen Verwaltungsstellen hinausgeht. Damit ziehen sich aber diese Arbeiterräte die Feindschaft der Staatsbürokratie zu, die ihnen unter Berufung auf die Demokratie durch Ministerialerlasse, Gemeindebeschlüsse usw. mit ziemlichem Erfolg das Lebenslicht auszublasen sucht. Und da diese Arbeiterräte nur eine schwache Parteigrundlage und nicht den Rückhalt bei den proletarischen Massen haben, verschwinden sie in vielen Orten von der politischen Bildfläche oder werden zur Bedeutungslosigkeit herabgedrückt, und können sich nur noch auf Gebieten betätigen, auf denen das kapitalistisch-bürokratische System zur Bedeckung seiner Blöße ein proletarisches Feigenblatt für nützlich hält, wie z. B. auf dem Gebiete des Schleichhandels oder der Wohnungsnot. Nicht wenig beigetragen zur Untergrabung der Position der kommunalen Arbeiterräte hat auch der Konflikt zwischen Parteidisziplin und proletarischer Pflicht, der viele sozialdemokratische Arbeiterräte nur mit halbem Herzen der Räteorganisation angehören ließ. Viele Arbeiterräte aus sozialdemokratischem Lager haben eifrig zur Erdrosselung der Räteorganisation beigetragen, weil ihre regierenden Parteiführer schon aus ihrem Selbsterhaltungstrieb Feinde des Rätegedankens sein mußten. Da die meisten dieser kommunalen Arbeiterräte nicht unter der Kontrolle des Proletariats, ja sehr häufig nicht einmal unter der Kontrolle ihrer Parteigenossen standen, damit auch das Räteprinzip der Abberufbarkeit ihnen gegenüber nicht zur Geltung kam, hat sich hier und da, wo noch Arbeiterräte geduldet werden, eine Art Rätebürokratie, ja sogar manchmal eine gewisse Rätekorruption herausgebildet.
Aus alledem geht hervor, daß, soll der Rätegedanke lebendig bleiben und zum Siege kommen, die bisherigen alten Formen der Räteorganisation gründlich beseitigt werden müssen. An ihre Stelle muß ein Rätesystem treten, das auch allen Anforderungen des konsequenten Rätegedankens gerecht wird.
Ich sagte schon eingangs, daß die Aufgabe des revolutionären Rätesystems darin besteht, die Theorie des Sozialismus in die Praxis umzusetzen. Diese Theorie, wie auch die tatsächlichen Erfahrungen der sozialen Kämpfe lehren uns, daß die Aufgabe nur vom Proletariat gelöst werden kann. Daraus geht hervor, daß das Rätesystem im engsten Zusammenhange steht mit dem Begriff: Diktatur des Proletariats. Dieses Wort ist zu allen Zeiten ein Spießerschreck gewesen. Neuerdings malen aber auch die Reformsozialisten die Diktatur des Proletariats als Popanz an die Wand.
Gewissen Vorgänge in Rußland, Ungarn, München usw. geben ihnen dazu einen Schein der Berechtigung.
Eine Diktatur, die sich nicht auf proletarische Massen, sondern nur auf eine proletarische Minderheit aufbaut und die ihre Herrschaft nur mit militärischen Gewaltmitteln aufrechterhalten kann, trägt den Keim des Zerfalls von vornherein in sich.
Eine Diktatur aber, in der Millionen klassenbewußter Proletarier die Verwirklichung des Sozialismus durchsetzen wollen, braucht nicht ihr Schwergewicht auf militärische Gewaltmittel und terroristische Akte zu legen, sie kann sich durchsetzen auf Grund der in ihr wohnenden Massendynamik, wenn es auch bei ihrer Durchführung nicht überall ohne Reibungen und Kämpfe abgehen wird, in denen die gegenrevolutionären Gegner dem Proletariat die Waffen und Methoden des Bürgerkrieges aufzuzwingen werden.
Im Rätesystem soll zunächst die Diktatur des Proletariats organisatorisch vorbereitet werden. Zum Zweiten soll mit ihm die politische Macht erkämpft und zum Dritten nach erfolgtem Sieg die Diktatur des Proletariats im Wirtschaftsprozeß sowohl wie im Staatsapparat durchgeführt werden.
Für die Praxis heißt das, daß die Errichtung der Diktatur des Proletariats unbedingt zur Folge haben muß eine durchgreifende Enteignung des kapitalistischen Unternehmertums; deren Privateigentum an Produktionsmitteln wird Allgemeineigentum.
Da aber im Interesse der Allgemeinheit der Produktionsprozeß nicht langen Störungen und Erschütterungen ausgesetzt werden darf, muß der Aufbau des Rätesystems von vornherein auf die Weiterführung der Produktion in sozialistischem Sinne eingestellt sein. Es liegt in der Natur unserer revolutionären zeit, daß das Rätesystem, selbst wenn es scheinbar rein ökonomisch angelegt und aufgebaut wird, vom ersten Tage an politische Wirkungen auslöst und direkt oder indirekt in politische Kämpfe hineingezogen wird.
Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, versucht jetzt die führende Oberschicht des klassenbewußten revolutionären Proletariats ein Rätesystem aufzubauen, das sich zunächst auf dem Boden des Produktionsprozesses erheben soll. Schon die ersten vorbereitenden Schritte haben die ganze kapitalistische, staatsbürokratische und militärische Welt gegen diesen Plan mobil gemacht. Der feine Klasseninstinkt der herrschenden und besitzenden Kreise erkannte in diesem Räteplan eine drohende Gefahr für ihren Besitz und für ihre Macht. Gerade das Toben der Gegenrevolutionäre ist aber für uns der beste Beweis dafür, daß wir auf dem rechten Wege sind. […]I

Aus: Revolution. Unabhängiges Sozialdemokratisches Jahrbuch, Berlin 1920, S. 84 ff.

Dieter Schneider / Rudolf Kuda, Arbeiterräte in der Novemberrevolution: Ideen, Wirkungen, Dokumente, Suhrkamp Verlag; Frankfurt am Main 1968

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Wer den Beitrag des Ernst Däumig

                                              

                 (Foto aus https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_D%C3%A4umig)

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> https://www.novemberrevolution1918.de/zeitgenoessische-revolutions-betrachtungen/ernst-daeumig-die-revolution-schuf-sich-ihre-organe-die-raete !

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100 Jahre Betriebsverfassung sind für uns als AK ein Grund dafür, mehr Mitbestimmung einzufordern und eine wahres Rätesystem anzustreben!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-     Bildergebnis für fotos vom logo des ak-gewerkschafter"

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