Zusatzversorgung: Erste Klage zur Umsetzung der Neuberechnung der Zusatzversorgungsansprüchen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

und wieder gibt es Neuigkeiten der Rechtanwaltskanzlei Heckert & Kollegen zum Stand der Verfahren in Sachen „Pilotverfahren zur Zusatzversorgung“. Noch gestern haben wir den positiven Ausgang eines ersten Formaljuristischen Verfahrens auf unsere Webseite gepostet.

Nunmehr sind weitere gerichtliche Pilotverfahren auf Erstellung einer Neuberechnung der Zusatzversorgungsrentenansprüche durch die Kanzlei eingeleitet worden. Näheres könnt Ihr der nachstehend in seiner Gänze geposteten Information der Rechtsanwaltskanzlei entnehmen. Unser AK begrüßt die Einleitung dieser Verfahren ausdrücklich, decken sich diese doch mit unserer Resolution zum Thema. Über den Ausgang der Verfahren werden wir, sobald uns die Ergebnisse vorliegen, wieder berichten.

Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien bei ihrer sturen „Panzerhaltung“ bleiben, auch wenn es speziell für die Gewerkschaften desaströs bei obsiegendem Ausgang enden könnte. Die Frage der Glaubwürdigkeit und somit die Frage nach dem Vertrauensverhältnis der Mitglieder zu den Organisationen könnte sich hier nämlich deutlich stellen. Es bleibt zu hoffen, dass die Gewerkschaften sich hier nicht vorhalten lassen müssen: „Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen!“

Für den AK
Manni Engelhardt –Koordinator-

Erste Klage zur Umsetzung der Tarifeinigung erhoben

(Gericht überprüft Praxis der Zusatzversorgungskassen)

Wir haben im Beitrag vom 08.08.2011 mitgeteilt, dass wir Pilotverfahren zur Umsetzung der Tarifeinigung vorbereiten.

Wir sind der Auffassung, dass die Zusatzversorgungskassen zu einer zeitnahen Umsetzung der Neuregelung verpflichtet sind.

Nachdem Abmahnungen an die Zusatzversorgungskassen erfolglos blieben, haben wir gerichtliche Pilotverfahren auf Erstellung einer Neuberechnung der Rentenansprüche in Umsetzung der Einigung der Tarifparteien vom 30.05.2011 erhoben.

Über den Fortgang dieser Verfahren werden wir berichten.

Die rechtliche – insbesondere verfassungsrechtliche – Überprüfung der zu erwartenden neuen Bescheide bleibt hiervon unberührt.

Zu einer zeitnahen Neuberechnung sehen wir die Zusatzversorgungskassen insbesondere in den Fällen verpflichtet, in denen sogenannte rentenfern Versicherte (Jahrgänge ab 1947) zwischenzeitlich bereits eine Betriebsrente erhalten.

Wir sind der Auffassung, dass der Einigung der Tarifparteien in keiner Weise entnommen werden kann, dass Betriebsrentenempfänger mit einer Neuberechnung ihrer Rente etwa bis zum Sommer 2012 warten müssen.

Rentenfern Versicherte, die zwischenzeitlich bereits Betriebsrente erhalten, sollten u.E. ihre Rechte umgehend – notfalls im Klagewege – wahrnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Wolfgang Klohe, Evelyn Wettstein, Joachim Städter

durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert

Kanzlei Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Akademiestr. 28
D-76133 Karlsruhe

Tel. 0721 / 91 36 70
Fax 0721 / 91 36 7- 10
Mail vh@rae-heckert.de
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