Wir haben wieder einmal richtig gelegen: Staatsanwaltschaft nimmt den Widerspruch gegen den Haftentlassungsbeschluss für Middelhoff zurück!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir in Bezug auf das „JURISTISCHE TOLLHAUS IN DER BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus%2Bbanenenrepublik+deutschland) wieder einmal richtig gelegen.

Gemeint ist der Fall MIDDELHOFF (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=middelhoff), zu dem wir ja mit jüngstem Beitrag vom 11.11.17 prognostziert hatten, dass es sich bei der Intervention der Staatsanwaltschaft gegen die Haftentlassung Middelhoffs nur um „SCHAUMSCHLÄGEREI“ der Justiz handeln würde.

Den Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/11/11/die-beschwerde-gegen-die-middelhoff-entlassung-ist-aus-unserer-sicht-nur-optische-schaumschlaegerei-der-justiz/ !

Und tatsächlich haben wir wieder das GELBE VOM EI getroffen, wie es afp heute wir folgt vermeldet:

Middelhoff kommt am 26. November freui.

Bielefeld. Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff (64) kommt wie vom Bielefelder Landgericht beschlossen am 26. November auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft Bochum nahm ihre Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluaa am Mittwoch zurück, wie ein Landgerichtssprecher in Bielefeld mitteilte. Der frühere Spitzenmanager Middelhoff war vom Landgericht Essen unter anderem wegen Veruntreuung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. (afp)

Tja, so geht das, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es ein Arbeiter gewesen wäre, dere Veruntreuung begangen hätte, der würde mindestens 3 – 4 Jahre einsitzen!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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