Wir haben den NEWSLETTER Nummer 31/2020 des Kollegen Harald Thomé auf unsere AK-Homepage gepostet!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 31/2020 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 31/2020 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2690/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Harald Thomé informiert:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

 
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
 

1. Bündnis „Auf Recht Bestehen“ ruft zu bundesweiten Aktionstagen am 30. + 31. Oktober auf

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Aus dem Aufruf: Während Konzerne wie z.B. die Lufthansa mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt werden, fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln und Masken, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und Kitaessens sind viele in der nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher einen Corona-Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze, um die schlimmste Not abfedern zu können.
 
Die Forderungen des Bündnisses lauten: Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort und 100 Euro Corona-Zuschlag sofort!
 
Hier wäre schön, wenn sich mehr Gruppen beteiligen. Wir vom Tacheles werden dazu in Wuppertal auch eine Aktion machen.
 
Der Aufruf zum Download: https://t1p.de/jj5g
 

2. DPWV: Arm, abgehängt, ausgegrenzt – Studie des Paritätischen belegt akute Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV

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Die vom DPWV vorgelegte Studie belegt, dass Hartz IV nicht vor Armut schützt, sondern sie manifestiert. Millionen Menschen sind von der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung abgekoppelt, ausgegrenzt und werden immer weiter abgehängt.
 
Die derzeit gewährten Leistungen in Hartz IV schützen nicht vor Armut, so das Ergebnis einer aktuellen Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands. Im Ergebnis fehlt es den Betroffenen insbesondere an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und auch ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe ist entgegen der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gewährleistet, so die Befunde. Der Paritätische kritisiert scharf, dass die Bundesregierung bisher keinerlei Bereitschaft erkennen lässt, die finanzielle und soziale Lage von Hartz IV-Beziehenden zu verbessern. Gerade in der aktuellen Krisensituation bedeute der Alltag mit Hartz IV existenzielle Not. Neben einer grundsätzlich endlich bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze seien daher sofortige finanzielle Hilfsmaßnahmen erforderlich, fordert der DPWV.
 
Die Studie gibt es hier: https://t1p.de/vqgk
 
Anmerkung dazu: Die genaue Höhe der Regelbedarfe für das nächste Jahr muss die Bundesregierung noch festlegen. Die RB’s die in den letzten Monaten bekannt geworden sind, sind erstmal notwendige Anpassungen aus der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Vermutlich wird die Bundesregierung die RB’s dann noch um ein paar Euro anheben. So kann sie vorgeben, dass sie auf die öffentliche Kritik reagiert habe. Hat sie aber nicht. Die RB’s werden durchgängig und systematisch klein gerechnet, alle möglichen weiteren Ansprüche, siehe z.B. der Anspruch auf digitale Endgeräte, werden mit allen erdenklichen Tricks kleingehalten bzw. ausgehebelt.
 
Es müssen bedarfsdeckende Regelbedarfe her, mind. 600 EUR!
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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal / (weitgehend) Normale Nutzung zulässig
 
Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).
 
Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. Ab dieser Woche ist eine normale Nutzung wieder erlaubt, Seminaranbieter aber müssen Teilnehmer*innenlisten führen.
 
Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig.
 
Im unserem großen Raum können 24 Menschen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Menschen an Tischen. Beide Räume können, wenn sie frei sind, natürlich zusammen genutzt werden.
 
Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice (in Corona-Zeiten leider nur Getränke möglich), wenn gewünscht.
 
 
Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de
 

3. Verivox: “Neuer Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht ausreichend ab”

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Der Hartz-IV-Satz für das Jahr 2021 enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich der Fehlbetrag für Alleinlebende auf durchschnittlich 94 Euro pro Jahr. Besonders Haushalte in der Grundversorgung sind betroffen. Bis zu 197 Euro müssen Haushalte im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen. Das ist so viel wie nie zuvor. Quelle und mehr: https://t1p.de/kzrk
 

4. Geplante Rechtsänderungen zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU – weitere Ausschlüsse von EU-BürgerInnen von der Bundesregierung geplant

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Die Bundesregierung plant weitere Verschärfungen im Freizügigkeitsgesetzes, der dahingehende Gesetzentwurf zur Änderung liegt nun vor: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/217/1921750.pdf
 
Claudius Voigt führt in seinem Newsletter vom 4.9.2020 dazu aus:
 
„Inhalte sind vor allem
 
• die Einführung eines Aufenthaltsrechts für drittstaatsangehörige „nahestehende Personen“ von Unionsbürger*innen. Unter diesen Begriff fallen Verwandte in der Seitenlinie (z. B. Geschwister, Onkel, Tante, Neffen und Nichten), Pflegekinder oder Mündel sowie nicht offiziell eingetragene „Lebensgefährt*innen“.  Die „Erleichterung“ eines Familiennachzugs für diese Gruppen erfolgt aufgrund klarer EU-Vorgaben, wird allerdings im Gesetzentwurf sehr restriktiv umgesetzt.
 
• die Regelung des Aufenthalts von britischen Staatsangehörigen nach Ende des Übergangszeitraums ab 1. Januar 2021 sowie
 
• die Streichung der „fiktiven Prüfung“ eines Aufenthaltsrechts nach dem AufenthG für Unionsbürger*innen und damit weitere Ausschlüsse von existenzsichernden Leistungen.
 
Völlig inakzeptabel ist dabei der letzte Punkt: Denn dies wird dazu führen, dass noch mehr Unionsbürger*innen oder ihre Familienangehörigen, die über einen objektiven Aufenthaltsgrund verfügen, von existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere nicht verheiratete Elternteile mit gemeinsamen Kindern, Schwangere vor der Geburt des Kindes oder Personen mit schweren Erkrankungen sowie andere Härtefälle – die die entsprechende Aufenthaltserlaubnis nur deshalb nicht erhalten, weil sie Unionsbürger*innen sind. Die Bundesregierung will diese besonders schutzbedürftigen Gruppen nun gezielt von einem Anspruch auf reguläre SGB-II/XII-Leistungen ausschließen, nachdem zuvor viele Sozialgerichte die Erbringung von existenzsichernden Leistungen angeordnet hatten.
 
Hier ist eine Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zu dem Gesetzentwurf mit einer ausführlichen Bewertung des geplanten Sozialleistungsausschlusses für Unionsbürger*innen mit fiktivem Aufenthaltsrecht (ab S. 9): http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/514ac15b9bda8794c12585d7006350f9/$FILE/DPWV_Stellungnahme_FreizuegG_Kabinettsentwurf.pdf
 

5. Bundesweite Adressdatenbank auf Aktualität prüfen

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Dann möchte ich alle Beratungsstellen und Anwälte, die in der Tacheles Adressdatenbank unter www.my-sozialberatung.de  verzeichnet sind, bitten, zu prüfen ob die Daten noch aktuell sind.
 
Falls nicht, bitte die Änderung vornehmen oder uns Änderungsnotwendigkeiten zu übersenden, damit diese kurzfristig eingepflegt werden können.
 

6. Meine Seminare bis Ende Feb. 2021 nur als Online-Seminare

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Corona ist eine erstzunehmende und auch gefährliche Krankheit, auch wenn dies von einigen geleugnet und verharmlost wird. Ich habe daher für mich beschlossen, dass ich meine Seminare, zunächst bis Ende Feb. 2021, weiterhin als Online-Seminare anbieten werde. Das Risiko der Ansteckung meiner TeilnehmerInnen bei Präsenzseminaren ist mir einfach zu hoch, da wir doch einige Stunden auf engem Raum zusammensitzen würden und in der kalten Jahreszeit auch nicht unbedingt ausreichend gelüftet werden kann. Für eine gerechte und solidarische Gesellschaft einzutreten, heißt für mich, genau auch an so einer Stelle verantwortlich zu sein.
 
Ich habe daher alle meine Seminare, die ich bis Feb. 2021 anbiete jetzt im Netz als Online-Seminare veröffentlicht.
 

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Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..
 
Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.
 
Zu den Empfängern gehören auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritische Medien, Fachbuchautoren und sonstige Stellen und Institutionen die in Bereich arbeiten, wie viele NGOs und demokratische Organisationen und natürlich eine Vielzahl ein interessierter Einzelpersonen.
 
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Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.
 
 

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
 
–   21./22. Sept. 2020         als Online-Seminar
 
–   02./03. Nov. 2020          als Online-Seminar
 
–   23./24. Nov. 2020          als Online-Seminar
 
–   07./08. Dez. 2020          als Online-Seminar
 
–   11./12. Jan. 2021          als Online-Seminar
 
–   25./26. Jan. 2021          als Online-Seminar
 
–   01./02. Feb. 2021          als Online-Seminar
 
–   22./23. Feb. 2021          als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

8. SGB II –  Intensivseminar über 5 Tage in 2020

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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
 
Ich biete in diesem Jahr noch ein SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:
 
–   14. – 18. Sept. 2020   als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

9.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 
In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
 
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
 
 –  16./17./18. Nov.  2020     als Online-Seminar
 
–   15./16./17. Feb.  2021     als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

10.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
 
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
 
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
 
Diese Fortbildung biete ich an:
 
–   16. Dez. 2020       als Online-Seminar
 
–   18. Jan. 2021        als Online-Seminar
 
–   24. Feb. 2021        als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

11. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.
 
Themenblöcke sind:
 
– Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
 
– Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
 
– Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
 
– Einkünfte
 
– Wohnraum, Erstausstattung
 
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
 
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
 
–   06. Nov.2020       als Online-Seminar (1 Platz noch frei)
 
–   25. Nov. 2020      als Online-Seminar
 
–   17. Dez. 2020      als Online-Seminar
 
–   19. Jan. 2021       als Online-Seminar
 
–   08. Feb. 2021       als Online-Seminar
 
an.
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
 
Diese findet statt
 
–  04. Dez.  2020       als Online-Seminar
 
–  27. Jan. 2021         als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am
 
–    14. Dez.  2020       als Online-Seminar
 
–    18. Feb. 2021        als Online-Seminar
 
statt.
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
 
–       30. Okt. 2020        als Online-Seminar
 
–       09. Feb. 2021        als Online-Seminar
 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich am
 
–  15. Dez.  2020   als Online-Seminar
 
an.
 
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

16. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
 
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
 
Diese Fortbildung biete ich wieder am
 
–     14. Nov. 2020     als Online-Seminar
 
an.
 
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
 
Die Fortbildungen finden statt:
 
ÄNDERUNG!
 
–   12./13.10.2020   als Online-Seminar
 
–   09./10.11.2020   als Präsenzseminar in Frankfurt/M
 
Das Präsenzseminar/Webseminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
 
 

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
 
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
 
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
 
 –   11.11.2020   als Präsenzseminar in Frankfurt/M
 
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
 
+++ Die als Präsenzseminare geplanten Fortbildungen werden als Webseminare durchgeführt, wenn Pandemielage und Infektionsschutzbestimmungen dies erfordern. +++
 
So das war es dann.
 
Mit besten und kollegialen Grüßen
 
Harald Thomé

Impressum

Harald Thomé / Dozent für Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
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