Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 21/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)
erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.
Diesen NEWSLETTER Nummer 21/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von
online lesen.
> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2787/ !
Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
NB. Nicht irritieren lassen. Es ist in der Tat der 21. NEWSLETTER, da Harald Thome zwei Nummer 9 – NEWSLETTER unterschiedlichen Inhaltes im Februar 2021 gepostet hat!
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Kollege Harald Thomé informiert:
Thomé Newsletter 21/2021 vom 24.05.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Bedarfssatzes für Studierende
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Die Regelung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), nach der im Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 ein monatlicher Bedarf für Studierende in Höhe von 373 Euro galt (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG), verstößt nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts gegen den aus dem verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten folgenden Anspruch auf Gewährleistung des ausbildungsbezogenen Existenzminimums (Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG – in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG). Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Vereinbarkeit des Bedarfssatzes mit den genannten Bestimmungen des Grundgesetzes zur Entscheidung vorzulegen. BVerwG 5 C 11.18 – Beschluss vom 20. Mai 2021 – PM des BVerwG: https://www.bverwg.de/de/pm/2021/31
Rechtsanwalt Joachim Schaller, der den Vorlagenbeschluss erstritten hat, hat dazu auf seiner Webseite eine sehr gute Darstellung erstellt. Lesenswert! Dort findet sich auch die Revisionsbegründung. BAföG Vorlagebeschluss zum BVerfG
Dem Kollegen Joachim Schaller kann dafür, dass er das Glanzstück hinbekommen hat, nur gratuliert werden. Wir sind gespannt, es ist aber klar, wenn das BVerwG von der zu geringen Höhe der Existenzsichernden BAföG – Leistungen überzeugt ist, dass sich durch die Entscheidung des BVerfG etwas bewegen wird.
2. Neue, ab 01. Juni 2021 geltende Pfändungsfreigrenze veröffentlicht: Pfändungsfreie Beträge steigen um 6,28 %, der Grundfreibetrag auf 1.252,64 Euro
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Im Bundesgesetzblatt wurde jetzt die neue Bekanntmachung zur Pfändungsfreigrenze veröffentlicht, BGBl. 2021 I Nr. 24 vom 21.05.2021, Seite 1099.
Ab 01.07.2021 gilt: Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.178,59 Euro auf 1.252,64 Euro. Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 443,57 Euro auf 471,44 Euro; für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht von 247,12 Euro auf 262,65 Euro.
Die neue amtliche Pfändungstabelle 2021 ist in einer druckbaren Version unter https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2021/bgbl1_2021_24.pdf#page=20 zu finden.
Weitere Infos unter: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=17734
3. Bundeskabinett hat den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen
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Das Bundeskabinett hat nun den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht (6. ARB) beschlossen. Download auf der Seite des BMAS (https://t1p.de/n3iq). Siehe auch www.armuts-und-reichtumsbericht.de sowie Stellungnahme des Pari dazu: https://t1p.de/i6qc
4. Kostenheranziehungsbescheide zur Jugendhilfe überprüfen lassen – Rückzahlungen sind möglich
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Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts https://www.bverwg.de/111220U5C9.19.0 können junge Menschen für bis zu vier Jahre ihre Kostenbeiträge zur Jugendhilfe neu berechnen lassen, in Einzelfällen kann es zu erheblichen Rückzahlungen von mehreren tausend Euro kommen.
Weitere Infos unter: https://ombudschaft-jugendhilfe.de/kostenheranziehung/
5. BSG: Mahnung hemmt die Verjährung von Erstattungsforderungen der Jobcenter nicht
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Das BSG hat in einem sehr wichtigen und spannenden Urteil festgestellt, dass ein Anspruch eines Sozialleistungsträger auf Erstattung überzahlter Leistungen vier Jahre nach Bestandskraft des Erstattungsbescheides (§ 50 Abs. 4 SGB X) verjährt. Erlässt die Behörde (darüber hinaus) einen Verwaltungsakt zur Feststellung oder Durchsetzung der Forderung (§ 52 Abs. 1 SGB X), verjährt der Anspruch erst nach 30 Jahren (§ 52 Abs. 2 SGB X). Solche Verwaltungsakte (Bescheide) werden bislang selten erlassen, sodass Forderungen aus § 50 SGB X (Erstattung zu Unrecht gezahlter Sozialleistungen) leicht in die Verjährung laufen.
Daher berufen sich Jobcenter oft darauf, dass die Mahngebührenbescheide, die sie regelmäßig erlassen, als Verwaltungsakt im Sinne von § 52 Abs. 1 SGB X zu werten seien.
Nun hat das BSG entschieden, dass das nicht richtig ist (BSG 4.3.2021, B 11 AL 5/20 R). Im Terminsbericht teilt das BSG ausdrücklich mit: „Die Mahnung […] einschließlich des Mahngebührenbescheides führten nicht dazu, dass die vierjährige in eine 30jährige Verjährungsfrist übergegangen ist.”
Das bedeutet: Die Forderungen aus Erstattungsbescheiden der Jobcenter und anderer Sozialleistungsträger verjähren nach vier Jahren. Die Verjährung tritt immer zum Ende des Kalenderjahres, also zum 31.12.eines jeden Jahres ein. Das „angebrochene” Jahr, in dem der Verwaltungsakt erlassen wird, kommt hinzu.
Beispiel: Das Jobcenter hat am 15. Mai 2016 einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlassen, mit dem 3.500 € zurückgefordert werden. Ab 1. Juli 2016 hat das Jobcenter jeden Monat 40 € aufgerechnet. Bis zum 31. Dezember 2020 sind das 2.160 €. Wenn nicht vor dem 31.12.2020 ein Feststellungs- oder Durchsetzungsbescheid nach § 52 Abs. 1 SGB X ergangen ist, verjährt die restliche Forderung (1.340 €) zum 1. Januar 2021. Der nächste Rechtschritt ist die Einrede der Verjährung.
(Teile des Textes vom Newsletter von Roland Rosenow vom 14.05.2021 entnommen).
Hier geht es nun zum Terminsbericht des BSG: https://t1p.de/8kor
Dazu auch ein Artikel von Gesa Hermsen auf Anwalt.de: https://t1p.de/0is0
6. Kaum Weiterbildung: Erwerbslose werden abgeschrieben
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Auf Anfrage der Linkspartei wird deutlich, dass sich die Weiterbildung besonders von ALG II-Beziehenden immer weiter reduziert hat, im, Jahr 2020 gab es nur für 3,2 % aller ASLG II-Beziehenden eine Weiterbildung.
Der ganze Kontext wurde in einem RND – Artikel bearbeitet: https://t1p.de/6us1
Damit wird deutlich: das System ALG II hat sich vom „Fördern“ immer weiter verabschiedet, es verwaltet fast nur noch Erwerbslose und ist zu einem System des Forderns und in einigen Teilen der Verfolgungsbetreuung geworden.
7. Jetzt anonymer Upload von Dienst- und Verwaltungsanweisungen möglich
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Wie ja bekannt ist, veröffentliche ich regelmäßig die mir bekannten Dienst- und Verwaltungsanweisungen der Sozial- und Arbeitsverwaltung.
Damit es Mitarbeitenden von solchen Behörden möglich ist, mir relevante Unterlagen zukommen zu lassen, ist jetzt bei mir auf der Webseite ein anonymer Upload installiert. Damit können mir anonym und ohne die Möglichkeit der Nachverfolgungsmöglichkeit Dokumente zukommen gelassen werden. Den anonymen Upload für Dienst- und Verwaltungsanweisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca
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Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen: Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..
Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.
Zu den Empfängern gehören auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritische Medien, Fachbuchautoren und sonstige Stellen und Institutionen die in Bereich arbeiten, wie viele NGOs und demokratische Organisationen und natürlich eine Vielzahl ein interessierter Einzelpersonen.
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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
– 06./07. Sept. 2021 als Online-Seminar
– 18./19. Okt. 2021 als Online-Seminar
– 24./25. Nov. 2021 als Online-Seminar
– 13./14. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq
9. Grundlagenseminar Teil II (das was immer fehlt)
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Da ich in den Grundlagenseminaren immer in der Mitte hängengeblieben bin, richtet diese Fortbildung an die Teilnehmer*innen, die meine regulären Grundlagenseminare schon besucht und die Lust auf „mehr“ haben und den zweiten, fehlenden Teil auch noch durchackern wollen und Lust auf Mehr haben.
Diese Fortbildung biete ich am
– 07./08. Juni 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/opcu
10. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist genau richtig hier.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
– 23. – 27. Aug. 2021 Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
– 12./13./14. Juli 2021 als Online-Seminar
– 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq
12. Seminar: Basicwissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Bescheidaufhebung, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genanntem Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
– 02. Aug. 2021 als Online-Seminar
– 19. Aug. 2021 als Online-Seminar
– 05. Nov. 2021 als Online-Seminar (noch 2 Plätze frei)
– 23. Nov. 2021 als Online-Seminar
– 03. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq
13. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II – Leistungsansprüche von Wohnungs- und Obdachlosem Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
– 09. Aug. 2021 als Online-Seminar
– 02. Nov. 2021 als Online-Seminar
– 20. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily
14. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
– 18. Aug. 2021 als Online-Seminar
– 26. Okt. 2021 als Online-Seminar (noch 2 Plätze frei)
– 09. Nov. 2021 als Online-Seminar
– 29. Nov. 2021 als Online-Seminar
– 15. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu
15. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
– 03. Sept. 2021 als Online-Seminar (noch 2 Plätze frei)
– 29. Okt. 2021 als Online-Seminar
– 06. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
16. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Diese Fortbildung biete ich an:
– 16. Aug. 2021 als Online-Seminar
– 13. Sept. 2021 als Online-Seminar
– 08. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz
17. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
– 10. Aug. 2021 als Online-Seminar
– 21. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t
18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
– 03. Aug. 2021 als Online-Seminar (noch 4 Plätze frei)
– 12. Nov. 2021 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5
19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
– 23./24. August 2021 als Online-Seminar
– 04./05. Oktober 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
– 08. November 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
IMPRESSUM:
Harald Thomé / Referent für Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal