Wir haben den NEWSLETTER Nummer 13/2020 des Kollegen Harald Thomé zu Eurer gefälligen Kenntnis auf unsere AK-Homepage gepostet!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 13/2020 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 13/2020 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2638/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 13/2020 vom 15.04.2020 

1. Tacheles startet Kampagne: Schulcomputer sofort!

Angesichts der Covid – 19 – Pandemie sind Schulcomputer für einkommensschwache Haushalte unabdingbar.

Seit 16. März 2020 sind die Schulen zur Vermeidung weiterer Infektionen durch das Covid-19-Virus bundesweit geschlossen. Der Unterricht wird digital fortgesetzt. Digitaler Unterricht ist für die meisten Schüler*innen und Schüler verpflichtend. Viele einkommensschwache Haushalte sind indes nicht mit Computern oder Laptops ausgestattet. Dementsprechend können die Kinder solcher Haushalte dem digitalen Unterricht nicht folgen. Mit jedem weiteren Tag den die Schulen geschlossen haben, wachsen die Rückstände bei diesen Kindern. Es ist durchaus möglich, dass die Schulschließungen auch weit über die Osterferien hinaus verlängert werden. Da die Schulen die notwendigen Geräte in der Regel nicht bereitstellen, kann ein Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten gegenüber den jeweiligen Sozialleistungsträgern bestehen. Der Verein Tacheles ermutigt Haushalte, die SGB-II-/SGB-XII-/AsylbLG- Leistungen beziehen, bei den zuständigen Behörden entsprechende Anträge zu stellen und notfalls gerichtlich zu erstreiten.

Dazu haben wir auf unserer Webseite einen Grundsatztext geschrieben, Musterschreiben veröffentlicht und ein Netzwerk von bundesweit tätigen Anwälten aufgestellt, die dabei behilflich sind diese Ansprüche durch zu klagen.

Die dahingehenden Infos, Musteranträge  sind auf der Tacheleswebseite zu finden: https://t1p.de/6i91

2. Sozialgericht Düsseldorf verurteil Jobcenter Wuppertal zur Übernahme von ALG II – Leistungen für einen obdachlosen EU-Bürger / Fall mit grundsätzlicher Bedeutung

Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Datum vom 14. April 2020 das Jobcenter Wuppertal zur Übernahme von ALG II – Leistungen für einen obdachlosen EU-Bürger verurteilt. Der Beschluss hat bundesweite Bedeutung, denn damit wurden erstmalig in dieser Klarheit vom  ALG II- Leistungsanspruch ausgeschlossenen EU-Bürgern angesichts der Krise ein Existenzsicherungsanspruch zuerkannt. In der Folge des SGB II – Anspruchs auch ein Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung.

Dazu folgende Leitsätze des Gerichts:
Es ist dem Gericht, grade in der derzeitigen Extremsituation aufgrund der Pandemiesituation völlig unverständlich, wie die Antragsgegnerin [das Jobcenter] Leistungen verweigern kann. Ein ausländischer Obdachloser, der wegen geschlossenen Grenzen in Europa derzeit auch nicht in sein Heimatland zurückreisen kann, um, ggf. dort  Sozialleistungen zu beantragen, ist nach Auffassung des Gerichts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch hier von deutschen Behörden ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewähren, dass sein Überleben in dieser Zeit sichert, zumal aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens es derzeit für Obdachlose mehr als schwierig sein dürfte, auf der Straße Leistungen ggf. zu erbetteln. Zur Vermeidung existenzieller Nachteile für den Antragsteller […] ist hier die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erforderlich“ (SG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2020 – Aktz: S 25 AS 1118/20 ER).

Der Beschluss des SG Düsseldorf hat bundesweite Bedeutung, damit wurden erstmal in der Klarheit  ein ALG II- Leistungsanspruch von ausgeschlossenen EU-Bürgern im Angesicht der Corona-Krise Leistungen zuerkannt, in der Folge des Anspruchs natürlich auch die Pflichtversicherung in der Krankenkasse und so auch Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung.

Das SG hat damit die überfällige Gewährleistungspflicht des Staates für die Gewährleistung  menschenwürdigen Existenzminimums und somit des Überlebens in dieser Corona-Pandemie klargestellt.

Es dürften in Deutschland mehrere 10.000 Menschen unter vergleichbaren Umständen leben, ohne Anspruch  auf stattliche Fürsorgeleistungen, ohne Anspruch auf medizinische Versorgung, für diese Menschen ist der Düsseldorfer Beschluss ein Meilenstein. Es wäre zu wünschen, dass diese Rechtsansicht die Weisung der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt wird, ohne das diese Menschen  einzeln und individuell ihre Ansprüche durchklagen  müssen. Hier ist Arbeitsminister Herr Heil jetzt gefragt.

Hier der Beschluss des SG Düsseldorf: https://t1p.de/09kv

Der Spiegel hat auch über diesen Grundsatzfall berichtet: https://t1p.de/y3y5

3. Die neue Erwerbslosenzeitung ist erschienen / Ausgabe 25/ April 2020

Die Quer erscheint in einer Zeit, in der eine „virale gesellschaftliche Situation“ alle Menschen in Deutschland, Europa und dem allergrößten Teil der Erde mehr oder weniger stark beeinflusst. Das geplante Konzept musste umgestellt werden.
Jetzt aus dem Vorwort: Für uns in der Situation als Berater*innen, Aktive in der Unterstützung von Menschen in prekären Lebenssituationen nahm die Situation in der zweiten Märzwoche an Dynamik zu. Sofort war uns klar, dass die Gefahr besteht, dass gerade die „Schwächsten“ in der Gesellschaft „unter die Räder kommen“. Also haben wir uns sofort aufgemacht in Richtung der Leistungsträger, der Presse und der Politik, um die zu erwartenden Notsituationen zu schildern, Lösungen vorzuschlagen und Forderungen zu stellen. Recht schnell hat auch die Bundesagentur für Arbeit reagiert und so manche unserer Vorstellungen umgesetzt. Dazu mehr in den folgenden Texten. Inhalt dieser Sonderausgabe ist in der Hauptsache das sozialrechtliche Geschehen rund um die Corona-Pandemie.
Es bleibt eigentlich alles, wie es immer ist: Wir bleiben solidarisch, hier und überall in der Welt! Bleibt gesund und haltet den Kopf hoch!
Nun zum Download: https://www.also-zentrum.de/downloadbereich.html?file=files/also/quer25_2020/quer25web.pdf

4. Der Kampf um Menschenrechte und Existenz vor Gerichten / Regelbedarfsstufe 1 in Gemeinschaftsunterkünften

Dann möchte ich auf einen außergewöhnlichen und auch sehr wichtigen Vorgang hinweisen:  Der Sozialleistungsträger (Werra-Meißner-Kreis) hat in einem Gerichtsverfahren einem Vergleich zugestimmt, dass in der Zeit der Corona – Pandemie die Regelbedarfsstufe 1  im Klägerfall und für alleinerstehende Geflüchtete in Sammelunterkünften temporär eingeführt wird.  

Ich dokumentierte dazu den Vergleichsvorgang und die Pressemitteilung der betreffenden Kanzlei: https://t1p.de/8eex
Und möchte dem Kollegen meine Gratulation aussprechen, klasse!   

5. Menschenrechtsinstitut: Corona-Krise: Menschenrechte müssen das politische Handeln leiten

Am 11. März hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch der Viruserkrankung COVID-19 zur Pandemie erklärt, als eine Infektion „mit alarmierender Ausbreitung und Schwere“, die die ganze Welt betrifft und von allen Staaten „dringende und aggressive Maßnahmen verlangt“. Seitdem haben viele Staaten Maßnahmen ergriffen, die die Ausbreitung der Pandemie verzögern sollen. Mehr als zwei Milliarden Menschen sind inzwischen beispielsweise von Ausgangsbegrenzungen oder -sperren betroffen. Seit dem 23. März 2020 gilt auch in Deutschland eine weitreichende Kontaktbeschränkung, die den sozialen Austausch außerhalb des eigenen Hausstands erheblich einschränkt. Die Corona-Krise hat eine besondere menschenrechtliche Dimension: Es geht um den Schutz eines zentralen Menschenrechts für große Teile der Menschheit; die Bewältigung der Krise hat vielfache Auswirkungen auf die Verwirklichung und den Schutz der Menschenrechte.

Die Stellungnahme gibt es hier: https://t1p.de/qm6q

6. DPWV: Unterstützungsarbeit mit Geflüchteten in Zeiten der Corona-Pandemie 2020 – Praxistipps zu Rahmenbedingungen und Nutzung

Die Arbeitshilfe möchte ermutigen, aus der aktuellen Situation heraus neue Wege zu gehen, Zugänge zu Informationen für Geflüchtete aufrecht zu erhalten bzw. zu erleichtern sowie alternative Kommunikationsstrukturen und digitale Formate auszuprobieren, um die bisherige Unterstützungsarbeit sowie neue Projektideen weiterhin umsetzen zu können. In diesem Sinne hoffen wir, Anregungen für Berater*innen, Unterstützer*innen und weitere mit Geflüchteten Engagierten geben zu können.

Die Arbeitshilfe gibt es hier: t1p.de/wr25 

7. RAV: Durch die Corona-Krise gibt es deutlich mehr häusliche Gewalt – Hilfestellung in akuten Fällen

Allerorts hören wir, dass es zu deutlich mehr häuslicher Gewalt kommt: Durch Ausgangseinschränkungen und Arbeit im Homeoffice sind sehr viele Menschen plötzlich auf beengtem Raum zu Hause; viele davon sind in großer, existenzieller Sorge. Nöte und Isolation steigern den Stress zu Hause und führen häufig zu vermehrten Aggressionen. Solche Entwicklungen wurden bereits aus China, Frankreich, Spanien und Italien berichtet, wo es während der Corona-Isolation dreimal so viele Fälle von häuslicher Gewalt gab. Auch in Deutschland gibt es erste Hinweise auf vermehrte häusliche Gewalt.
https://t1p.de/v3d6

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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von fast 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

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Kontakt: info@harald-thome.de  

8. Grundinfo: Umstieg auf Online-Seminare / Webinare

Wir befinden uns mitten in einer weltweiten Corona Pandemie. Es sollte und muss verhindert werden, dass sich das Virus unkontrolliert ausbreitet.

Dazu können und müssen alle beitragen, indem z.B. direkte Kontakte zwischen Menschen so weit als möglich vermieden werden. Ich biete daher bis auf weiteres, vorerst erstmal bis Ende Juni 2020, keine persönlichen Präsenzseminare an. Alle in dieser Zeit stattfindenden Seminare werden nur noch als Online-Live-Seminare angeboten.

Ein Online-Seminar findet am Computer statt, ich als Dozent werde auf dem Bildschirm im Original gezeigt, ich erzähle dann die Dinge die erzählt werden müssen, die Teilnehmenden können sich durch Chat oder Sprache direkt einklinken, Fragen stellen und es kann zusammen diskutiert werden.

Ich arbeite mit dem Programm Ciscos Webex, hier müssen Sie keine Desktop-App downloaden, sondern können sich direkt im Browser einloggen.  

Die Seminare werden dann als Online-Live-Seminar durchgeführt, so dass es selbstverständlich auch die Möglichkeit gibt, auf direkte Fragen einzugehen.
Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen PC, Laptop oder Tablet und ein Headset (ca. 10 – 30 €) und natürlich einen Internetzugang.
Es ist aber auch möglich die Fortbildung nur mit dem Mikrophon eines Laptops durchzuführen.

Headsets können im Versandhandel, bevorzugt im örtlichen, für kleines Geld beschafft werden, wichtig dabei, dass es sich um einen Kopfhörer und ein Mikro handelt. 
Die Teilnehmer*innen erhalten dann per Mail eine Bedienungsanleitung, die URL und Zugangsdaten zum Seminar. Das Seminar ist zeitlich so gestaltet, dass es um 10 Uhr beginnt. Es wird dann in Stundenblöcke, mit jeweils einer 10-minütigen Pause, aufgeteilt. Gegen 12:30 Uhr findet dann eine ¾ Stunde Pause statt.
Ob die Seminare ab Juli 2020 wieder als Präsenzseminare durchführbar sind, wird sich zeigen, ich bin da ehrlich gesagt nicht wirklich zuversichtlich. Falls nicht, werden sie auch als Online-Live-Seminare durchgeführt.     

Auch mein Kollege, Frank Jäger bietet bis auf weiteres ebenfalls Onlineseminare an.   

9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an: 

–   04./05. Mai  2020           als Online-Seminar
–   11./12. Mai  2020           als Online-Seminar  
–   08./09. Juni   2020         als Online-Seminar          
–   17./18. Juni 2020           als Online-Seminar      
–   13./14. Juli  2020            in München
–   23./24.Junli  2020           in Wuppertal   
–   19./20. August 2020       in Saarbrücken
–   31. Aug./01. Sept. 2020  in Bremen  
–   07./08. Sept. 2020          in Saarbrücken  

 
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  

Sie findet statt

–    20./21. April 2020  als Online-Seminar                                  

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!      Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

11. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2020


Ich möchte dann auf dieses Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
 
Ich biete in diesem Jahr noch ein  SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:

–   14. – 18. Sept. 2020     in Hamburg 

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de          

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     

12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   19. Mai 2020      als Online-Seminar        
–   16. Juni 2020     als Online-Seminar                

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     

13. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

Dann habe ich eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.

Themenblöcke sind:
– Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht 
– Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung 
– Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
– Einkünfte
– Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.

Die ersten Fortbildungen biete ich am

–  15. Mai 2020       als Online-Seminar       
–  18. Mai 2020       als Online-Seminar      
–  12. Juni 2020      als Online-Seminar      
–  15. Juni 2020      als Online-Seminar       
–  22. Juli 2020       in Stuttgart 

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de     

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–   05. Juni  2020        als Online-Seminar    

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

Diese Fortbildung biete ich am

 –    26. Mai 2020         als Onlineseminar      

statt.    

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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16. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

am 25. Mai 2020                 als Onlineseminar

wieder an.  

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich am

–     am 27. Mai 2020                 als Onlineseminar      
 
wieder an.  

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung wird bis einschließlich Juni 2020 als Online-Live-Seminar durchgeführt. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

–   06./07.05.2020   als Online-Seminar     
–   22./23.06.2020   als Online-Seminar      
–   12./13.10.2020   in Leipzig
–   09./10.11.2020   in Frankfurt/M

Das Online-Live-Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht  

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

–   ­11.11.2020    in Frankfurt/M

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé

Impressum

Inhaltlich verantwortlich:

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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