Wir haben den Harald Thomé-NEWSLETTER Nummer 27/2020 auf unsere AK-Homepage gepostet!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 27/2020 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 27/2020 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2680/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 27/2020 vom 09.08.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Spendenaufruf für Tacheles / Beratung hat sich verdreifacht 

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Tacheles kommt durch die Corona-Krise so langsam in finanzielle Probleme. Ein Teil unserer Finanzierung läuft über die Einnahmen des von uns betrieben Café Tacheles. Dieses haben wir aber seit März coronabedingt geschlossen, weil uns die Gefahr der Verbreitung und Ansteckung von Ciovid-19 zu hoch war. Dementsprechend sind alle Einnahmen daraus seit Monaten weggefallen. Stattdessen haben wir sogar einen Menschen bei uns beschäftigt, um die ganzen vielfach gestiegenen  Beratungsanfragen stemmen zu können. 

Jetzt geraten wir so langsam in eine finanzielle Schieflage und hoffen auf eure Unterstützung. Wir brauchen Spenden, um die Arbeit in bisheriger Art und Umfang abzusichern zu können. Ich bitte daher für den Verein Tacheles  um Spenden. 

Konto und PayPal Daten gibt es hier:    https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/

2. Die Tücken des Digitalpaket und wann die Schüler*innen erst zu ihren Schul-PC’s kommen 

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Digitalpaket und die Realität. Der Bund hat 500 Mio. EUR für digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt. Davon kriegt die Stadt Wuppertal 3,38 Mio. Euro und muss noch 10 % drauf legen, somit 3,76 Mio. Euro. Um für bedürftige Schüler Laptops anzuschaffen, muss es ein europaweites Ausschreibungsverfahren geben. Bis die Geräte beschafft werden können, rechnet die Stadt mit drei Monaten, also für ab Nov. 2020.  

Gleichzeitig wird berichtet, dass alleine nur an einer Gesamtschule mit 1400 SchülerInnen ungefähr 400 Schüler*innen außer einem Handy nicht über digitale Endgeräte verfügen. 

Eindrucksvolle und viele Details aus Wuppertal  dazu in unserer örtlichen Qualitätspresse:  https://t1p.de/ulay

Gleichzeitig wird bekannt, dass das Wuppertaler Jobcenter lediglich 24 Darlehen zur Beschaffung von digitalen Endgeräten gewährt hat. 1/3 aller Minderjährigen in Wuppertal sind im SGB II- Bezug, das sind 20.000 Kinder- und Jugendliche. Davon wird ein beträchtlicher Teil digitale Endgeräte benötigen. 

Die Wuppertaler Situation dürfte mit anderen Städten und Kreisen vergleichbar sein, daher sind digitale Endgeräte auf Antrag bedürftigen Schüler*innen zu gewähren. Der Verweis auf das Digitalpaket ist systematisch richtig, die Geräte werden aber jetzt gebraucht. 

Ich möchte daher die Verbände und Beratungsstellen auffordern, hier wieder aktiv zu werden, offensiv hinsichtlich des Anspruchs und der Notwendigkeit auf digitale Endgeräte zu verweisen und zu beraten und die Menschen zu ermutigen ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. 

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal / (weitgehend) Normale Nutzung zulässig

Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. Ab dieser Woche ist eine normale Nutzung wieder erlaubt, Seminaranbieter aber müssen Teilnehmer*innenlisten führen. 

Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig. 

Im unserem großen Raum können 24 Menschen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Menschen an Tischen. Beide Räume können, wenn sie frei sind, natürlich zusammen genutzt werden. 

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice (in Corona-Zeiten leider nur Getränke möglich), wenn gewünscht.

Hier geht es zum Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html 

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de

3. SG Frankfurt zum Anspruch auf einen Schulcomputer

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Das SG Frankfurt hat mit Beschluss vom 10. Juli 2020 – S 16 AS 716/20 ER hervorragend den Anspruch  auf digitale Endgeräte rausgearbeitet, “das Kind habe ein  Recht  auf konzentriertes Lernen mit eigenem Gerät“.  Auch folge aus dem Digitalpaket kein individueller Anspruch und „Eilbedürftigkeit bestehe schon deshalb weil mit jedem Tag, an dem sie keinen Laptop zur Verfügung habe, ihr schulisches Fortkommen beeinträchtigt werde“ und das SG erkennt einen Bedarf von 500 EUR an. 

Allerdings kommt das SG Frankfurt zu dem Ergebnis, dass der Bedarf an digitalen Endgeräten ein einmaliger Bedarf sei und deswegen ein Darlehen für einen unabweisbaren Bedarf zu gewähren sein und es keine Grundlage für eine verfassungskonforme Auslegung auf einen Anspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II gäbe. 

Hier hat das SG Frankfurt meiner Auffassung nach zu kurz gegriffen. Das BVerfG hat schon mit Urteil vom 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 deutlich gesagt, dass wegen verschiedenere Unterdeckungen in den Regelbedarfen und wegen dem Fehlen des Anspruchs auf einmalige Bedarfe von den Fachgerichten verfassungskonform auszulegen sei. Außerdem hat das BSG mit seinen Schulbuchurteilen  Anschaffungskosten, die einmalig anfallen, aber laufend benötigt werden, geklärt, dass diese vom Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II umfasst sind (BSG v. 08.05.2019 – B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).

Ebenfalls hätte das SG Frankfurt den Hinweis auf einen Erlassantrag nach § 41a SGB II geben können und die Beschränkung der Geltendmachung der Forderung im Rahmen der Minderjährigenhaftungsbeschränkung nach § 1629a BGB, welches bei einer 17-Jährigen naheliegend hätte sein können. 

Wie gesagt, in einen Punkten ein klarer Beschluss, aber kein mutiger. Mutige Beschlüsse sind aber notwendig und dazu hat das BVerfG aufgerufen. 

Beschluss des SG Frankfurt zum Download: https://t1p.de/00mc

Zum Urteil des SG Mannheim und dem dortigen Anspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II: https://www.rechtslupe.de/sozialrecht/grundsicherung-und-der-computer-fuer-die-schule-3217125

4. SG Münster: Sozialamt muss Dolmetscher*innenkosten bei Psychotherapie übernehmen 

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Das Sozialgericht Münster hat in einem Hauptsacheverfahren (Urteil vom 8. Juni 2020, Az.: S 20 AY 3/17, nicht rechtskräftig) das Sozialamt zur Übernahme von Dolmetscher*innenkosten im Rahmen einer Psychotherapie verurteilt. Die Klägerin erhält Analogleistungen nach § 2 AsylbLG. Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme ist § 27a Abs. 2 Nr. 2 SGB XII: Danach muss individuell ein höherer monatlicher Regelbedarf gezahlt werden, wenn ein prinzipiell vom Regelsatz erfasster Bedarf für einen Zeitraum von mehr als einem Monat regelmäßig „unausweichlich in mehr als geringem Umfang oberhalb durchschnittlicher Bedarfe liegt“.

Dazu aus einem NL von Claudius Voigt vom 30.07.2020: https://t1p.de/y1m0

Hier das Urteil: https://t1p.de/amkx 

5. Übersicht: Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Ausschluss von Unionsbürger*innen

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Hier wieder mal eine Aktualisierung der Rechtsprechungsübersicht zu EU-BürgerInnen mit Stand 21. Juli 2020: https://t1p.de/p9wq

6. KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen

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Von uns werden die bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT) veröffentlicht. Hier möchte ich alle NewsletterleserInnen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind und wenn ja, mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten. Die Datenbank ist hier:  http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

7. Tacheles sucht Mitstreiter*innen in der Beratung

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Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.

Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen …..

Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

Zu den Empfängern gehören auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritische Medien, Fachbuchautoren und sonstige Stellen und Institutionen die in Bereich arbeiten, wie viele NGOs und demokratische Organisationen und natürlich eine Vielzahl ein interessierter Einzelpersonen.

Preise:

• Kleine Anzeige bis    500 Zeichen – 150 €

• Große Anzeige bis 1.000 Zeichen – 300 €,

zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:   

–   20./21. Aug. 2020          als Online-Seminar 

–   31. Aug./01. Sept. 2020  als Online-Seminar 

–   07./08. Sept. 2020          als Online-Seminar 

–   21./22. Sept. 2020          als Online-Seminar   

–   02./03. Nov. 2020           als Online-Seminar 

–   23./24. Nov. 2020           als Online-Seminar 

–   07./08. Dez. 2020           als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de            

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

9. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2020

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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.

Ich biete in diesem Jahr noch ein  SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:

–   14. – 18. Sept. 2020   als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de            

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

10.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar  durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.

 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

 –  16./17./18. Nov.2020   als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de     

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

11.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

 Diese Fortbildung biete ich an:

–   23. Sept. 2020      als Online-Seminar   

–   16. Dez. 2020       als Online-Seminar                            

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de        

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.

Themenblöcke sind:

– Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht

 – Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung

– Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften

– Einkünfte

– Wohnraum, Erstausstattung

und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.

Die nächsten Fortbildungen biete ich am

–   28. Sept. 2020    als Online-Seminar (1 Platz noch frei)

–   26. Okt. 2020      als Online-Seminar

–   06. Nov.2020       als Online-Seminar 

–   25. Nov. 2020      als Online-Seminar

–   17. Dez. 2020      als Online-Seminar 

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de       

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–  29. Sept. 2020       als Online-Seminar 

–  04. Dez.  2020       als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am 

–    27. Okt. 2020      als Online-Seminar 

–    14. Dez.  2020    als Online-Seminar 

statt.     

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB I

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

–       30. Okt. 2020        als Online-Seminar 

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich am

–  30. Sept. 2020   als Online-Seminar 

–  15. Dez.  2020   als Online-Seminar 

an.  

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich wieder am

–     14. Nov. 2020     als Online-Seminar 

an.  

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

–   12./13.10.2020   in Leipzig

–   09./10.11.2020   in Frankfurt/M

Das Präsenzseminar Online-Live-Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/kontakt

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

 –   11.11.2020     in Frankfurt/M

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé

Hinweis: Sie können sich hier Mailadressen in den Newsletter eintragen

Impressum

Harald Thomé / Dozent für Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
info@harald-thome.de

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