Wir haben den Harald Thomé-NEWSLETTER Nummer 07/2020 auf unserer Homepage online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis haben wir den NEWSLETTER Nummer 07/2020 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                     

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 07/2020 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2617/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Harald Thomé informiert:

Thomé Newsletter 07/2020 vom 23.02.2020 

1. Rassismus und Nazis entgegentreten ist zwingend notwendig

Ich möchte zunächst der Opfer des mörderischen Anschlags in Hanau gedenken. Mein Beileid den Angehörigen und Freund*innen. Ihr Tod hinterlässt schmerzliche Lücken.

Es ist notwendig jetzt und überall mit vielen Menschen ein deutliches Signal gegen rechtsradikale, rassistische und antisemitische Hetze zu setzen und für eine vielfältige und solidarische Gesellschaft einzutreten!

Der Attentäter Tobias R. tötete aus rassistischen Motiven neun Menschen und seine Mutter. Nach dem Terrorakt auf die Synagoge in Halle im letzten Oktober und dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 sind die Morde in Hanau ein weiterer rechtsradikal motivierter Anschlag innerhalb kurzer Zeit.

Erst vor wenigen Tagen ließ der Generalbundesanwalt 12 rechte Terroristen verhaften, die im Verdacht stehen, eine Terrorzelle mit dem Ziel gegründet zu haben, um Anschläge auf Politiker, Asylbewerber und Muslime zu auszuführen und in Deutschland den Bürgerkrieg auszulösen.

Es ist der These des „verwirrten und psychisch labilen Einzeltäters“ zu widersprechen, denn die Radikalisierung und der Weg bis zur Tat haben ihren Ursprung in einem sich polarisierenden gesellschaftlichen Klima. Ein Klima, erzeugt vor allem durch die rassistische Hetze der AfD, die mit dem Faschisten Bernd Höcke in ihrer ersten Reihe den rechten Attentätern die ideologische Legimitation für ihr Morden liefert. Es ist daher dringend notwendig immer wieder NEIN zu sagen, gegen den von der AfD verbreiteten Rassismus und es ist jegliche Zusammenarbeit mit der AfD abzulehnen. Die AfD ist der parlamentarische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland. Wahltaktische Manöver anderer Parteien, die die Stimmen der AfD zur Mehrheitsbeschaffung nutzen, sind inakzeptabel – und zwar auf allen politischen Ebenen!

Ich möchte alle Leser*innen auffordern, gemeinsam, aktiv und unablässig gegen Rassist*innen und Nazis aktiv zu werden. Hier ist breiter, zivilgesellschaftlicher Widerstand erforderlich. 

Deshalb gilt einmal mehr: Wehret den Anfängen und leistet Widerstand!

2. SG Frankfurt: AsylbLG-Bedarfsstufe 1 statt 2 in Gemeinschaftsunterkünften

Ein weiteres Sozialgericht (SG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2020; S 30 AY 26/19 ER) hat die sozialrechtliche Zwangsheirat im AsylbLG und die juristische Beschwörung einer philosophisch-metaphysischen  „Schicksalsgemeinschaft“ alleinstehender Leistungsberechtigter in Gemeinschaftsunterkünften als vermutlich verfassungswidrig eingeschätzt. Es hat daher im Eilverfahren vorläufig die Zahlung von Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 statt 2 angeordnet. Es geht im konkreten Fall um eine äthiopische Staatsangehörige mit Aufenthaltsgestattung in einer Gemeinschaftsunterkunft, die Leistungen nach § 2 AsylbLG erhält.

Mehr im Mail von Claudius Voigt vom 16.02.2020:  https://t1p.de/p54j

https://t1p.de/m3c7

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Aktuelle Fortbildungen! – Grundlagenseminar für Multiplikatoren in der Sozialen Arbeit: Schulden erfolgreich bewältigen!

Von der Rechnung bis zur Vollstreckung, von der Pfändung bis zum Insolvenzverfahren.

Das Seminar vermittelt die Basiskompetenzen aus den Bereichen der Gerichtsbarkeit, Vollstreckung, Vollstreckungsschutz u.v.m., um die richtige Hilfe zu leisten.

Demnächst in Regensburg, Bad Arolsen und Wuppertal.

Viele weitere Seminare online: Infos, Termine und Kosten unter www.inso-bsp.de

3. BSG: Es gilt ein Aufrechnungsverbot für Anwaltskosten

Jahrelang hatten die Jobcenter eine klare Anweisung der BA: Bevor die Behörden die Kosten für das Widerspruchsverfahren übernehmen, sollten sie prüfen, ob eine Aufrechnung in Betracht kommt – und zwar auch dann, wenn einerseits der Rechtsanwalt Erstattung seiner Kosten verlangt und andererseits der Hartz-IV-Empfänger dem Jobcenter noch Geld schuldet.

Dieser rechtswidrigen angeordneten Verwaltungspraxis hat nun das BSG einen Riegel vorgeschoben. Es gilt nun ein Aufrechnungsverbot (Urt. v. 20.2.2020, B 14 AS 17/19 R, B 14 AS 4/19 R, B 14 AS 3/19 R). „Wenn ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II im Widerspruchsverfahren gewinnt, muss das Jobcenter die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Dieser Anspruch darf nicht dadurch entwertet werden, dass das Jobcenter mit Gegenansprüchen aufrechnet“, so zitiert Kaufmann einen Sprecher der BSG.

Diese Verwaltungspraxis hatte zum Ziel dadurch Anwälte von der Übernahme von SGB II-Mandaten abzuhalten, weil sie trotz klarer Rechtslage (Behörde hat im Gewinnensfall die Kosten zu Übernehmen – § 63 SGB X) mussten Anwälte immer damit rechnen, trotz Gewinn auf ihren Kosten hängen zu bleiben.

Damit hat das BSG wieder einmal einer nicht akzeptablen Verwaltungspraxis den Riegel vorzuschieben.  

Dazu in LTO: https://www.lto.de/recht/juristen/b/bsg-b14as1719r-jobcenter-kostenerstattungsanspruch-aufrechnen-rechtsanwaltsgebuehren-63sgbx/

Und Stefan Sell: https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/02/21/rechtsanwaelte-muessen-vom-jobcenter-ihr-geld-bekommen/#more-9524

4. Zur geplanten Kürzung der Erwerbslosenberatung in NRW

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege warnt vor größeren Löchern bei Beratung und Unterstützung von Arbeitslosen. „Die angekündigte Einstellung der 79 Arbeitslosenzentren in Nordrhein-Westfalen kommt bei vielen Betroffenen zunächst als Schlag ins Gesicht an“, befürchtet Josef Lüttig, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Arbeit/Arbeitslosigkeit der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW. Mit dem neuen Konzept der Landesregierung würden sich im landesweiten Netz Risse und große Löcher auftun. Die von Minister Karl-Josef Laumann (CDU) so genannte „Abschaffung von Doppelstrukturen“ wäre in diesen Fällen eine „verharmlosende Irreführung“, warnt Lüttig.

Laumann hatte angekündigt, die Förderung der 79 Arbeitslosenzentren (ALZ) einzustellen. Ihre Aufgaben sollen von 73 Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) übernommen werden. Ab 2021 soll es dann – wieder kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) – nur noch eine Angebotsform geben. Ab dann sollen allein Erwerbslosenberatungsstellen mit einem neuen Konzept die Leistungen erbringen, die bisher von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren, sich gegenseitig ergänzend und damit flächendeckend, erbracht wurden.

„Erst in der neuen ESF-Förderphase wird sich zeigen, wie viel Fördergeld das Land für die Erwerbslosenberatungsstellen aufbringt“, erklärte Lüttig. Es bestehe die Gefahr, dass in mindestens 15 Kommunen in NRW zukünftig keine Angebote für Menschen in prekären Lebenslagen vom Land gefördert werden. Diese Arbeitslosenzentren stehen vor dem Aus, wenn nicht alternative Lösungen gefunden werden. „Dann besteht die Gefahr, dass Menschen in prekären Lebenslagen in den Kommunen für ihre Fragen und Nöte keine Anlaufstelle mehr haben“, warnte Lüttig

Denn Arbeitslosenzentren (ALZ) leisten unabhängige Beratung für alle Menschen in prekären Lebenslagen, sie bieten berufliche Orientierung und Unterstützung bei der Arbeitssuche. „Oft sind sie auch einfach nur ein Treffpunkt mit kostengünstigen oder freien Angeboten zur sozialen Teilhabe gegen Vereinsamung von Menschen in prekären Lebenslagen“, erklärte Josef Lüttig. Und das sei auch wichtig.

Grundsätzlich begrüßt die Freie Wohlfahrtspflege, dass die Landesregierung weiter unabhängige Beratungsstellen für Menschen in prekären Lebenslagen fördern will. Auch die neue zusätzliche Aufgabe der EBS – Hilfe bei ausbeuterischer Beschäftigung – ist wichtig und zu begrüßen. Dazu müssten aber die Beratungsstellen künftig auch finanziell besser ausgestattet werden. Sinnvoll wäre es auch, die bestehenden Arbeitslosenzentren in das Fortbildungsangebot des Landes einzubeziehen, davon sind die Mitarbeiter von Arbeitslosenzentren derzeit ausgenommen. „Und es braucht einen Plan, wie Angebote fläch
endeckend in NRW erhalten bleiben können“, forderte Lüttig von der Landesregierung.

Quelle: https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/presse/ansicht/detail/news/detail/News/freie-wohlfahrtspflege-in-sorge-wegen-der-arbeitslosenzentren/cache/no_cache/

Antrag der Grünen zum Erhalt der unabhängigen Beratung von Langzeitarbeitslosen

Arbeitslosenzentren (ALZ) und Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) über 2020 hinaus erhalten! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag „Unabhängige Beratung von Langzeitarbeitslosen ist ein bundesweites Vorbild – Arbeitslosenzentren (ALZ) und Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) über 2020 hinaus erhalten!“ in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht.
Interessierte können den Antrag hier herunterladen: https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Antraege/17._WP/Antrag_17-7903_Arbeitslosenzentren.pdf

Zur Info: Von Tacheles und weiteren Gruppen ist für Ende März 2020 ein NRW-weites Treffen zu diesem Thema geplant. Dazu werden wir alsbald aufrufen und einladen.

5. Spannendes BSG Urteil zum Thema Vermögensberücksichtigung

Das BSG hat entschieden, dass der Verbrauch von Vermögen, welches im Laufe eines Monats zur Schuldentilgung eingesetzt wurde, ab dem Tag des Verbrauchs einen SGB II-Leistungsanspruch auslöst. Denn abweichend von der Einkommensberücksichtigung (vgl § 11 Abs. 2, 3 SGB II) gibt es bei der Berücksichtigung von Vermögen im SGB II keine normative Grundlage für ein Monatsprinzip, so dass auch Leistungen ab Monatsmitte bzw, bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu gewähren sein können (BSG, Urt. v. 20.02.2020 – B 14 AS 52/18 R)

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2020/2020_02_20_B_14_AS_52_18_R.html
Siehe auch: https://de.nachrichten.yahoo.com/erst-schulden-zahlen-dann-hartz-iv-beantragen-162834995.html?

6. Ratgeber für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt in NRW

Die Broschüre „Was tun nach einem rechten oder rassistischen Angriff?“ ist in einer aktualisierten und erweiterten Fassung erschienen. Der Ratgeber der Opferberatung Rheinland (OBR) informiert über Handlungsmöglichkeiten und Hilfen für Betroffene, Angehörige und Zeug*innen einer Gewalttat. Er kann kostenlos bestellt werden.

Bei rechter Gewalt handelt es sich oft um rassistisch, antisemitisch, antimuslimisch oder antiziganistisch motivierte Gewalt. Zu den häufig Betroffenen zählen überdies Menschen, die sich „gegen Rechts“ und für Demokratie und Toleranz engagieren, nicht der dominanten heterosexuellen Norm entsprechen, keinen festen Wohnsitz haben oder körperlich bzw. psychisch beeinträchtigt sind. Wer Opfer einer solchen Gewalttat geworden ist, sieht sich aus dem Alltag gerissen und fühlt sich häufig verletzt, ohnmächtig oder verängstigt. Der Ratgeber will helfen, sich nach einer Gewalttat zurechtzufinden. Er zeigt auf, worauf direkt nach einem Angriff zu achten ist, welche Rechte Betroffene haben und welche psychischen Folgen eine Gewalterfahrung haben kann. Die einzelnen Kapitel geben überdies einen Überblick über den Ablauf eines Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens, thematisieren mögliche finanzielle Entschädigungen und informieren über weiterführende Beratungsangebote.

Die Publikation kann kostenlos per Mail (info@opferberatung-rheinland.de) bestellt werden. Institutionen, Vereine, Initiativen und Privatpersonen, die den Ratgeber in NRW weiterverteilen, sind herzlich eingeladen, auch größere Stückzahlen zu bestellen. Eine kurze, mehrsprachige und illustrierte Zusammenfassung als Handlungsempfehlung nach rassistisch motivierten Angriffen finden Sie hier https://www.opferberatung-rheinland.de/publikationen/ratgeber-fuer-betroffene/ratgeber-detail/news/k-el-qasem-hg-was-tun-nach-einem-rassistischen-angriff-empfehlungen-fuer-betroffene-duesseldo/

7. Tacheles sucht Mitstreiter*innen in der Beratung

Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.

Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de  melden

Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.

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In meinem Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Sie suchen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von fast 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

Die Preise für eine

  • kleine Anzeige bis 500 Zeichen kostet 150 €
  • große Anzeige bis 1.000 Zeichen 300 €, 

jeweils zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden. 

Kontakt: info@harald-thome.de  

8. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2020

Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
 
Ich biete in diesem Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:

–   25. – 29. Mai  2020       in Wuppertal  
–   14. – 18. Sept. 2020     in Hamburg 

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de          

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

–    18./19. März  2020         in Leipzig        
–    23./24. März 2020          in Berlin        
–    30./31. März  2020         in Stuttgart  
–    04./05. Mai  2020           in Hamburg  (1 Platz frei)   
–    11./12. Mai  2020           in Berlin     
–    18./19. Mai  2020           in Dresden                 
–    08./09. Juni   2020          in Frankfurt          
–    17./18. Juni  2020           in Hamburg
–    13./14. Juli  2020            in München
–    17./18. Juli  2020            in Wuppertal
–    19./20. August 2020       in Saarbrücken
–    31. Aug./01. Sept. 2020  in Bremen                               

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Info: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  

Sie findet statt

 –    20./21. April 2020      in Frankfurt                              

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de   

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind. Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich    

–    16. Juni 2020       in Berlin                         

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de  

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.

Themenblöcke sind:
– Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht 
– Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung 
– Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
– Einkünfte
– Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr.

Weitere Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am

–  18. Mai 2020           in Dresden
–  12. Juni 2020          in Wuppertal
–   22. Juli 2020               in Stuttgart 

an. Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II – Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich 

–   10. März    2020   in Berlin   

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–   19. Mai 2020                  in Dresden 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

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15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich
                        
13. März 2020         in Wuppertal     

wieder an.  

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

–   09./10.03.2020   in Wuppertal
–   11./12.03.2020   in Stuttgart
–   06./07.05.2020   in Hamburg
–   22./23.06.2020   in München

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

–  30.03.2020   in Wuppertal

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé

Impressum

Inhaltlich verantwortlich:

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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