Wie wird das Verfassungsgericht die Entscheidung des Sozialgerichts Gotha gegen Hartz IV – Sanktionen werten? Detlef Hertz berichtet:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir soeben seitens des Kollegen Detlef Hertz (http://ak-gewerkschafter.com?s=detlef+hertz) einen Beitrag zum Thema „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) erhalten. Dieser Beitrag befasst sich mit der jüngsten Entscheidung des Sozialgerichtes Gotha, das in einer Entscheidung zum Thema die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig gehalten hat.

Dieser Beitrag des Kollegen Hertz ist es mit Sicherheit wert, für eine breite Öffentlichkeit auf unsere Homepage gepostet zu werden.

Dies haben wir nachstehend veranlasst. Wie das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung werten wird, bleibt mit großem Interesse abzuwarten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Kollege Detlef Hertz teilt mit:
„Hallo zusammen,

im Moment ist mir noch nicht wirklich klar, welche Folgen dieses wichtige
Urteil des Sozialgerichts Gotha unmittelbar hat. Sollte es wirklich
bundesweite Bedeutung haben oder erlangen und die Jobcenter wären
gezwungen, es (auch gegen ihren Willen und ihrer „Arbeit macht frei um
jeden Preis“-Ideologen in deren Vorstandsetagen!) umzusetzen, wären die
Grundpfeiler des mittlerweile 10-jährigen Hartz4-(Grundexistenz-)
Angst-Regimes stark angekratzt.
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/6709060/sozialgericht-haelt-hartz-iv-sanktionen-fuer-verfassungswidrig.html

Politik: Sozialgericht hält Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig
[image: Vorlagen von Gerichten haben in Karlsruhe üblicherweise eine
geringe Erfolgsquote. Foto: Uli Deck/Archiv]
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/6709060/sozialgericht-haelt-hartz-iv-sanktionen-fuer-verfassungswidrig.html#
Vorlagen von Gerichten haben in Karlsruhe üblicherweise eine geringe
Erfolgsquote. Foto: Uli Deck/Archiv (Foto: DPA)

Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für
verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach
seinen Angaben wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem
Sozialgericht vorgelegt.

Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen
gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten
oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges
Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen
Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

Detlef Hertz“

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Eine Antwort zu Wie wird das Verfassungsgericht die Entscheidung des Sozialgerichts Gotha gegen Hartz IV – Sanktionen werten? Detlef Hertz berichtet:

  1. Pingback: Landrätin begrüßt die Gothaer Sozialgerichtsentscheidung gegen die menschenunwürdigen Hartz IV – Sanktionen! | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

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