Wie von uns nicht anders erwartet, wurde die Klage der Brandopfer von Pakistan in Deutschland gegen KIK abgewiesen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über den seinerzeitigen verheerenden Brand in einer Textilfabrik in Pakistan und das daraus resultierende Verfahren gegen KIK haben wir als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) umfangreich berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=kik !

Den jüngsten Beitrag zum Thema hatten wir am 29. November 2018 auf unsere Homepage gepostet. Ihr könnt ihn durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/2018/11/27/am-29-11-18-verhandelt-das-landgericht-dortmund-ueber-die-zulaessigkeit-der-klage-von-pakistanischen-kik-brandopfern-das-ist-ein-hohn-gegenueber-den-200-toten-die-bei-dem-brand-in-pakistan-um-ihr-le/ !

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Brandkatastrophe in Pakistan Dortmunder Richter weisen Klage gegen Kik ab

Fast sechseinhalb Jahre nach dem Brand in einer Kik-Fabrik in Pakistan sind Betroffene vor einem deutschen Gericht gescheitert. Ihre Schmerzensgeldklage wurde wegen Verjährung abgewiesen.

Logo des Textildiscounters Kik

Der Textildiscounter Kik muss nach einem Fabrikbrand in Karachi vor gut sechs Jahren kein Schmerzensgeld zahlen. Das Dortmunder Landgericht wies die Klage von vier Pakistanern ab. Die geltend gemachten Ansprüche von 30.000 Euro pro Kläger seien nach pakistanischem Recht bereits verjährt, begründeten die Richter die Entscheidung.

Bei dem Feuer in der Textilfabrik Ali Enterprises waren im September 2012 insgesamt 258 Menschen zu Tode gekommen und zahlreiche weitere verletzt worden. Die Kläger – drei Hinterbliebene und ein Überlebender – wollten erreichen, dass Kik als Hauptkunde der Fabrik für etwaige Brandmängel einstehen muss.

Mit der Gerichtsentscheidung bleibt offen, ob den Klägern Ansprüche gegen Kik überhaupt zugestanden hätten. Die Kläger wollen nach Angaben der Organisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie in Berufung gehen.

Mehr- und weiterlesen könnt Ihr bei SPIEGEL ONLINE zum Thema durch den Klick auf den nachstehenden Link.

> http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/kik-fabrikbrand-in-pakistan-klage-wegen-verjaehrung-abgewiesen-a-1247406.html !

Und hier ein Video, das bei Youtube gepostet steht, zum Thema.

Wer etwas anderes erwartet hat, der/die glaubt noch immer daran, dass wir nicht in einen „Bananenrepublik Deutschland“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) leben!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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