Ver.di teilt mit: „GERICHT ERLAUBT CHARITÉ-STREIK!“ / Uns übermittelt von NETZWERK-Ver.di!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Ver.di-NetzwerkP (http://ak-gewerkschafter.com/?s=verdi+netzwerk) hat uns das nachstehende Presseinfo Nr. 167 der Gewerkschaft Ver.di unter dem Titel „Gericht erlaubt Charité-Streik“ zukommen lassen.

Diese wichtige Mitteilung haben wir sehr gerne nachstehend zu Eurer Information sauf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

NETZWERK – VER.DI teilt mit:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem die Arbeitgeber versucht haben, den Streik an der Charité
gerichtlich zu stoppen, fand heute morgen die Verhandlung statt. Das
Urteil ist sehr wichtig und erkennt eindeutig die Tarifforderung nach
mehr Personal an. Das Gericht traf die Aussage: „Die unternehmerische
Freiheit hört da auf, wo der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten
anfängt.“

Auch in der Frage der Verhältnismäßigkeit entschied das Gericht im Sinne
der Gewerkschaft.

Unten die Pressemeldung von ver.di Berlin-Brandenburg

https://www.verdi.de/%2B%2Bfile%2B%2B5073a221deb5011af9001e5d/download/VERDI-Farbe_mit-Schriftzug.png

´Berlin, 19. Juni 2015 Nr. 167 ver.di – Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin-Brandenburg www.bb.verdi.de

P R E S S E I N F O R M A T I O N:

Gericht erlaubt ver.di-Streik für bessere Arbeitsbedingungen an der Charité

Die Charité hatte versucht, den Streik für bessere Arbeitsbedingungen
gerichtlich stoppen zu lassen. Mit diesem Ansinnen ist die Charité vor
dem Arbeitsgericht Berlin gescheitert. Der Richter sieht die
ver.di-Forderung nach Personalmindeststandards und Regelungen für den
Gesundheitsschutz als berechtigt an. „Die unternehmerische Freiheit hört
da auf, wo der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten anfängt.“ Mit
diesem Satz bestätigte der Richter die Rechtsauffassung von ver.di. Die
Charité hatte in den seit zwei Jahren währenden Tarifverhandlungen die
Tariffähigkeit der Forderung nach Mindestbesetzungen immer bestritten.
„Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten in den Krankenhäusern. Wir
haben nun richterlich bestätigt, dass die Tarifforderung nach genug
Personal, um die Arbeit zu schaffen, nicht nur berechtigt, sondern auch
legal ist“, kommentiert ver.di-Verhandlungsführerin Meike Jäger die
Entscheidung des Arbeitsgerichts. Der Richter hat darüber hinaus
ebenfalls festgestellt, dass der Streik auf der Grundlage der von ver.di
und Charité abgeschlossenen Notdienstvereinbarung verhältnismäßig ist.
Die Charité hatte beantragt, in zahlreichen Bereichen den Streik
gerichtlich zu untersagen. Der Richter kam jedoch zu der Einschätzung,
dass die Beschäftigten mit dem nötigen ethischen
Verantwortungsbewusstsein streiken und sicherstellen, dass es nicht zu
Patientengefährdung kommt. „Der Richter hat auch hier unsere Auffassung
bestätigt, dass die bestehende Notdienstvereinbarung eine gute Grundlage
ist, um den Streik verantwortungsbewusst durchzuführen. ver.di wird sich
weiter auf dieser Grundlage im Sinne der Patientensicherheit eng mit der
Charité abstimmen.“ so Meike Jäger. ver.di bereitet nun den Streikbeginn
ab Montag, dem 22. Juni 2015 vor. Für Rückfragen: Meike Jäger, ver.di
Verhandlungsführerin, mobil: 0170 / 794 81 97 und Kalle Kunkel,
zuständiger ver.di-Gewerkschaftssekretär, mobil: 0160 / 252 59 06.´

_______________________________________________
netzwerk-verdi Mailingliste
JPBerlin – Mailbox und Politischer Provider
netzwerk-verdi@listi.jpberlin.de
https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/netzwerk-verdi

Share
Dieser Beitrag wurde unter Tarifpolitik, Urteile veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert