Unser Kommentar zur öffentlichen Erklärung des DGB zur LPVG-Novelle in NRW

Als AK Gewerkschafter/innen ist es für uns natürlich eine Selbstverständlichkeit, öffentliche Erklärungen des DGB zur LPVG-Novelle in NRW zu posten.

Ich möchte dies aber nicht gänzlich unkommentiert tun, sondern auf folgendes hinweisen:

  1. Der Arbeitsminister Guntram Schneider war lange Jahre DGB-Vorsitzender in NRW und hat sich seinerzeit für eine fortschrittliche Novelle zum LPVG/NW stark gemacht. Es müsste jetzt für ihn als Arbeitsminister des Landes NRW eine „heilige“ Pflicht sein, sich für ein fortschrittliches LPVG/NW im Landeskabinett stark zu machen. Er müsste in Landes-Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger, den ich persönlich sehr gut kenne, einen starken Mitstreiter für dieses fortschrittliche Gesetzesvorhaben finden!
  2. Der DGB-Entwurf bleibt nach wie vor hinter dem Gesetzesentwurf zurück, den ich maßgeblich im seinerzeitigen Arbeitskreis-LPVG der Partei DIE LINKE mitgestaltet habe. Auch nach meinem seinerzeitigen Austritt aus dieser Partei halte ich an diesem, bis dato für mich fortschrittlichsten Entwurf zum LPVG/NW fest! Dieser Entwurf erweitert die Mitbestimmungsrechte im Vergleich zum LPVG/NW, das bis 2007 galt, erheblich, und hilft somit dem Demokratie-Ausbau im Wirkungsbereich des Landespersonalvertretungsgesetzes von NRW!
  3. Die SPD und die Partei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, die das Landeskabinett stellen, werden sich an ihren Taten – besonders an die  für ein fortschrittliches LPVG/NW – messen lassen müssen!

Wir werden dieses Gesetzesvorhaben kritisch begleiten und fortlaufend berichten.

Manni Engelhardt – AK-Koordinator –

Andreas Meyer-Lauber: Regierung Kraft muss Mitbestimmung auf Augenhöhe wieder herstellen

Zur heutigen Sitzung des Landeskabinetts erklärt Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW:

„Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben hohe Erwartungen an den Entwurf zum Landespersonalvertretungsgesetz für NRW, der heute dem Kabinett vorliegt. Wir erwarten, dass die Landesregierung ihr Wahlkampfversprechen umsetzt und die Mitbestimmung auf Augenhöhe endlich wieder herstellt. Einerseits müssen die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung herbeigeführten Beschneidungen der Mitbestimmungsrechte der Personalräte zurückgenommen werden. Gerade das seit 2007 geltende Recht des Dienststellenleiters, Einigungsstellenentscheidungen und Dienstvereinbarungen einseitig außer Kraft setzen zu können, muss gestrichen werden.

Andererseits darf das LPVG nicht nur auf den Zustand vor der letzten Gesetzesänderung zurückgedreht werden. Die Praxis zeigt, dass eine Weiterentwicklung von Mitbestimmungsrechten und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Personalräte unbedingt notwendig sind. In ihrem ersten großen Gesetzgebungsverfahren muss die Landesregierung Regelungen schaffen, die die Mitbestimmung der öffentlich Beschäftigten auch bei Modernisierungs- und Privatisierungsprozessen sichert. Personalräte müssen bei Privatisierungen ebenso mitbestimmen dürfen, wie bei der Ausgliederung von einzelnen Dienststellen oder Teilen von Dienststellen.

Bei den bisherigen Gesprächen mit dem DGB hat sich die Landesregierung sehr kooperativ gezeigt. Wir gehen davon aus, dass der DGB auch in Zukunft intensiv am laufenden Gesetzgebungsverfahren beteiligt wird. Nur so können wir gemeinsam dafür sorgen, dass Nordrhein-Westfalen ein modernes Personalvertretungsrecht bekommt und wieder zum Mitbestimmungsland Nummer Eins wird.“

Wolfgang Herbertz
ver.di Landesbezirk NRW
Koordinationsstelle Öffentlicher Dienst
Karlstraße 123-127
D-40210 Düsseldorf

wolfgang.herbertz@verdi.de
T: +49 (0)211-61824324
Fax: +49 (0)211-61824328
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ver.di: Referat öffentlicher Dienst

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