Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben ereilt uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) noch ein Pressemitteilungspaket zu den Themen „Atomausstieg in Lingen und Gronau“ und „Kritik am Ausschluss der Umweltverbände von der Arbeitsgruppe TA durch das Bundesumwelt-Ministerium“.
Diese „Pressemitteilung im Doppelpack“ wurde uns über den Pressesprecher des BBU, dem Kollegen Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz) übermittelt.
Sehr gerne haben wir diese wichtigen Informationen sofort noch zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik) gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
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Pressemitteilung I. Atomausstieg in Lingen und Gronau
21.10.2016
Atomausstieg in Lingen und Gronau
Ein Exportstopp für Brennelemente aus Lingen kann rechtssicher verfügt
werden
/21. Oktober 2016 /Die Ausfuhr von Brennelementen aus Lingen in die
maroden Atomkraftwerke Doel, Cattenom und Fessenheim ist mit deutschem
Recht nicht vereinbar und muss untersagt werden. Zu diesem Ergebnis kam
die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm bereits im Juli in einem von der
Ärzteorganisation IPPNW beauftragten Rechtsgutachten. Die dazu im
Widerspruch stehende Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums hat
Ziehm in der nun vorliegenden Stellungnahme bewertet und in allen
Punkten widerlegt. Die IPPNW und die im Antiatombündnis zusammen
geschlossenen Bürgerinitiativen fordern Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks nun auf, endlich zu handeln. „Verweigern Sie Ihre Zustimmung
zum Export der Brennelemente in die unsicheren grenznahen Kraftwerke!
Das Leben und die Gesundheit von uns Bürger/Innen hier in Deutschland und
in Belgien und Frankreich muss Vorrang haben vor jeglichen
unternehmerischen Interessen“, erklärt Dr. Angelika Claußen (IPPNW).
Obwohl das Bundesumweltministerium gravierende Sicherheitsbedenken
bezüglich der grenznahen Atomkraftwerke aufrechterhält und von den
französischen und belgischen Behörden die Stilllegung dieser Kraftwerke
fordert, behauptete die Behörde Anfang September in einem Brief an die
IPPNW, es sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, einen Exportstopp
für Brennelemente aus der Fabrik in Lingen zu verfügen. Das Ministerium
begründete dies mit einem Passus aus dem Atomgesetz, der aus dem Jahre
1958 stammt. Dass das Ministerium auf ein Gesetz zurückgreift, mit dem
seinerzeit die kommerzielle Nutzung der Atomenergie in Deutschland
zugelassen und gefördert werden sollte, ist in Zeiten des gesetzlich
festgelegten Atomausstiegs bemerkenswert.
Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums könne die Ausfuhr von
Kernbrennstoffen angeblich nur zum Schutz vor einer „missbräuchlichen
Verwendung“ untersagt werden. Der vom Atomgesetz bezweckte umfassende
Schutz vor dem „Freiwerden von Kernenergie“ ist aber zu Recht losgelöst
von jeglicher Absicht und stellt allein auf den Akt des „Freiwerdens von
Kernenergie“ als solchen ab. Das heißt, alle aus „der Anwendung und dem
Freiwerden der Kernenergie“ resultierenden Risiken werden erfasst –
„egal“, ob missbräuchlich oder nicht.
Ziehm weist auf einen anderen Fall aus 2010 hin, bei dem der damalige
Bundesumweltminister seine Zustimmung zu einem ihm vom Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgelegten Antrag auf Ausfuhr
bestrahlter Forschungsreaktor-Brennelemente nach Russland verweigerte.
Zur Begründung führte er damals an, dass nach den Maßstäben des
Atomgesetzes nicht von einer schadlosen Verwertung ausgegangen werden
könne. Warum für die Ausfuhrgenehmigung für Brennelemente nach
Doel, Fessenheim und Cattenom ein anderer Maßstab gelten soll, sagt das
Bundesumweltministerium nicht.
„Es ist höchste Zeit, dass die beiden vom Atomausstieg ausgenommenen
Atomanlagen in Lingen und Gronau endlich in das Atomausstiegsgesetz der
Bundesrepublik Deutschland integriert werden. Papier ist geduldig, doch
die Menschen wollen nicht länger die Risiken der profitorientierten
Konzerne tragen. Mit dem Betrieb von Urananlagen gehen Beugungen von
Menschenrechten, insbesondere von indigenen Völkern, einher. Wir
erwarten eine der größten Demonstrationen, die Lingen je gesehen hat.“,
so Kerstin Rudek von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-
Dannenberg für den Trägerkreis der Lingen Demo.
100 Organisationen rufen am 20. Oktober 2016 zu einer überregionalen
Demonstration in Lingen auf und fordern den vollständigen Atomausstieg
für die Atomanlagen in Lingen und in Gronau.
Weitere Informationen unter http://weltweit.nirgendwo.info/demo/
Die rechtliche Bewertung der Antwort des Bundesumweltministeriums von
Dr. Cornelia Ziehm finden Sie unter
http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Bewertung_Antwort_BMUB.pdf/
Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin Internationale Ärzte für
die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung, Tel. 030
/ 698074 -15, Email: //wilmen@ippnw.de/ <wilmen@ippnw.de>/,
www.ippnw.de
HerausgeberInnen dieser Pressemitteilung:
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs, Ärzte in sozialer
Verantwortung (IPPNW) e.V., Bürgerinitiative Umweltschutz
Lüchow-Dannenberg e.V., Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
(BBU), Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU),
AntiAtomBonn, Arbeitskreis Umwelt Schüttorf, Arbeitskreis Umwelt (AKU)
Gronau, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Grohnde-Kampage,
Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, SOFA (Sofortiger Atomausstieg)
Münster, AntiAtomEuskirchen, Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie,
Nucléaire Stop Kernenergie (Belgien), Elternverein Restrisiko Emsland,
Landesarbeitskreis Atom des BUND NRW, Enschede voor Vrede, Stichting
Vredes en Duurzaamheidsactiviteiten Netwerkstad (Vedan), Documentatieen
onderzoekscentrum kernenergie (Laka), Amsterdam
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Pressemitteilung II: Kritik am Ausschluss der Umweltverbände von der Arbeitsgruppe TA Abstand durch das Bundes-Umweltministerium:
21.10.2016
BBU und BUND kritisieren Ausschluss der Umweltverbände von der
Arbeitsgruppe zur TA Abstand durch das Bundes-Umweltministerium
Die Mitglieder der Kommission für Anlagensicherheit, Oliver Kalusch vom
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) und Claudia
Baitinger vom Bundesarbeitskreis Immissionsschutz des Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland (BUND) haben deutliche Kritik am Verhalten
des Bundes-Umweltministeriums vorgebracht. Die Kritik richtet sich auf
das Verfahren zur Formulierung einer neuen Verwaltungsvorschrift zur
Festlegung von angemessenen Sicherheitsabständen zwischen
Störfallbetrieben und sensiblen Gebieten, beispielsweise Wohngebieten.
Statt die Zivilgesellschaft an der Arbeitsgruppe zur Erstellung der
Technischen Anleitung Abstand (TA Abstand) zu beteiligen, schließt das
Umweltministerium die Umweltverbände von den Beratungen aus und
versucht, mit den Bundesländern wesentliche Festlegungen zu treffen. BBU
und BUND befürchten, dass bisher in Deutschland etablierte Abstände
deutlich reduziert werden und damit der existierende Schutz vor
Störfällen abgebaut wird. Sie fordern eine sofortige Beteiligung an den
Beratungen.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU des BBU erklärt:
„Noch vor der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, in dem die
Erstellung der TA Abstand festgelegt werden soll, gründet das
Bundes-Umweltministerium eine Arbeitsgruppe, die die wesentlichen
Inhalte und Vorgaben dieser Verwaltungsvorschrift formuliert. Dazu
wurden bereits drei Unterarbeitsgruppen, die sich mit spezifischen
relevanten Fragen beschäftigen, gegründet. Vertreten sind allerdings nur
die Bundesländer. Während die Leitfäden der Kommission für
Anlagensicherheit zu Abständen mit Beteiligung der Umweltverbände
erstellt wurden, sind die Umweltorganisationen nun von der Mitwirkung
ausgeschlossen. Anscheinend ist es nicht erwünscht, dass sich Vertreter
des Schutzes der Gesundheit und der natürlichen Lebensgrundlagen bei der
Erstellung der TA Abstand für einen möglichst hohen Schutzstandard
einsetzen. Dafür spricht auch, dass Protokolle und Dokumente des
Arbeitskreises bisher nicht an den BBU übermittelt wurden, obwohl er
dies nach dem Umweltinformationsrecht beantragt hat. Wir fordern das
Bundes-Umweltministerium auf, diese Politik umgehend zu korrigieren.“
Claudia Baitinger vom Bundesarbeitskreis Immissionsschutz des BUND
ergänzt: „Der Bundesgesetzgeber hat Lehren aus dem Desaster Stuttgart 21
gezogen. So hat er im Verwaltungsverfahrensgesetz festgelegt, dass bei
Großprojekten eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen soll. Dem
Anspruch nach frühzeitiger Beteiligung sieht sich das
Bundes-Umweltministerium aber offensichtlich nicht verpflichtet, obwohl
es über 3.000 Störfallanlagen in Deutschland gibt. Für alle würde die TA
Abstand Anwendung finden. Doch diejenigen, die die Interessen der
Bevölkerung und der Natur vertreten, bleiben außen vor. Dabei ist gerade
wichtig, in der Anfangsphase des Arbeitskreises Einfluss nehmen zu
können. Wenn die wesentlichen Entscheidungen gefällt sind, wird eine
Beteiligung zur Farce. Bei der Anhörung der beteiligten Kreise, die nach
der Erstellung des Entwurfs der TA Abstand erfolgt, werden positive
Änderungen erfahrungsgemäß nicht mehr durchsetzbar sein. Nutzen wird
dieses Vorgehen lediglich der Industrie und Länderverwaltungen, die sich
umfangreiche Abstandsprüfungen ersparen wollen. Den Preis hierfür
bezahlt die betroffene Bevölkerung.“
Der Antrag des BBU nach dem Umweltinformationsgesetz ist abrufbar unter
http://bbu-online.de/Stellungnahmen.htm
Direktlink:
http://bbu-online.de/Stellungnahmen/UIG-Antrag%20BMUB-BBU-TA%20Abstand-oD.pdf