Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mehrfach haben wir über die Wahlanfechtung der Personalratswahlen 2012 nach dem Landespersonalvertretungsgesetz von NRW (LPVG/NW) beim Studentenwerk Aachen, die für die Beschwerdeführer in der ersten Instanz obsiegend ausgegangen ist, berichtet, wie Ihr es unschwer unter http://ak-gewerkschafter.com/?s=studentenwerke durch den entsprechenden Klick auf den Link unter anderen Artikeln aufrufen könnt.
Zuletzt berichteten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) unter http://ak-gewerkschafter.com/2012/10/28/wahlanfechtung-personalratswahlen-studentenwerk-aachen-studentenwerk-geht-in-die-beschwerde/ über diese Sache.
Nunmehr ist es soweit. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW (Fachsenat für Landespersonalvertretungsrecht) hat Termin zur mündlichen Verhandlung gesetzt.
Der Termin findet am DIENSTAG, DEN 05. NOVEMBER 2013, 09.30 UHR, BEIM OVG, Aegidikirchplatz 5, 48143 Münster (www.ovg.nrw.de) statt.
Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) organisieren wir eine Ausfahrt zu diesem Termin für alle Interessierten. Wir erbitten uns Voranmeldungen bis zum 29. Oktober 2013. Dann wird sich entscheiden, ob diese Ausfahrt zum Termin per Zug, Bus oder mit PKWs vorgenommen werden wird.
Wir werden weiterhin über die Angelegenheit berichten.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-