Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) möchten wir der guten Ordnung halber auch auf den seit 1. Januar 2015 in Kraft befindlichen Tarifvertragsabschluss hinweisen, den die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) für die Beschäftigten in der Systemgastronomie erzielt hat.
Über die Situation, wie sie im Jahre 2014 bestanden hat, haben wir auch intensiv berichtet. Dies könnt Ihr durch das Anklicken des nachstehenden Links aufrufen:
http://ak-gewerkschafter.com/category/tarifpolitik/ngg/ !
Als AK stellen wir fest, dass die NGG einen Cent mehr für die von diesem Tarifvertrag betroffenen Beschäftigten erreicht hat, als es der gesetzliche Mindestlohn, der ebenfalls seit 01. Januar 2015 in Kraft ist, vorschreibt.
Das komplette Tarifergebnis wollt Ihr bitte durch den Klick auf den nachstehenden Link, der Euch zur Online-Berichterstattung der NGG führt, aufrufen.
http://www.ngg.net/pressemitteilungen/2014/4quartal/17-12-bs-bds/!
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-