Stephan Nuding, der U.A.C.-Sprecher, schreibt in Sachen „CONTERGANVERBRECHEN“ einen offenen Brief an den Deutschen Bundestag!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns der offene Brief  des „Conterganuntersuchungsausschuss Conterganverbrechen“ vom 23. Oktober 2016 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages erreicht.

Der Sprecher Stephan Nuding (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=stephan+nuding)

http://www.derwesten.de/img/incoming/crop6453119/8923703896-cImg0134_530-w992-h740/45272075-198x148.jpg

(Foto aus: http://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/wie-nazi-aerzte-bei-der-contergan-firma-gruenenthal-aufstiegen-id6453121.html)

hat ihn uns mit der Bitte um eröffentlichung zukommen lassen.

Gerne sind wir seinem Wunsch nachgekommen und haben diesen offenen Brief nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „GRÜNENTHAL“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/grunenthal/) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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Offener Brief vom 23.10.2016 des  Contergan-Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.)

c./o. Stephan Nuding (Sprecher)

Im Aehlemaar 1 c

51467 Bergisch Gladbach

Tel.: 02202-1882677

Mobil: 01606018601

OFFENER BRIEF

An die Mitglieder des Deutschen Bundestages

Berlin

Sehr verehrte Damen und geehrte Herren,

am vergangenen Wochenende (14.-16.10) fand in Bad Sooden – Allendorf ein Contergan-Symposium statt. An diesem nahmen ca. 150 Conterganbetroffene teil.

In den diversen Fachvorträgen, die von medizinischen Kapazitäten in Sachen Contergan gehalten wurden, kam immer wieder zum Ausdruck, dass sich die physische und psychische Situation der Geschädigten in den vergangenen 3 – 4 Jahren weiter dramatisch und rapide verschlechtert hat.

Dies trifft auf alle Schadensgruppen, nicht nur auf die Schwerstgeschädigten, zu.

Auch kam sowohl in Diskussionsbeiträgen, wie auch in zahlreichen Gesprächen am Rande der Veranstaltung, zum Ausdruck, dass wir Contergangeschädigten uns große Sorgen um unsere Zukunft machen. Insbesondere die Handhabung der Bewilligung der spezifischen Bedarfe durch den Vorstand der Conterganstiftung hat zu vielen Irritationen geführt.

In keiner Weise stelle ich in Abrede, dass das 3. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz von 2013 eine positive Verbesserung unserer Situation gebracht hat. Allein, das beweist auch das Ergebnis der aktuellen Studie des Instituts für Gereontologie der Universität Heidelberg,  gibt es immer noch erhebliche Versorgungsdefizite, die der sofortigen  Behebung bedürfen.

Mit großen Hoffnungen haben die Überlebenden des Conterganskandals in den vergangenen Wochen und Monaten auf eine positive Entscheidung des Deutschen Bundestages in dieser Sache gewartet.

Wie mir die Stiftungsvorsitzende, Frau M. Rupprecht, in Bad Sooden – Allendorf sagte, konnten sich die Fraktionen des Deutschen Bundestages / des Familienausschusses bisher nicht auf einen gemeinsamen – umfassenden –  Gesetzentwurf einigen.

Deshalb appelliere ich heute eindringlich und herzlich an Sie, dass Sie endlich eine gemeinsame Linie finden, damit die betroffenen Conterganopfer schnellstmöglich in den Genuss der erforderlichen Mittel kommen, um ihre Lebenssituation zu stabilisieren.

Ich bitte Sie herzlich dafür Sorge zu tragen, dass der jährliche Haushalt für die spezifischen Bedarfe auf 20.000 Euro pro Betroffenen und pro Jahr erhöht werden kann. Auch muss dieses Geld antragsfrei an die Leistungsempfänger ausgezahlt werden. Das zeitaufwändige, zermürbende Antragsverfahren muss entfallen. Auch die bisher nicht anerkannten Gefäß- und Nervenschäden müssen jetzt bepunktet werden. Sicherlich ist hier auch eine pauschalisierte Renten- Punkteerhöhung für alle bisher nicht anerkannten Ursprungsschäden, wie auch die Spät- und Folgeschäden, zwingend erforderlich.

Ein weiterer Punkt, der uns große Sorgen bereitet, ist die Frage der Assistenz.

Zahlreiche Conterganopfer wurden in der Vergangenheit aufopferungsvoll von ihren Eltern, Geschwistern oder Partnern kostenlos gepflegt. Aber auch diese sind inzwischen in die Jahre gekommen oder verstorben. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass zum einen dieser Personenkreis eine Rente von mindestens 60% der letzten Conterganrente des contergangeschädigten Angehörigen (nach dem Tod des / der gepflegten Contergangeschädigten) erhält. Dies insbesondere deshalb, da es diesem Personenkreis nicht möglich war, eine eigene, auskömmliche Rente zu erwirtschaften. Ferner muss gewährleistet sein, dass die von den für die sozialen Leistungsträgern gewährten Zahlungen für Assistenz und zusätzliche Assistenz, sowie Sachleistungen im Todesfall der Betroffenen, nicht  zurückgefordert werden können (Bestandsschutz des Erbes).

Sehr verehrte Damen und geehrte Herren, sie haben die Macht und die Mittel einen positiven Schlussstrich unter den Conterganskandal zu ziehen.

Darum bitte ich Sie herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Nuding

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