Statt Ersatzfreiheitsstrafe Tätigkeit in der Pflege?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Werner Schell vom SELBSTHILFENETZWERK – PRO PFLEGE hat sich nun mit dem Vorschlag des Justizministers von NRW, Herrn Thomas Kutschaty, befasst, der Straftätern, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können, zur gemeinnützigen Arbeit verpflichten möchte. Dies soll vor allem im „gärtnerischen Bereich oder in der Pflege“ erfolgen.

Hiergegen spricht sich PRO PFLEGE unmissverständlich und glasklar aus!

Der Gewerkschafter/Innen-AK (AK) steht hier voll hinter der Argumentation des Werner Schell; denn in der Tat ist dieses Ansinnen ein Ding der Unmöglichkeit!

Auch unsere Pflegebedürftigen haben ein Anrecht auf menschenwürdiges Behandeln durch geschultes Fachpersonal! Sie in die Hände von Straftätern zu geben, die ihre Strafe nicht bezahlen können oder wollen (?), dürfen in keiner Weise auf unsere Pflegefälle losgelassen werden! Dieses Thema muss uns alle beschäftigen, nicht nur wegen der akuten Pflegefälle, sondern und gerade auch deshalb, weil eine jede/ein jeder von uns der potentielle Pflegfall von morgen ist! Wir haben die entsprechende Stellungnahme des Werner Schell nachstehend in ihrer Gänze zu Eurer Information auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Initiative
Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59, 41469 Neuss
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von „Bündnis für GUTE PFLEGE“.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“.

Neuss, den 03.07.2012

Statt Ersatzfreiheitsstrafe Tätigkeit in der Pflege?

NRW-Justiz auf Abwegen!

Die „Welt am Sonntag“ berichtete am 01.07.2012 darüber, dass der NRW Justizminister Thomas Kutschaty vorgesehen hat, den Strafvollzug zu verändern und titelt: „Neue Wege in der Pflege“. Ein Motto lautet dabei: „Ersatzfreiheitsstrafen künftig weitestgehend verhindern“: Wer seine Geldstrafe nicht zahlt, soll in der Regel zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. … Vor allem „im gärtnerischen Bereich oder in der Pflege“ möchte der Minister Straftäter einsetzen. Gerade nach dem Wegfall der Zivildienstleistenden gebe es „im Wohlfahrtsbereich“ genug Einsatzmöglichkeiten, vermutet er. Bei der Opposition spitzt man ob dieser Töne die Ohren. Denn: Zu den nicht zahlenden Straftätern gehören neben Betrügern und Ladendieben auch Gewalttäter und obendrein Wiederholungstäter. ….

Quelle: http://www.welt.de/print/wams/nrw/article107613697/Neue-Wege-in-der-Pflege.html

Zu dem o.a. Bericht erklärt Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk:

Es ist unglaublich, dass man nach einer misslungenen „Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (Beschluss des Deutschen Bundestages vom 29.06.2012 – http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=17124 ) nunmehr in Nordrhein-Westfalen daran denkt, den Strafvollzug zu Lasten der Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen zu reformieren.

In den Pflegesystemen muss es darum gehen, den seit Jahren bestehenden Pflegenotstand durch verbesserte Stellenschlüssel aufzulösen und damit die Qualifizierung und Einstellung von weiteren Pflegefachkräften zu ermöglichen. Es ist fatal anzunehmen, in der Pflege könnte einfach jeder tätig werden. Nein, pflegerisch arbeiten erfordert eine gute Ausbildung und ist eine anstrengende Arbeit. Sie verdient nicht nur in Sprechblasen, sondern durch auskömmliche Dotierung der Stellenpläne und durch angemessene Vergütungen unsere Wertschätzung und Anerkennung. Was der nordrhein-westfälische Justizminister angedacht hat, ist abwegig und verdient die „rote Karte“!

Werner Schell. Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei

http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=17527

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2 Antworten zu Statt Ersatzfreiheitsstrafe Tätigkeit in der Pflege?

  1. Man kann sich ja vorstellen, mit welcher Motivation zwangsweise erbrachte Pflegedienstleistungen durchgeführt werden. Von der mangelnden Qualifikation ganz zu schweigen. Ein guter Ansatz zu einer Lösung ist ein Zeitkontenmodell.
    Modellprojekte diesbezüglich scheinen ja zu funktionieren.

  2. Manni Engelhardt sagt:

    Hallo Thomas,
    danke für Deinen Kommentar! Da sind wir als AK bei Dir!!!
    LG
    Manni Engelhardt -AK-Koordinator-

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