Schadensbilanz einer rüden Festnahme! Unser AK-Mitglied Dr. Paul Michels berichtet über das Zivilklage-Verfahren gg. unsere Kollegin Letitia Burciu-Gerth!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir mehrfach über die juristischen Auseinandersetzungen um unser AK-Mitglied Lititia Burciu-Gerth (CORONA-HYSTERIE-SPÄTFOLGE: > http://ak-gewerkschafter.com/?s=corona) berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/?s=Letitia !

 

Den jüngsten Beitrag zum Thema hatten wir mit Datum vom  auf unsere Homepage gepostet.

Den könnt Ihr direkt durch das Anklicken des nachstehenden Links aufrufen und nachlesen.

> http://ak-gewerkschafter.com/47108-2/ !

Unser AK-Kollege Dr. Paul Michels war für den AK als Prozessbeobachter und Unterstützer für Letitia zugegen und hat über das Verfahren den nachstehenden Bericht verfasst.

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Kollege Dr. Paul Michels informiert:

>>>Schadensbilanz einer rüden Festnahme<<<

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Am 8. März hat das Aachener Amtsgericht noch ein Verfahren gegen Letitia Burciu-Gerth angesetz. Anlass war diesmal die Zivilklage der festnehmenden Beamtin Gamre Özdemir. Ihre Forderung belief sich auf 1000 Euro. Letitia soll sie verletzt und ihre Smartwatch zerkratzt haben. Aus der Aachener Bevölkerung waren 10 Personen anwesend, die den Prozess genau beobachteten. Und zu beobachten gab es dort so einiges.

Wie bereits aus dem Strafverfahren bekannt, hat es am 4.9.21 eine brutale Verhaftung auf dem Parkplatz vor dem REWE-Markt gegeben.

Außer den  oben genannten beiden Beteiligten im Zivilverfahren waren 6 Beamte der Polizei, darunter eine Frau, ein Angestellter bei Rewe und 2 Security-Hilfskräfte beteiligt.

Die Richterin, Frau Dr. Reimer, befragte zunächst die Klägerin Özdemir. Sie wollte wissen, wie es zu der Verhaftung gekommen ist. Frau Özdemir beschränkte sich darauf, zu behaupten, aus dem REWE-Markt, bzw aus dem danebenliegenden Getränkemarkt sei ihre Dienststelle angerufen worden, wegen Personen, die gegen die Maskenpflicht verstießen.

Letitia war kurz zuvor von einem REWE-Mitarbeiter und zwei Security-Hilfskräften in rüder Weise mit einem Hausverbot belegt worden. Es galt auch für ihren Begleiter Agim. Die Form verstieß nicht nur gegen jede Benimmregel, sondern es schien auch ganz und gar rechtsmißbräuchlich verhängt worden zu sein, weil Letitia ihre Coronamaske korrekt trug.

Es ist nachvollziehbar, dass eine Rumänin, die stets an einen vorbildlichen Rechtsablauf bei uns geglaubt hat, hierdurch völlig geschockt und empört war.

Geht man von den Aussagen der Polizeizeugin Ö. und des Zeugen Paul K. (42) aus, so konnten sie durchgehend nur Geschrei und Beleidigungen vernehmen. Von der Richterin Dr. Reimer ausdrücklich nach dem  Wortlaut gefragt, konnte er sich plötzlich erinnern.

(Es ist nicht sehr glaubhaft, dass ein sprachbegabter Mensch nur Schreie ausstößt, die keinen Zusammenhang ergeben und dass er nur dann, wenn er eine Beamtin explizit beleidigt, auf das Wort genau verstanden wird.)

Insbesondere müssen beide Zeugen später gezielt weggehört haben, als Letitia auf dem Asfalt „fixiert“ (Polizeijargon) wurde und über Luftnot klagte. Frau Özdemir musste im Verhör zugeben, daß sie sich über etwaige körperliche Beschwerden oder medizinische Einschränkungen ihres Gegenübers nicht klar gewesen ist.

Es war zu beobachten, dass Letitia, die ihre Erlebnisse als „Opfer“ gewissenhaft zu Papier gebracht hat, sich also den Ablauf vom 4.9.21 genau gemerkt hat, sich bei dieser und bei anderen abweichenden „Zeugenaussagen“ bekreuzigte.

Hat Frau Özdemir Letitia erst mal nach ihren Personalien gefragt?

Nein, sie hat ihr erst mal die Richtung gezeigt, in der sie sich auf dem Parkplatz entfernen sollte. Eine Nachfrage des Verteidigers Loben machte deutlich, daß Frau Özdemir dabei die Vokabel „Platzverweis“  unerwähnt gelassen hat. (Das könnte schon ihr entscheidender Formfehler gewesen sein.)

Frau Özdemir behauptete, Letitia habe ihre Hand ergriffen, mit der sie die Richtung anzeigte. Dabei sei ihr der Finger verbogen worden, so dass er später eine Schwellung aufwies.

Wie landete dann die gleiche Hand in Letitias Haaren? – Siehe Aussage Paul K. – war der Finger schon verletzt? Oder hat sich Frau Özdemir nur falsch erinnert?

(>So könnte es gewesen sein: Letitia hat sich gegen den Griff in ihre Haare gewehrt und die Hand der Polizistin festgehalten, die sich beim Herausdrehen den Finger verletzt hat. Aber Frau Özdemir hat es so nicht gesagt. – Sie ist allerdings nicht verpflichtet, sich selber zu beschuldigen.)

Woher sollte unsere Letitia auch wissen, daß sie an den Haaren zu Boden gezogen werden sollte?

Ist es nicht jeder Bürgerin unseres Landes erlaubt, willkürlich anmutenden Maßnahmen von Staatsbediensteten zu mißtrauen?

In einem gewissen Rahmen muss das möglich sein!

Die verbale Ansprache und die Identifikation der Person sind Pflicht, bevor zu einer Festnahme übergegangen wird. Hier war es möglich. Die Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Maßnahme ist zu beachten. Hat Frau Özdemir das getan?

Frau Özdemir hat zu allem Überfluss eine Beamtin hinzu gerufen, die sich auch mit ihrem vollen Körpergewicht auf Letitia setzen sollte. Medizinisch war dies völlig kontraindiziert. Atemnot als Folge und extremer Psychostreß mit makabren Remineszenzen an George Floyds Erstickungstod in den USA nur zu verständlich.

(Schläge, die Gamze Özdemir angeblich einstecken mußte, ein Biß, Kratzer auf ihrer Smartwatch sind wohl den wenig angemessenen Techniken der Festnahme geschuldet.)

Hierzu wäre doch die Zeugenaussage des jungen Mannes hilfreich, den der Polizist Paul K. meinte, wegschicken zu müssen.

Nicht nur das, Paul K. hat nicht zur Mäßigung gemahnt. Im Gegenteil, als dieser junge Mann sah, was geschah, stehen blieb und die Frage stellte, warum die Frau am Boden so behandelt wird, hat er geschwiegen. Der junge Zivilist konnte den Anblick offensichtlich nicht ertragen und wollte Letitia helfen, was den Beamten Paul K. trotz seines Diensteides völlig ungerührt ließ. Als Herr K. plötzlich seine Sprache wiederfand, forderte er den hilfsbereiten Passanten zumWeitergehen auf. Da er dem nicht nachkam, ist er zu ihm gegangen, hat ihn nach seinen Personalien gefragt und unter Androhung polizeilicher und juristischer Konsequenzen zum Weggehen aufgefordert. Diese Aussage stieß nun wieder bei der Richterin auf Interesse, denn bisher waren keine unabhängigen  Zeugen benannt. Ihre Nachfrage endete bei der Behauptung des Paul K., diese Personalien seien Teil eines anderen Verfahrens gewesen, an dem er nicht teilgenommen habe. (Eine merkwürdige Einlassung, mit der sich hoffentlich weder Gericht noch Verteidigung zufriedengeben. Bringt sich eine Exekutive, die Zeugen wegschickt nicht in den Verdacht, die Wahrheitsfindung zu behindern?)

Paul K. schilderte die Szene so, daß er 30-40 Passanten beobachtet haben will, die wortlos zusahen oder mit ihren Smartphones Aufnahmen machten. Eine so große Zahl Schaulustiger ist jedoch von niemandem außer ihm beobachtet worden. Nun konnte sich Herr K. spontan an den Wortlaut einiger Bemerkungen erinnern: Aus der Menge heraus sei er aufgefordert worden, die Polizeigewalt zu beenden, wie er empört vorbrachte.

Skurril war die umfängliche Beschreibung eines „Karpfengriffs“ (Polizeijargon) mit Vorführung am Objekt. Der Anwalt Schäfer der Klägerin mußte dazu als Versuchskaninchen dienen. Wir Zuschauer fanden diese „Showeinlage“ mehrheitlich abstoßend.

(Das Gericht hätte sich diesen Teil sparen können, da noch nicht einmal klar wurde, ob diese Technik wirklich bei der Festnahme zur Anwendung gekommen ist.)

Der Letitia wurde mit „mindestens einer Hand“, wie der Zeuge Paul K. es ausdrückte, in die Haare gegriffen. Das wird Letitia nicht unbedingt bestreiten.

Klarheit darüber werden wir möglicherweise in späteren Zeugenaussagen erhalten.

Die gezielte Nachfrage des RA Loben bezüglich der geäußerten Atemnot ergab bei der Klägerin und bei dem Zeugen Erinnerungslücken, die nicht aufgeklärt werden konnten.

Daher blieben Berechtigung und Ausführung der Festnahme-Technik samt aller Begleitumstände unter den Parteien strittig.

Zum Einsatz eines Rettungswagens für nur ihre Person sagte Frau Özdemir aus, ihre Kontrahentin habe es abgelehnt, einen Rettungswagen zu benutzen. Dies wird sich später erweisen, wenn Letitia ihre Aussage macht.

Bezeichnend war auch die Antwort auf die Frage der Richterin, ob die Maskenpflicht auch auf dem Parkplatz galt.

Nein, dort galt keine Maskenpflicht!

(Hat Frau Özdemir ohne vorheriges Befragen der Beschuldigten und ohne eigene Überprüfung der Sachlage, nur auf die Aussage von Hilfskräften hin eine Festnahme mit rüden Methoden ausgeführt? Auf dem maskenfreien Parkplatz gab es keinen Grund für einen Platzverweis, der auch nicht regelkonform erteilt wurde. Nebenbei: Letitia gab mal an, ihre Maske über der Nase getragen zu haben und das überkorrekt auf einem maskenfreien Parkplatz! Ein Wortwechsel, wie streitbeladen er auch sein mochte, kann beim besten Willen niemals derartige Festnahme-Methoden begründen. Als krasses Detail mag hier noch erwähnt werden- bekannt aus eigenen Niederschriften-, dass Frau Özdemir erst nach Fixierung und Fesselung ihres Opfers am Boden nach dessen Personalien fragte und dann den Führerschein ohne ausdrückliche Erlaubnis aus dem Rucksack der Letitia herausfischte. Der Rucksack war ihr heruntergerissen worden und lag irgendwo zwischen den geparkten Fahrzeugen. Letzteres blieb im Verfahren unerwähnt.)

Das Zivilverfahren endete ohne richterliche Entscheidung und wurde vertagt.

Der neue Termin wird später bekanntgegeben, wenn es nicht vorher zu einem Vergleich zwischen den Parteien kommt.

Das Strafverfahren gegen Letitia wird parallel weitergeführt, nachdem ihre eigene Eingabe von der Aachener Staatsanwaltschaft niedergeschlagen worden ist.

Warum das Zivilverfahren vorgezogen und nicht auf der Basis eines abgeschlossenen Strafverfahrens abgewickelt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.

(Alle Kommentare oder Anmerkungen stehen oben in Klammern.)

Bericht: Dr. Paul Michels

>>>Solidarität ist weiter gefragt!<<<

Beachtet bitte die weiteren Prozeßtermine:

Strafkammer:

  1. Termin am Dienstag, den 11.04.2023, um 09:45 Uhr, 2. Etage, Sitzungssaal A 2.028 und
  2. Termin am Dienstag, den 02.05.2023, um 10:00 Uhr, ebenda

Zivilkammer:

Der neue, 2., Termin ist noch nicht bekannt.

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4 Antworten zu Schadensbilanz einer rüden Festnahme! Unser AK-Mitglied Dr. Paul Michels berichtet über das Zivilklage-Verfahren gg. unsere Kollegin Letitia Burciu-Gerth!

  1. Birgit Heitmann sagt:

    Da die Masken gesundheitsschädlich sind, weil man dann seinen eigenen Ausstoß einatmen muß, können Leute mit Atemnot bzw. mit zu geringer Luftzufuhr keine Maske tragen, so wie ich. Ich habe deshalb eine offizielle ärztliche Maskenbefreiung, genauso wie alle anderen mit Atemproblemen. Das Maskentragen ist eine ungesunde Schikane und beweist nur Gehorsam. Mit Gesundheit hat das nichts zu tun. Noch schlimmer sind die gesundheitsschädlichen bis tödlichen Corona-Impfungen. Liebe Leute: Informiert Euch alles besser und gründlicher und macht den Schwachsinn nicht mit! Heute hat Kla-tv wieder einen informativen + aufdeckenden Beitrag gesendet. Also beging die Regierung mit ihren Vorschriften Verbrechen an den unaufgeklärten Menschen, von denen viele daran erkrankten und starben. Schaut und hört die gründliche Aufklärung von Kla-tv !

  2. DOSTOJEWSKI sagt:

    Auf den Hinweis von Frau Birgit Heitmann möchte erlaube ich mir, folgendermaßen einzugehen: Es ist völlig korrekt, in allen medizinischen Fällen von drohender oder möglicher Atemnot zum Arzt zu gehen und sich von ihm die Zumutbarkeit einer Maske überprüfen zu lassen.

    Ist das Tragen einer Maske unvereinbar mit den körperlichen Besonderheiten der jeweiligen Person, dann sollte der Arzt ein Attest mit der Befreiung von der Maskenpflicht ausstellen.

    Aber Achtung!
    Es hat Fälle gegeben, in denen Vertreter der Exekutive (+Justiz ?) ein solches regulär ausgestelltes Attest nicht anerkannt haben. Sollten sich die Bürgerin und der Bürger in Deutschland dann nur noch in Begleitung eines Rechtsanwaltes in die maskenpflichtigen Bereiche begeben?
    Die Gegenseite hat es sogar so weit getrieben, daß sie einen korrekt attestierenden Arzt mit einer Klage überzogen und bis hin zur Beschwerde bei der Ärztekammer mit Androhung einer Sperre der Berufsausübung gebracht hat.

    Unser Engagement und unsere Zivilcourage sind aus einem ganz einfachen Grund nach wie vor gefragt: Bei jedem folgenden gesellschaftlichen Konflikt kann die staatliche Repression wieder eskaliert werden, nehmen wir die ungebremste Teurung, schauen wir auf das amateurhafte Agieren der Regierung, des Mainstreams der Presse, TV usw. in der Frage von Krieg und Frieden, immerhin eine zentrale Frage der Demokratie und der Verpflichtung zum Frieden.
    Müssen heute nicht noch mehr Kräfte der Hochrüstung, dem Waffenexport und der aufgestockten atomaren Teilhabe entgegentreten.
    Dafür wird jedes Quäntchen Mut, das es in unserer Gesellschaft gibt, gebraucht.

    Aufruf
    zur Solidarität mit allen alten Corona- und Maskenfällen. Wie in der „Schadensbilanz“ nachzulesen, sind schreiende Ungerechtigkeiten durch die untere, teils auch mittlere, Beamtenschaft, sowie Hilfskräfte begangen worden, an denen die Betroffenen noch heute zu tragen haben.
    Ihnen den Rücken zu stärken ist Aufgabe aller Menschen, die den aufrechten Gang gegenüber dem Bückling oder ähnlichem lakaienhaften Gehabe bevorzugen.

  3. Dr Paul Michels sagt:

    Es handelt sich hier eher um eine Korrektur bzw. Ergänzung als um einen Kommentar:

    Der erste Satz der „Schadensbilanz“, für deren Abdruck ich danke, ist aus mir unbekannten Gründen unvollständig.

    Der Satz lautete ursprünglich:

    „Am 8. März hat das Aachener Amtsgericht noch ein Verfahren gegen Letitia Burciu-Gerth angesetzt.“

  4. Manni Engelhardt sagt:

    Hallo Paul,
    leider war der Satz nicht komplett. Ich habe jetzt eine Korrektur nach Deiner Vorgabe vorgenommen. Weshalb der Satz nicht komplett war, kann ich Dir nicht sagen. Ich hatten den Beitrag so übernommen, wie Du ihn mir zugemailt hattest.
    Kollegial Grüße
    Manni

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