Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher unserer Webseite,
nachstehend haben wir einen weiteren Skandal, den uns der Kollege Detlef Herz hat zukommen lassen, auf unsere Homepage gepostet. Das Verwaltungsgericht Duisburg sprengt hier mit seiner Entscheidung „ALLE KETTEN“ des Humanismus! Einfach ekelerregend! Mehr verbleibt uns hierzu nicht zu sagen!!!
Wir distanzieren uns als AK entschieden von derartigen Urteilen! Pfui Teufel!!!
Für den AK
Manni Engelhardt –Koordinator-
Hätte noch gefehlt, dass diese Hauseigentümerin ein Arbeitslager gefordert hätte.
Urteil : Richter verbieten Obdachlosenheim des Diakoniewerks in Duisburg
Duisburg, 02.06.2011, Sinan Sat
In diesem Häuserblock an der Ruhrorter Straße in Kaßlerfeld sollen die Wohnungen für Obdachlose entstehen. Das Landesgericht Düsseldorf gab der Klage einer Anwohnerin statt, und verbietet damit das Obdachlosenheim. Foto: Stephan Eickershoff / WAZ FotoPool
Duisburg. Anwohnerin hatte gegen die Errichtung des Obdachlosenheims in Duisburg geklagt. Die Bewohner seien „in der Regel arbeitslose, sucht- oder psychisch kranke Männer“. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Klage nun statt. Die Diakonie ist geschockt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage einer Hauseigentümerin aus Kaßlerfeld stattgegeben und damit die Errichtung eines Übergangsheims für Obdachlose des Diakoniewerks an der Ruhrorter Straße untersagt.
Die Klägerin, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem geplanten Übergangsheim, das die bisherige marode Einrichtung „Haus am Hafen“ ersetzen sollte, ein Haus besitzt, befürchtet eine „Entwertung des Stadtteils“ durch die Bewohner des Obdachlosenheims. Sie begründet ihre Klage damit, dass die „Bewohner in der Regel arbeitslose, überwiegend sucht- oder psychisch kranke Männer sind“ und bezieht sich dabei auf den Geschäftsbericht des Diakoniewerks. Das Gebiet Ruhrorter Straße stelle hingegen ein geordnetes Wohngebiet dar, das durch das Übergangsheim „gravierend entwertet“ würde.
Der Geschäftsführer des Diakoniewerks Duisburg, Sieghard Schilling, ist geschockt über das Urteil und die Begründung: „Dieses Urteil ist ein Skandal, weil es Menschen, die in prekären Verhältnissen leben, das Recht auf Wohnen in einem normalen Umfeld verwehrt und die gesellschaftliche Eingliederung behindert.“
„Angstgefühle“ mit ein Grund für das Urteil
Die Richter hingegen sehen das offensichtlich anders. Mangels ausreichender Rückzugsmöglichkeiten in den Räumen des geplanten Übergangheims sei damit zu rechnen, dass die dort untergebrachten Männer sich auch vor der Tür aufhalten würden.
Kommentar
Urteil auf Stammtischniveau
Dass Anwohner oder Hausbesitzer gegen vermeintlich zwielichtige Nachbarn und unliebsame Sozialeinrichtungen vor den Kadi ziehen, ist leider an der Tagesordnung. Mehr als bedrohlich ist es aber, wenn sie vor Gericht dann auch Recht zugesprochen bekommen, vor allem mit dem Tenor diskriminierender und dramatisierender Begründung wie in dem Urteil des Verwaltungsgerichtes. Das liest sich wie Stimmungsmache am Stammtisch. Kein Wort zur sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung, keines zur Sozial- und Obdachlosenpolitik. Ausgrenzung statt Integration. Dagegen kann man nur in die nächste Instanz gehen.
Oliver Schmeer
„Auseinandersetzungen (Anm. d. Red.: zwischen den Heimbewohnern) können sich nach außen verlagern, und zwar auf den Bürgersteig. (…) Dies bewertet die Kammer bei der Situation `Tür an Tür’ mit dem Haus der Klägerin als rücksichtslos.“ Insbesondere ältere Bewohner würden angesichts einer Gruppe von überwiegend suchtkranken oder drogenabhängigen Männern „Angstgefühle empfinden.“ Verstärkt würden diese Angstgefühle dadurch, dass die Nachbarn des geplanten Übergangsheims von den Klienten des Diakoniewerks angesprochen werden könnten. Denn das sei nach der „Lebenserfahrung durchaus zu erwarten.“
Diskriminierung?
„Die Aussage, dass unsere Klienten quasi per se wegen ihrer Lebenserfahrung die Nachbarn belästigen würden, ist im höchsten Maße diskriminierend“, echauffiert sich Schilling. Er habe das Gefühl, dass Teile der Gesellschaft „Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens“ stehen, am liebsten weit abseits der Stadt untergebracht wissen wollen.
Video
Obdachlos in Duisburg (5:28)
Obdachlos in Duisburg Klaus Utzik blickt zurück auf ein Leben als Obdachloser in Duisburg.
Die Stadt und das Diakoniewerk wollen das Urteil der Düsseldorfer Richter nicht einfach hinnehmen. Parallel werden sie einen Antrag auf Zulassung einreichen, um das Verfahren vor die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht Münster, zu bringen. Bis eine passende Alternative für den Standort an der Ruhrorter Straße gefunden ist, hat das Immobilien Management Duisburg die Weiternutzung des maroden Heims „Haus am Hafen“ zugesichert. Schilling befürchtet, dass sich der Rechtsstreit noch zwei bis drei Jahre hinziehen kann.