Pressemitteilung des Herrn Werner Schell zum Thema „Pflegenotstand“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns soeben die aktuellste Pressemitteilung des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) zum Thema „Pflegenotstand – mehr Pflegekräfte zwingend erforderlich!“ erreicht.

Der Vorstand des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERK nimmt darin substantiiert Stellung.

Zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme haben wir diese Pressemitteilung in ungekürzter Fassung auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Herr Werner Schell teilt mit:

https://www.hausengel.de/fileadmin/_processed_/csm_pro_pflege_selbsthilfenetzwerk_5f418aca27.png

„Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Aktionstag am 03.09.2015 von „Pflege am Boden“ vor dem Landtag NRW für
bessere Pflegebedingungen in Deutschland, egal ob Krankenhaus, Altenheim,
Häusliche Pflege …

Dazu ein Kurz-Statement von Werner Schell:

Das Gesundheits- und Pflegesystem leidet seit vielen Jahren unter einem
stetig zunehmenden Pflegenotstand! D.h., die Personalstellen für
Pflegekräfte in Krankenhäusern und Heimen sind unzureichend:

In Krankenhäusern gibt es überhaupt keine verbindlichen Vorgaben. Daher
werden Pflegestellen nach Kassenlage ausgewiesen. Die vom Bund für
Krankenhäuser vorgesehenen Pflegestellenprogramme sind keine Lösung.

Für Heime gibt es zwar Stellenschlüssel, aber diese sind regional
unterschiedlich und decken nirgendwo den Bedarf. Man kann davon sprechen,
dass durch fehlendes Personal 20 – 30% der erforderlichen pflegerischen
Verrichtungen nicht oder nur unvollkommen ausgeführt werden können. Über die
Stellenschlüssel in den Heimen entscheiden im Wesentlichen diejenigen, die
an möglichst niedrigen Personalkosten interessiert sind. Pflegeverbände und
Interessenvertreter der Bewohner/Innen wirken bei den
Stellenschlüsselfestlegungen nicht mit.

Daher muss der Bundesgesetzgeber Voraussetzungen schaffen, dass für alle
Versorgungsbereiche Personalbemessungssysteme gestaltet werden, die den
wirklichen Pflegebedarf abdecken, und zwar sofort.

Der im PSG II geplante § 113c SGB XI soll erst 2020 eine Basis für die
Personalbemessung in den Heimen schaffen. Die erst danach zu erwartende
Umsetzungsphase wird, wenn sie denn überhaupt kommt, zu spät greifen.

Die Länder, auch das Land NRW, sind daher aufgefordert, die jetzt
vorgesehenen Regelungen im PSG II nicht hinzunehmen und über den Bundesrat
Reformansätze durchzusetzen, die schnellstmöglich, eigentlich sofort,
Verbesserungen für die Pflege bringen. Und das ist alternativlos!

Bei all dem sind die Vorgaben in § 11 SGB XI zu berücksichtigen:

„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die
Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem
allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt
und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege
unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“

Damit ist verdeutlicht, dass die Pflege nicht nur eine schwere körperliche
Arbeit ist, sondern auch wissenschaftlich ausgerichtet zu sein hat. Diesen
Anforderungen muss umfassend Rechnung getragen werden, und zwar in
Stellendotierung und Vergütung.

Werner Schell,
Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

Quelle:
<http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=7&t=21108&p=87911#p879
11> viewtopic.php?f=7&t=21108&p=87911#p87911″

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