Pressemitteilung des BBU über dessen Stellungnahme zum Entwurf des niedersächsischen UVP-Gesetzes!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über den Sprecher und Vorstandmitglied des BBU, dem Kollegen Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu+udo+buchholz) hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) soeben die jüngste Pressemitteilung des BBU erreicht.

Darin nimmt der BBU Stellung zum Entwurf des niedersächsischen UVP-Gesetzes.

Wir haben diese Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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(Linkes Eigenfoto des Udo Buchholz zeigt selbigen.)

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BBU-Pressemitteilung vom 18.12.2018

BBU nimmt Stellung zum Entwurf des niedersächsischen UVP-Gesetzes

(Bonn, Hannover, 18.12.2018) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) fordert deutliche Ergänzungen des Entwurfs des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG). Die Ergänzungen beziehen sich auf die Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und sollen die Lücken schließen, die der Bundesgesetzgeber bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gelassen hat. Sie betreffen Tiefbohrungen oberhalb von 1000 m und Sauergasbohrungen. Der BBU hat seine Stellungnahme dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz im Zusammenhang mit der Verbändebeteiligung zum NUVPG-Entwurf übermittelt.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand erklärt hierzu: „Die Ergänzungen sind dringend erforderlich, da die Bundesregierung bestimmte gefährliche Bergbautätigkeiten nicht von der UVP-Pflicht umfasst hat. Dies bedeutet, dass die Betroffenen vor Ort häufig noch nicht einmal von den Vorhaben erfahren oder ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt. Dies widerspricht dem Leitbild einer partizipativen Demokratie.“

Weiter führt Oliver Kalusch aus. „Tiefbohrungen, die im Bereich zwischen der Erdoberfläche und 1000 m stattfinden, besitzen ein besonderes Gefährdungspotential. Erstens kann es bei der Förderung von Kohleflözgas in diesem Bereich zu erheblichen Absenkungen des Grundwasserstandes kommen. Zudem besteht die Gefahr, dass mobilisiertes Methan über Wegsamkeiten zur Oberfläche aufsteigt. Internationale Beispiele zeigen, dass diese deutliche Entgasungsaktivität Feuer auf Oberflächengewässern hervorrufen kann. Derartige Vorhaben müssen einer UVP unterzogen werden.

Zudem wird ein Teil des niedersächsischen Erdgases als sogenanntes Sauergas gefördert. Sauergas enthält einen signifikanten Anteil an Schwefelwasserstoff. Schwefelwasserstoff ist ein akut toxisches Gas, welches zu einer Lebensgefahr beim Einatmen führt. Gasausbrüche von Sauergas können zu weiträumigen Evakuierungen führen. Auch für die Aufsuchung und Gewinnung von Sauergas ist daher eine UVP verpflichtend festzuschreiben.“

Die Stellungnahme des BBU ist abrufbar unter

https://bbu-online.de/Stellungnahmen/Stellungnahme-UVPG_2.pdf

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032.. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.

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