Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wie wir bereits berichteten (http://www.akgewerkschafter.de/2012/07/13/anfechtung-der-personalratswahlen-beim-studentenwerk-aachen/) sind beim Studentenwerk Aachen die Personalratswahlen angefochten worden.
Heute nun fand der öffentliche Verwaltungsgerichtstermin unter dem Az.: 16 K 1740/12.PVL statt, dem auch Vertreter unseres Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) beiwohnten. Antragsteller waren eine Kollegin und zwei Kollegen aus dem Studentenwerk Aachen sowie die Gewerkschaft Ver.di. Im heutigen, erstinstanzlichen Verfahren der Wahlanfechtung beim Studentenwerk Aachen obsiegten die Antragsteller. Kollege Christian Wagemann sowie Kollege Norbert Pittel und deren Anwalt Dr. Reitz sowie der Vertreter der Gewerkschaft Ver.di, Kollege Brinkmann, nahmen den für sie obsiegenden Beschluss der 16 Kammer nach der mündlichen Erörterung entgegen.
Die mangelnde Berücksichtigung der GmbH Beschäftigung bei der PR Wahl 2012 wurde somit deutlich durch das erkennende Gericht als falsch bewertet; da die GmbH-Beschäftigten beim Studentenwerk Aachen im täglichen Arbeitsablauf in der Dienststelle integriert sind. Somit liegt der Unterzeichner mit seinen Kommentaren, die er seinerzeit hier auf unserer Homepage unter anderen Beiträgen zur Kategorie LPVG/NW genau im heutigen Richterspruch: (http://ak-gewerkschafter.com/category/lpvg/)
Die schriftliche Absetzung des Feststellungsbeschlusses folgt in Kürze. Wir werden dann den kompletten Feststellungsbeschluss auf unsere Homepage posten.
Danach bleibt erst einmal abzuwarten, ob die Gegenseite das Oberverwaltungsgericht anrufen wird?
Wir werden fortlaufend darüber berichten.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe Euch bezüglich dieses Artikels einen unmittelbaren Link zum Verwaltungsgericht Aachen gelegt, den Ihr unter
http://www.vg-aachen.nrw.de/presse/pressemitteilungen/20_120831/index.php unmittelbar anklicken und somit aufrufen könnt.
Mit kollegialen Grüßen Manni Engelhardt -AK-Koordinator-
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