Ob das Urteil des EuGH in Sachen Arbeitszeiterfassung ein Fortschritt für die Arbeitnehmer/Innen ist, bleibt bei aller Skepsis, die wir als AK haben, abzuwarten!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir das Urteil des EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES (EuGH) vom 14.05.2019 zur Kenntnis genommen.

Der EuGH hat ein Urteil verkündet, das Unternehmen für die Zukunft verpflichtet, die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter/Innen zu erfassen. Damit soll wohl vermieden werden, dass ein Berg von Überstunden beim einzelnen rbeitnehmer angehäuft werden kann, ohne dass diese überhaupt erfasst werden.

Der EuGH hat also entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Nur so ließe sich feststellen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die Pressemitteilung des EuGH zum Urteil.
 

> https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190061de.pdf !

Als AK stellen wir fest, dass die systematische und elektronischre Arbeitszeiterfassung bereits seit mehr als 20 Jahren in Betrieben und Verwaltungen praktiziert wird, um eben Arbeitnehmer/Innen und ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz erfassen zu können.

Diese Registrierung beinhaltete und beinhaltet dabei auvch selbstverständlich die Erfassung der Überstundenzeit.

Gegen die Einführung der elektronischen Zeiterfassung haben sich in der Vergangenheit auch teilweise Betriens- und Personalräte gewehrt, da sie die berechtigte Befürchtung hegten dass GEORGE ORWELLS „1984“ auch an den Arbeitsplätzen grüßen lassen sollte.

Ob das Urteil des EuGH einen Fortschritt für die Arbeitnehmer/Innen birgt, bleibt bei aller Skepsis, die wir als AK haben, abzuwarten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Share
Dieser Beitrag wurde unter Europa, Urteile veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert