Noch einmal zum Thema Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte: Prof. Dr. Heinrich Greving hat das Wort zum Thema!

Liebe Kolleginne und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir uns mit dem Thema MINDESTLOHN FÜR WERKSTATTBESCHÄFTIGTE auseinandergesetzt, wie Ihr es durch das Anklicken der nachstehenden Links aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/2015/02/17/auch-behinderte-arbeitnehmer-in-den-werkstaetten-muessen-einen-anspruch-auf-mindestlohn-bekommen/ & http://ak-gewerkschafter.com/2015/03/14/noch-einmal-zum-thema-mindestlohn-fr-beschftigte-im-arbeitsbereich-der-werksttten/ !

Jetzt hat uns Herr Prof. Dr. Heinrich Greving die nachstehende E-Mail nebst Anlage zu Thema zukommen lassen, die wir in ihrer Gänze nachstehend nebst Anlage auf unsere Homepage gepostet haben.

Wir bleiben am Thema dran und freuen uns über das Engagement für einen Rechtsanspruch der behinderten Kolleginnen und Kollegen auf Mindestlohn!

Für den AK Manni Engelhardt

Datum: 17. März 2015 um 12:10
Betreff: Mindestlohn: Rechtsanspruch der Werkstattbeschäftigten; hier: Brief an Parlament. Staatssekr. A. Kramme

Sehr geehrte Damen und Herren,

verehrte Kolleginnen und Kollegen,

seit über einem Jahr setzen wir uns in unserer kleinen Denkwerkstatt mit der Bundesregierung und Abgeordneten im Deutschen Bundestag über das Recht der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten auf den Mindestlohn auseinander. Besonders vom BMAS und einigen Parlamentariern der Regierungskoalition im zuständigen Ausschuss wird immer wieder darauf verwiesen, dass das Mindestlohngesetz nur für Arbeitnehmer-innen gelte. Werkstattbeschäftigte wären aber keine Arbeitnehmer-innen; sie hätten einen arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus. Das MiLoG wäre deshalb auf diese Personengruppe nicht anwendbar.

Ähnlich wird aus den Reihen des Deutschen Caritasverbandes, innerhalb des BAG WfbM-Vorstandes und sogar von einigen Vertretern der BV Lebenshilfe argumentiert. Alternative Vorschläge zum Mindestlohn, die zu einem existenzsichernden Einkommen führen, sind nicht bekannt.

In unserem jüngsten Schreiben an die Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS, Anette Kramme, haben wir deshalb auf diese ablehnenden Argumente einen besonderen Schwerpunkt gelegt. Zugleich haben wir darauf hingewiesen, dass die Ablehnung der Bundesregierung und einiger werkstatttragender Verbände das MiLoG nicht in einen Zusammenhang mit den Rechtsnormen stellt, die Benachteiligungen, Ungleichbehandlungen und Zurücksetzungen aufgrund von Beeinträchtigungen verbieten.

Dabei kommt neben dem SGB I vor allem dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) eine besondere Bedeutung zu. Es verbietet ausdrücklich Benachteiligungen beim Arbeitsentgelt und bezieht namentlich arbeitnehmerähnliche Personen mit ein. Darauf sind die ablehnenden Funktionsträger aus den Verbänden bislang nicht eingegangen.

Diejenigen, die die Wirkung des MiLoG auf die Werkstattbeschäftigten zurückweisen, übersehen zudem die gesetzlichen und richterlichen Definitionen der Arbeitnehmereigenschaft und folgen einer unzutreffenden, interessenbezogenen Definition des § 138 SGB IX, der die Werkstattbeschäftigten eben n i c h t pauschal zu arbeitnehmerähnlichen Personen erklärt.

Vielmehr schafft diese Rechtsnorm den arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus nur für die Situation, falls die Beschäftigten keine Arbeitnehmer sind. Dieses besondere Rechtsverhältnis hatte der Deutsche Bundestag für die Werkstattbeschäftigten geschaffen, weil „deren Stellung in den Behindertenwerkstätten gänzlich ungeregelt“ geblieben wäre: „Behinderte, die keinen Arbeitnehmerstatus haben, stehen danach in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, auf das arbeitsrechtliche Vorschriften und Grundsätze entsprechend anwendbar sind“ (BT-Drs. 13/3904, S. 41 und 48, ebenso BT-Drs. 13/9514. S. 78).

Nach dem wir Ihnen neulich schon unsere Antworten zum Mindestlohn an die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übermittelt hatten, lassen wir Sie heute an unserer Argumentation gegenüber der Bundesregierung teilhaben. Zugleich freuen wir uns über die zahlreichen Einladungen, die wir von Werkstattträgern erhalten, die sich mit dieser Thematik konstruktiv auseinandersetzen wollen – auch wegen der zahlreichen und enormen Probleme, die dahinter stehen.

Mit besten Grüßen – auch von meinen Kollegen Bernhard Sackarendt und Ulrich Scheibner,

Prof. Dr. Heinrich Greving

PS: In Kürze senden wir eine zusammenfassende Darstellung unserer Argumente in leichterer Sprache an Werkstatträte und ihre Zusammenschlüsse. Wenn Sie auch daran interessiert sind, wenden Sie sich bitte an meinen Mitautor: scheibner@winsen-al.de. Sie erhalten dann von Ulrich Scheibner das Dokument per E-Mail zugeschickt.

Mindestlohn – Antwortbrief an BMAS Staatssekr. A. Kramme

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